Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 263 Views | 21.12.2018 | 13:29 Uhr
geschrieben von Wolfgang Korn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Ihr Schreiben vom 15.12.18 - Preisanpassung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 843048 - Kundennr. 978739

Mein Stromliefervertrag bei Ihnen besteht seit 1.3.18 mit einer eingeschränkten Preisgarantie von 12 Monaten. Nun erhalte ich von Ihnen o. g. Schreiben in der Sie die Preise ab 1.2.19 (also nach 11 Monaten) kräftig erhöhen. Ich wiederspreche hiermit der Erhöhung zum 1.2.19 und gehe davon aus, dass der Grund dieses Vorgehens darin zu suchen ist, dass bei einer Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten der Neukundenbonus nicht ausgezahlt werden muss.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Erhöhung frühestens ab 1.3.19 anzuwenden und mir dies umgehend schriftlich zu bestätigen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Verlegung der Preisanpassung auf 1.3.19


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 13:29
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.12.2018 | 09:06
von Wolfgang Korn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bislang nur die Mitteilung erhalten, dass die Angelegenheit bearbeitet wird


03.01.2019 | 08:30
von Wolfgang Korn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Nachfrage. Der Sachstand ist unverändert. Ich habe bislang nur die Mitteilung erhalten, dass mein Anliegen sorgfältig geprüft wird und entsprechend Zeit in Anspruch nimmt.
Das war am 21.12. - seitdem kam keine Mitteilung mehr.


17.01.2019 | 10:21
von Wolfgang Korn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde insofern gelöst, als ich zwar keine direkte Antwort auf die Beschwerde erhielt sondern ein Standardkundenanschreiben in dem die ungerechtfertigte Tariferhöhung als Missverständnis dargestellt wurde. Aufgrund des indiskutablen Stils gegenüber Kunden werde ich meinen Vertrag mit der BEV zum Ablauf kündigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe




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