753 Views | 27.01.2019 | 19:14 Uhr
geschrieben von Marc-Alexander Peters

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch gegen die mir mit Schreiben vom 21.01.2019 einseitig

Bestell-/Kundennummer: BEV Kundennr 1042995 Gas

Marc-Alexander Peters

SCHLAGWORTE

Langstraße 62

64546 Mörfelden-Walldorf

Tel: H 06105-22214 M 0176-34926195

E-Mail: petersdelpino spider monkey arcor.de

Betr.: Widerspruch gegen die mir mit Schreiben vom 21.01.2019 einseitig durch BEV erklärte vorzeitige Beendung meiner Gasbelieferung durch BEV zum Ablauf des 31.01.2019,

Gasvertrag, Nr. 908758

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. betr. Gasvertrag mit BEV Energie Nr 908758

  • Am 15.12.2018 erhielt ich ein Schreiben der BEV, in der mir vor Ablauf meines ersten Belieferungsjahres mit Ablauf des 31.03.2019 eine utopisch hohe Preiserhöhung (Grundpreis alleine + 400%) ab 01.02.2019 angekündigt wurde und das, obwohl ich im ersten Jahr eine eingeschränkte Preisgarantie genieße. Gegen diese Preiserhöhung habe ich Widerspruch per E-Mail, Eintrag im Kundenbeschwerdeportal „ReclaBox“ sowie telefonisch über ihre Hotline (Nr 089-120895232) eingelegt. Jedoch habe ich nicht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, sondern vielmehr der BEV nur die fristgerechte Kündigung zum Ende des 1. Belieferungsjahres mit Ablauf des 31.03.2019 ausgesprochen.

  • Die Rechtmäßigkeit meines Widerspruches wurde mir mit einem weiteren Schreiben der BEV vom 11.01.2019 bestätigt. Gleichzeitig enthielt das Schreiben die Bitte an mich doch „bitte freiwillig trotzdem der vorzeitigen und im Rahmen meiner einjährigen Preisgarantie vertragswidrigen Preiserhöhung zum 01.02.2019 zuzustimmen. Hiergegen legte ich erneut via E-Mail, neuerlichem Eintrag bei „ReclaBox“ sowie telefonisch Widerspruch ein. Ich werde ab dem 01.02.2019 nicht! „freiwillig“ mehr zahlen als vertraglich für das erste Jahr bei Vertragsabschluss mit BEV vereinbart war. Auch in meiner Reaktion auf dieses neuerliche Schreiben habe ich keinerlei Sonderkündigung des Vertrages erklärt!

  • Heute! Am 22.01.2019! erreichen mich zeitgleich 2 weitere Schreiben der BEV, eines mit Datum vom 18.01.2019, in dem mir die BEV meine Kündigung des Gasliefervertrages 908758, wie von mir gewünscht, mit Ablauf des 31.03.2019 bestätigt (mein neu gewählter Anbieter „Innogy“ beliefert mich ab dem 01.04.2019) sowie eines mit Datum vom 21.02.2019 (Die Post muss hier extrem „schnell gewesen“ sein) in dem mir BEV nun einseitig! Seitens BEV! das Vertragsende mit Ablauf des 31.01.2019 erklärt!

    Nach Nachfrage meinerseits heute beim Netzbetreiber NRM Netzdienste Rhein Main teilte man mir dort mit, dass mein Zähler 065975 ab 01.02.2019 tatsächlich freigegeben ist und ich ab 01.02.2019 bei Mainova in der Grundversorgung bin!

Hiermit widerspreche ich der vorzeitigen einseitigen Beendung des Gasbelieferungs-Vertrages Nr. 908758 durch die BEV und fordere die BEV Energie auf, meine Belieferung mit Erdgas bis zum ordentlichen Ende des ersten Jahres mit Ablauf des 31.03.2019 unterbrechungsfrei fortzuführen.

Grund: Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages 908758 aufgrund der Preiserhöhung (Sonderkündigung) erfolgte durch mich nicht! sondern nur ein (von BEV letztlich akzeptierter) Widerspruch gegen die angekündigte, vertragswidrige Preiserhöhung schon ab 01.02.2019. Der vorzeitigen Beendung des Gasvertrages habe ich heute auch telefonisch ggü. Ihrem Hotline-MA Hr. E. widersprochen.

Ich habe meine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis während der gesamten Dauer stets anstandslos erfüllt, somit liegt auch hier kein einseitig erklärbarer Kündigungsgrund seitens der BEV Energie vor!

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich im Falle des unfreiwilligen, alleine durch die BEV initiierten, vorzeitigen Belieferungsendes mit Gas durch die BEV mit Ablauf des 31.01.2019, auch weiterhin auf den noch ausstehenden „Neukunden-Bonus“ (Schlussbonus) aus dem Vertrag bestehen werde, der mir zum Ablauf eines vollen Belieferungsjahres zugesagt wurde!

Auch werde ich die mir entstehenden Mehrkosten für die Dauer der dann für mich unfreiwilligen Zeitspanne vom 01.02.2019 bis 31.03.2019 in der Grundversorgung der BEV-Energie in Rechnung stellen. Hierfür werde ich den Zählerstand meines Gaszählers Nr. am 31.01.2019 um 23:59:59 fotografieren und damit beweisfest sichern.

Weiter weise ich darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis in die BEV-Energie von meiner seither inzwischen massiv gestört ist. Auch die Medien sind voll mit negativen Berichten!

Die Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen BEV ein! Ich behalte mir vor und weise darauf hin, dass ich aus diesem Grund -sollte meine Belieferung mit Gas durch BEV tatsächlich bereits ab 01.02.2019 enden- auf Basis meines Zählerstandes ab diesem Tag und der zugrundeliegenden Vertragsparameter eigenständig meinen tatsächlichen Verbrauch berechnen werde und etwaige Überzahlungen sowie den Neukunden-Bonus

in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages durch Rückbuchung der letzten Lastschriften vor etwaigen Verlust schützen werde.

Natürlich werde ich das Geld, was der BEV-Energie nach erfolgter offizieller Abrechnung tatsächlich zusteht, Cent genau entrichten, aber eben nicht mehr.

Sollte BEV Energie mir aufgrund dessen Mahnungen schicken, sehe ich denen gelassen entgegen.

Ich lege gegen jedes Mahnschreiben der BEV aus den oben aufgeführten Gründen Widerspruch ein.

Dieses Schreiben übermittele ich ihnen per Fax via Epost mit Sendebestätigung an

Fax-Nr. 089120895211, per E-Mail an kundenservice spider monkey bev-energie.de sowie über ein weiteres Einstellen des Textes im Beschwerdeportal „ReclaBox“ da ich über ReclaBox

die einzige direkte Bestätigung seitens BEV erhalte, das dieses Schreiben sie auch erreichte.

Auf Fax und E-Mail erfolgt scheinbar keinerlei Reaktion seitens BEV-Energie

Mit freundlichen Grüßen

Marc-Alexander Peters,

Mörfelden-Walldorf den 24.01.2019

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Zählerfreigabe / des vorzeitigen vertragswidrigen Lieferendes zum Ablauf 31.01.2019


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2019 | 08:49
von Marc-Alexander Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.01.2019 | 23:33
von Jutta Schindler | Regelverstoß melden
Wollte Ihnen nur mitteilen das BEV Insolvenz angemeldet hat. Dies hab ich schon seit einigen Monaten befürchtet als ich mich mit diesem Laden rum ärgern musste. Wünsche Ihnen noch viel Erfolg.

01.02.2019 | 23:45
von ReclaBoxler-8544911 | Regelverstoß melden
Herr Peters hat total Recht und super formuliert. Auch der Folgeschaden ist bedacht.
Ich übernehme die Formulierungen gern.
Freundlichst
A. D.



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