Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 179 Views | 20.12.2018 | 10:43 Uhr
geschrieben von F. Köhler

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Endabrechnung Stromanschluss nach Monaten

Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr. 642222

Die Versorgung durch diesen Stromanbieter wurde am 15.08.2018 beendet.

Mehrere Anrufe und Mahnungen führten zu keinem Erfolg.

Die Schlussabrechnung wurde auch 4 Monate nach der Kündigung nicht erstellt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Erstellung der Abrechnung. Auszahlung des Guthabens inclusive Bonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.12.2018 | 10:43
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.12.2018 | 23:30
von F. Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur Eingangsbestätigung und keinerlei konkrete Aussagen.


30.12.2018 | 23:44
von F. Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine weitere Reaktionen. Meine Geduld ist bald zu Ende.


14.01.2019 | 16:42
von F. Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Endabrechnung wurde mir vor einigen Tagen geschickt, aber noch keine Rückzahlung auf meinem Konto.


04.02.2019 | 17:22
von F. Köhler endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückzahlung bekommen. Anbieter hat Insolvenz angemeldet. Das Geld kann man wohl abschreiben.




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