Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1117 Views | 21.12.2018 | 17:33 Uhr
geschrieben von Daniel Forster, Daniel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preisanpassung zum 01.02.2019 Ihr Brief vom 15.12.2018

Bestell-/Kundennummer: 1303833

Unbegründete Preiserhöhung Strompreis +4,12 Cent/kWh und Grundpreis +25,65 €/Monat trotz 12-monatiger eingeschränkter Preisgarantie

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

bezugnehmend zu Ihrem Schreiben vom 15.12.2018, welches mich heute am 21.12.2018 per Post erreicht hat, widerspreche ich der Preiserhöhung mit Bezug auf meinen Vertrag mit 12-monatiger eingeschränkter Preisgarantie. (Kundennummer: 1303833 / Vertragsnummer: 1137147)

Ihr Schreiben erfüllt nicht die Anforderungen, um eine Preiserhöhung entsprechend Ihrer AGB unter Punkt 5.9 zu rechtfertigen. Ihrem Informationsschreiben fehlt eine hinreichende Begründung mit Aufschlüsselung der Erhöhung von gesetzlichen Steuern, Umlagen oder Abgaben, die eine Einschränkung der Preisgarantie, und damit die >40% (!) Preiserhöhung für meinen Vertrag rechtfertigen würden.

Ich stimme hiermit, bis zur hinreichenden Begründung der Preiserhöhung durch BEV, weder der Preiserhöhung, noch dem gestiegenen Abschlag zu.

Ich lege hiermit Einspruch gegen die Preiserhöhung und Abschlagserhöhung für meinen Vertrag 1137147 ein und bestehe auf Vertragserfüllung und Rücknahme der Preiserhöhung.

Mit freundlichen Grüßen

Forster

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 17:33
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.01.2019 | 14:06
von Daniel Forster, Daniel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie auch bei anderen Kunden von BEV gab es nur eine Standard-Antwort. Hier wird versucht die Kunden mittels unberechtigter enormer Preiserhöhung zum Kündigen zu zwingen, um so oder so an mehr Geld als vertaglich zugesichert zu kassieren.


31.01.2019 | 11:23
von Daniel Forster, Daniel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei telefonischer Nachfrage am 09.01.2019 wurde gesagt, dass nur die Veträge im 2. und 3. Jahr zum 01.02.2019 betroffen sind und die Briefe versehentlich an alle Kunden raus gingen. Mittlerweile habe ich auch eine schriftliche Bestätigung, dass die Preiserhöhung erst nach der Preisbindungfrist gilt. Also bleibt nur Kündigung nach 12 Monaten Vertragslaufzeit, um nicht in einen sehr teuren Tarif zu rutschen. Ich gehe davon aus, dass ich meine vertraglich zugesicherten 25% Neukundenbonus auf der Endrechnung wiederfinde, sonst muss ich rechtliche Schritte einleiten.




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