BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Gasvertrag 1223269, Zählerstand Mitteilung, Abschlag Monat 01/201
Bestell-/Kundennummer: 1398023
Kehl, den 21.01.2019
Marian Nalepa
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft
Nymphenburgerstrasse 154
80634 München
Betreff: Gasvertrag 1223269, Zählerstand Mitteilung, Abschlag Monat 01/2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund keiner Stellungnahmen und Antworten auf meine Schreiben, Einschreiben und E-Mails in wichtigen Sachen zum Gasvertrag, vorhandenen bei Ihnen Guthaben und unerlaubten Abbuchungen erhöhten Monatsabschläge teile ich Ihnen mit, dass ich heute durch meine Bank der letzte Monatsabschlag zurückgebucht habe.
Ein Vertrag vom beiden Seiten eingehalten werden muss. Da Sie das nicht tut, werde ich mich auch nicht daranhalten. Zurück gebuchtes Abschlag vom Monat 01/2019 wegen unzulässiger Erhöhung des Abschlags und Abbuchung ohne gültiger Einzugsermächtigung.
Begründung:
Ihr Schreiben Zwischenabrechnung vom 15.11.2018 - Trotz für Verbraucher positives Urteil des Landgerichtes München (Az. 33 O 19260/16) haben Sie mich aufgefordert, deutlich höhere unzulässige Abschläge zu zahlen, Grundlage der geforderten Anpassung war lediglich eine Prognose des Messstellenbetreibers und nicht die Anpassung der Abschläge auf tatsächlichen Verbrauchswerten. Ein Energieversorger darf die Abschläge nicht mitten in der laufenden Abrechnungsperiode ändern. Sie begehen lt. Ihren AGB Ziffern 8.3 (Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.) Vertragsbruch.
Ihr Schreiben Information zur Preisanpassung vom 15.12.2018 - Ihre Preiserhöhung war überzogen und daher nicht zulässig. In meinen konkreten Fall war es eine über Versechsfachten des Grundpreises und eine 17,7 % Erhöhung des Arbeitspreises trotz einer eingeschränkter Preisgarantie was am Ende zur Sonderkündigung meines Gasvertrags und Einzugsermächtigung Widerruf führte.
Mein Einschreiben und E-Mail außerordentliche Kündigung vom 17.12.2018 bis heute unbeantwortet.
Mein Einschreiben und E-Mail Widerruf der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung vom 18.12.2018 bis heute unbeantwortet. Trotz Information über geringeren Verbrauch, entzogener Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung, bestehenden Guthaben, buchen Sie weiterhin überhöhte Monatsabschläge vom Konto ab, was in dem Fall rechtswidrig ist.
Mein Einschreiben und E-Mail zweite Sonderkündigung meines Gasvertrags vom 20.12.2018 einzige beantwortete Schreiben mit Kündigungsbestätigung vom 21.12.2018, erhalten eine Woche später.
Mein Schreiben und E-Mail Gasvertrag 1223269, Zählerstand OG938621, Abschlag für Monat 01/2019 vom 31.12.2018 bis heute keine Stellungnahme – unbeantwortet. Trotz Information über geringeren Verbrauch, entzogener Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung, bestehenden Guthaben, buchen Sie weiterhin überhöhte Monatsabschläge vom Konto ab, was in dem Fall rechtswidrig ist.
Sehr viele negative Bewertungen über Ihrer Umgang mit Kunden bei ReclaBox.com, Trustpilot.com, Verbraucherschutz.de, Verivox und anderen Bewertungsportalen.
Ich habe keine Lust noch mehr Geld und Zeit zum Betteln, um zu viel bezahlten Guthaben bei Ihnen zu verschwenden.
Meinen Zählerstand OG938621 vom 21.01.2019: 20890 m3
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 Abs. 4 EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich, dass Sie mir das aus der Abrechnung resultierende Guthaben lt. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Wenn trotz aktuellen Guthaben, ergibt sich aus korrekter Schlussrechnung eine Nachzahlung, dann werde ich die ihnen sofort überweisen.
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der genannten Fristen nachkommen, werde ich ohne Sie nochmals zu kontaktieren wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und außerdem die 'Marktwächter Energie' der Verbraucherzentralen zum Sachverhalt informieren.
Mein Zählerstand wird Ihnen, meinem neuen Gasanbieter und bnNETZE GmbH in Freiburg am 31.01.2019 noch mal mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Marian Nalepa
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