Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 871 Views | 28.12.2018 | 11:07 Uhr
geschrieben von Rita Diekmeier

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unglaubliche Preiserhöhung zum 01.02.2019

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 762275 / Kundennummer 887754

Grundpreis steigt um fast 400%, Arbeitspreis um 13%

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die Sie mit Schreiben vom 15.12.2018 informiert haben. Hiernach steigt der Grundpreis von 17,86 Euro monatlich auf 83,90 Euro, der Arbeitspreis steigt von 25,13 auf 28,61 Cent trotz der eingeschränkten Preisgarantie.

Mein Stromtarif (Beginn 1.3.2018) beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten. Nur allgemein gehaltene Aussagen über höhere Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte sind daher nicht geeignet, eine solch drastische Preiserhöhung rechtswirksam zu begründen. Ihrem Informationsschreiben fehlt eine hinreichende Begründung mit Aufschlüsselung der Erhöhung von gesetzlichen Steuern, Umlagen oder Abgaben, die eine Einschränkung der Preisgarantie, und damit die fast 400% (!) Preiserhöhung des Grundpreises und die etwa 13% Erhöhung für den Arbeitspreis für meinen Vertrag rechtfertigen würden.

Außerdem verstößt die Preiserhöhung auch gegen Ziff. 5.9 der dem Stromvertrag zugrundeliegenden AGB's. Somit ist eine Preisanpassung frühestens zum 1.3.2019 zulässig.

Ich fordere Sie daher auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und den ursprünglichen Liefervertrag mit den entsprechenden Beträgen zu erfüllen.

Außerdem fordere ich Sie hiermit auf, meinen Widerspruch unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Sollte ich bis zum 07.01.2019 keine entsprechende Bestätigung von Ihnen erhalten haben, werde ich weitere Schritte einleiten.

Zudem entziehe ich Ihnen hiermit nochmals die Einzugsermächtigung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita und Carsten Diekmeier

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Preiserhöhung und Erfüllung des ursprünglichen Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 11:07
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.12.2018 | 12:17
von Rita Diekmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nur das Standardschreiben, hoffe auf mehr!


31.12.2018 | 19:32
von Rita Diekmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch habe ich keine weitere Reaktion der BEV erhalten.


07.01.2019 | 18:54
von Rita Diekmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keine Reaktion der BEV


14.01.2019 | 19:08
von Rita Diekmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jetzt haben wir auch das Standardschreiben bekommen und sollen die Preiserhöhung ignorieren. Hoffentlich wird zum Vertragsende der Bonus berechnet und ausgezahlt.




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