124 Views | 28.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2078811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Mahnung vom 16.01.2019

Bestell-/Kundennummer: 985420

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

trotz meines Schreibens per Fax vom 17.01.2018, in dem ich der vorgenannten Mahnung widersprach und entsprechende Gründe darin dargelegt hatte, habe ich bis heute keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich hatte schon mehrfach und nachweislich Vertragsunterlagen und Berechnungen zu den Abschlagszahlungen angefordert, bis heute ohne Erfolg.

Der Vertrag wurde fristgemäß zum 31.01.2019 gekündigt und ist von der BEV auch schriftlich bestätigt worden.

Nach dem derzeitigen Verbrauch und den bereits gezahlten Abschlagszahlungen ist mit einem Guthaben meinerseits bei der Schlussrechnung zu rechnen.

Durch eigene Erfahrungen (Doppelabbuchung, keine Rückmeldungen usw.) und unzählige negativen Meldungen zur BEV in den Medien, bei den Verbraucherverbänden und dem von der Bundesnetzagentur eingeleitetes Aufsichtsverfahren, sehe ich mich leider gezwungen, mich vor einem finanziellen Verlust zu schützen. Da bereits jetzt schon mit einem Guthaben bei der Abrechnung zu rechnen ist, sehe ich nicht ein, die per Mahnung angeforderte Abschlagszahlungen noch zu bezahlen, die bei einer drohenden Insolvenz der BEV verloren wären.

Aufgrund der nur noch kurzen Vertragslaufzeit bis zum 31.01.2019, bzw. da immer noch keine Aufschlüsselung der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen und deren Anzahl erfolgte, bitte ich um die Rücknahme der Mahnung.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zurücknahme der Mahnung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.02.2019 | 17:34
von ReclaBoxler-2078811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens der BEV. Dabei wird es auch bleiben, da die BEV mittlerweile in Konkurs gegangen ist.




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