Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 325 Views | 05.01.2019 | 08:33 Uhr
geschrieben von Melanie Hahn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV zahlt Bonusguthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 639173

Vertrag Belieferung: 01.09.2017 - 31.08.2018

SCHLAGWORTE

Abschlussrechnung vom 11.10.2018 unvollständig, denn es wurden nur 39,81€ am 25.10.2018 aufgrund geringeren Stromverbrauchs überwiesen. Die vertraglich vereinbarten 15% Bonus auf die Gesamtrechnung am Ende eines Belieferungsjahres wurde absichtlich? ignoriert und weggelassen.
1. E-Mail am 28.10.2018 zur fehlenden Summe von 124,38€ zum Zeitpunkt des 25.10.2018

2. E-Mail am 01.12.2018 zur fehlenden Summe von 124,38€ zum Zeitpunkt des 25.10.2018 + Verzugszinsen pro Tag 0,0140€ (bei einem Zinssatz von 4,120% Verbrauchergeschäft)

3. Erinnerung Telefonat 4.12. (ihre Antwort: "Ja, es stimmt, hier steht noch ein Guthaben aus von 124,00 €, ich gebe es an die Rechnungsabteilung weiter. Das könnte dann Mitte Dezember oder Januar verbucht werden. " Ich sagte: "es kann ja nicht sein, dass eine Guthabenauszahlung länger als 3 Tage dauert. Es ist längst überfällig seit dem 25.10.2018! Ich verlange sofortige Auszahlung incl. Zinsen! Das ist doch alles nur Verzögerungstaktik! "

4. E-Mail am 19.12.2018 zur fehlenden Summe

Bisher keine Reaktion und keine nachträgliche Überweisung!

Ruft man dort an, wird man wegen zu hoher Kundenanfragen aus der Telefonwarteschleife wieder rausgeschmissen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 124,38€ zum 25.10.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2019 | 08:33
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.01.2019 | 08:57
von Melanie Hahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Automatisierte Email: geduld haben.


08.01.2019 | 09:42
von Melanie Hahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anruf heute 8.1. ergab: Mein Anruf vom 5.12. wurde registriert, Eine Auszahlungswelle war am 3.12., die ich verpaßt habe. Scheinbar wurden alle Emails vorher einfach ignoriert. Nächste Auszahlungswelle wäre Januar, wann konnte der ausgelagerte Tel. Service nicht sagen. Ich solle mich nicht aufregen, das bringe niemandem etwas.
Meine Empfehlung an alle! Sparen Sie sich die Emails. Am besten gleich ein Fax mit einer Frist von 14 Tagen und der Drohung eine Online Mahnung zu beginnen! Nach Frist Online Mahnung beginnen. Kosten gehen auf BEV.
Fax immer früh morgens, genauso wie Telefonate, gleich früh um 8:00, denn ansonsten kommt man nicht mehr durch, und wird raus geschmissen, ebenso Fax nr.: abends oft besetzt.
Fax Nummer in den AGB´s nachzulesen.


09.01.2019 | 12:22
von Melanie Hahn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute kam die Überweisung von 124,38€
Verzugszinsen seit 25.10.18 von 1,05€ wurden unterschlagen.
Aber aufgrund dessen, dass ich erst gestern 8.1. angerufen hatte, und heute das Geld auf dem Konto habe, mußte die Überweisung gestern veranlaßt worden sein. Das dazu: "Ich kann Ihnen nicht sagen, wann der nächste Auszahlungstermin ist. "
Also um es abzukürzen: gleich Anrufen/Faxen/mit Frist von 14 Tagen, und Verzugszinsen fordern. Und mit Online Mahnverfahren drohen.
Viel Erfolg an alle Betroffenen.




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