Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 192 Views | 19.01.2019 | 09:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5861811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch gegen Kündigung zum 31.01.2019

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 950249, Kd.Nr.1088152

BEV bestätigt Kündigung, die ich zu diesem Zeitpunkt nicht geschickt habe

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

so langsam fällt es mir wirklich schwer, noch freundliche Worte an die BEV zu finden. Diese Firma reagiert weder auf E-Mails noch auf Faxnachrichten. Die Telefonate mit der Hotline sind, wenn man denn jemanden erreicht, reine Zeitverschwendung, da von den Mitarbeitern nur fadenscheinige Ausreden kommen. Diese können einem nur leidtun. Deshalb gehe ich nun sofort den Weg über die ReclaBox.

Mit Schreiben vom 14.01.2019 bestätigt mir die BEV GmbH eine Kündigung zum 31.01.2019, die ich angeblich am 14.01.2019 an die BEV GmbH gesendet haben soll. Dem ist nicht so.

Meine Kündigung erhielt die BEV bereits im November 2018 mit Kündigungsdatum 28.02.2019. Am 28.02.2019 endet auch die reguläre Mindestvertragslaufzeit. Also habe ich fristgerecht zum 28.02.2019 gekündigt! Und diese Kündigung möchte ich auch aufrechterhalten. Sie wurde mir auch durch die BEV am 30.11.2018 bestätigt.

Ich erwarte von der BEV GmbH die Einhaltung des Vertrages bis zum 28.02.2019. Ich werde nicht auf den Neukundenbonus verzichten.

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Ich frage mich wirklich, was diese Firma im Schilde führt? Am 11.01.2019 erhielt ich ein irreführendes Schreiben, in dem die Preiserhöhung zum 01.02.2019 zwar zurückgenommen wurde, aber gleichzeitig wird man gebeten freiwillig die höheren Preise verbindlich zu akzeptieren. In welcher Welt leben die? Wer zahlt schon freiwillig mehr? Ich wechsle regelmäßig den Stromanbieter, damit ich spare und nicht um freiwillig mehr zu zahlen.

Ich widerspreche hiermit auch ausdrücklich dieser Bitte um freiwillige Akzeptanz der höheren Preise bereits ab dem 01.02.2019.

Sollte die BEV GmbH zum 31.01.2019 die Stromversorgung beenden, werde ich mich umgehend an die Schlichtungsstelle wenden. Es ist so grausam, wie die BEV mit Ihren Kunden umgeht. Ich hatte noch nie so viel Ärger mit einem Stromanbieter, wie mit der BEV GmbH.

Ich erwarte umgehend eine persönliche Antwort und Richtigstellung des Beendigungsdatums des Stromliefervertrages zum 28.02.2019.

Mit freundlichen Grüßen

S. Loserth

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Weiterbelieferung mit Strom bis zum 28.02.2019, wie vertraglich vereinbart!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2019 | 09:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.01.2019 | 17:21
von ReclaBoxler-5861811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keine Reaktion von BEV. Ich erwarte Weiterbelieferung bis zum 28.02.2019.


01.02.2019 | 18:16
von ReclaBoxler-5861811 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die BEV Antrag auf Insolvenz gestellt hat, wird das Problem wohl nicht mehr gelöst werden können. Schade




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