BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Bei ordentlicher Kündigung erfolgte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 869486
Geschäftsgebaren geschäftliche Handlungen nicht auf Augenhöhe mit dem Kunden
BEV bestätigte Kündigung gemäß vereinbarter Kündigungsfrist zum 28.02.2019; 15.12.18 teilt BEV "Preisanpassung" sprich Erhöhung mit, ohne Begründung nach eigenen AGB Pkt. 5.9; nur allg. Formulierungen; 25.12.18 mein Widerspruch Bezug nehmend auf die eingeschränkte Preisgarantie, Belieferung bis Vertragsende nach vereinbarten Bedingungen erwartet;
28.12.18 Kündigungsbestätigung seitens BEV auf Grund meiner angeblichen Kündigung vom 28.12.18 - Vertrag endet zum 31.01.19; 01.01.19 meine E-Mail an BEV - Schreiben mit Kündigung vom 28.12.18 gibt es nicht von mir, nochmals Verweis auf meine E-Mail vom 25.12.18, dass von mir Vertragserfüllung durch BEV erwartet wird.
BEV schreibt mit Datum 10.01.19 (Posteingang bei mir 16.01.19) Anfrage Preisanpassung, Preise bleiben wie vereinbart, damit war eigentlich die Angelegenheit für mich klar, aber.
17.01.19 E-Mail von Vattenfall (als meinem zukünftigen Versorger) kann Belieferung nicht bestätigen, BEV Netzbetreiber nicht freigegeben hat; 18.01.19 BEV wiederum zur Vertragseinhaltung und -bestätigung aufgefordert, ansonsten termingerechte ordentliche Kündigung zum 28.02.19 eingereicht; da bis 26.01.19 keine Antwort, erneut per E-Mail Vertragsbestätigung bis 28.02.19 erbeten, Lastschriftmandat entzogen, um zeitnahe Rechnung nach Übermittlung des Zählerstandes mit Verrechnung des Neukundenbonus von 15% gebeten.
Mein Netzbetreiber bittet mit Schriftsatz 22.01.19 um Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels (31.01.2019). Dieses Datum wurde von mir nie gewünscht noch bestätigt.
Wie geht Ihr Unternehmen mit Kunden um, auf welcher Basis finden Ihre geschäftlichen Handlungen statt, Kunden-Lieferantenbeziehungen auf Augenhöhe in Anlehnung an DIN ISO 9001 scheinen nicht die Basis Ihrer Handlungen zu sein, warum bekommt der Kunde keine Antwort auf eindeutig gestellte Fragen und Bitten?
In Erwartung einer unverzüglichen Klärung und Rückantwort verbleibt mit freundlichen Grüßen
Dipl. -Ing. Andreas Remenz, Qualitätsfachingenieur DGQ, EOQ Quality Auditor
P. S. Ihr Qualitätsmanagementsystem würde ich gern mal auditieren
28.01.2019 | 08:06
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Andreas Remenz
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=88feab48acb35f53ae67aa47f7dd07ab&datei=gerichte/by/agmuenchen/19/1513_IN_219_19/2019_01_30__12_06_27_Sicherungsmassnahmen.htm
Das sind Geschäftsgebaren wie im Frühkapitalismus und das ist keine Marktwirtschaft mehr. Wenn das ein Beispiel für die Zukunft ist, dann gute Nacht. A. R.
Nicht einmal die Insolvenz wird dem Kunden mitgeteilt, dies erfährt man nur über die Medien.
Anstand und Arbeit mit dem Kunden auf Augenhöhe gehören wohl der Vergangenheit an.
A. Remenz