Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 104 Views | 28.01.2019 | 08:06 Uhr
geschrieben von Andreas Remenz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bei ordentlicher Kündigung erfolgte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 869486

Geschäftsgebaren geschäftliche Handlungen nicht auf Augenhöhe mit dem Kunden

BEV bestätigte Kündigung gemäß vereinbarter Kündigungsfrist zum 28.02.2019; 15.12.18 teilt BEV "Preisanpassung" sprich Erhöhung mit, ohne Begründung nach eigenen AGB Pkt. 5.9; nur allg. Formulierungen; 25.12.18 mein Widerspruch Bezug nehmend auf die eingeschränkte Preisgarantie, Belieferung bis Vertragsende nach vereinbarten Bedingungen erwartet;

SCHLAGWORTE

28.12.18 Kündigungsbestätigung seitens BEV auf Grund meiner angeblichen Kündigung vom 28.12.18 - Vertrag endet zum 31.01.19; 01.01.19 meine E-Mail an BEV - Schreiben mit Kündigung vom 28.12.18 gibt es nicht von mir, nochmals Verweis auf meine E-Mail vom 25.12.18, dass von mir Vertragserfüllung durch BEV erwartet wird.

BEV schreibt mit Datum 10.01.19 (Posteingang bei mir 16.01.19) Anfrage Preisanpassung, Preise bleiben wie vereinbart, damit war eigentlich die Angelegenheit für mich klar, aber.

17.01.19 E-Mail von Vattenfall (als meinem zukünftigen Versorger) kann Belieferung nicht bestätigen, BEV Netzbetreiber nicht freigegeben hat; 18.01.19 BEV wiederum zur Vertragseinhaltung und -bestätigung aufgefordert, ansonsten termingerechte ordentliche Kündigung zum 28.02.19 eingereicht; da bis 26.01.19 keine Antwort, erneut per E-Mail Vertragsbestätigung bis 28.02.19 erbeten, Lastschriftmandat entzogen, um zeitnahe Rechnung nach Übermittlung des Zählerstandes mit Verrechnung des Neukundenbonus von 15% gebeten.

Mein Netzbetreiber bittet mit Schriftsatz 22.01.19 um Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels (31.01.2019). Dieses Datum wurde von mir nie gewünscht noch bestätigt.

Wie geht Ihr Unternehmen mit Kunden um, auf welcher Basis finden Ihre geschäftlichen Handlungen statt, Kunden-Lieferantenbeziehungen auf Augenhöhe in Anlehnung an DIN ISO 9001 scheinen nicht die Basis Ihrer Handlungen zu sein, warum bekommt der Kunde keine Antwort auf eindeutig gestellte Fragen und Bitten?

In Erwartung einer unverzüglichen Klärung und Rückantwort verbleibt mit freundlichen Grüßen

Dipl. -Ing. Andreas Remenz, Qualitätsfachingenieur DGQ, EOQ Quality Auditor

P. S. Ihr Qualitätsmanagementsystem würde ich gern mal auditieren

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Vertragseinhaltung nach vereinbarten Konditionen bis 28.02.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 08:06
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.01.2019 | 09:26
von Andreas Remenz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis zur Stunde 31.01.2019; 09:25 Uhr keinerlei Reaktion seitens BEV!
Andreas Remenz


31.01.2019 | 09:48
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Die BEV ist Insolvent.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=88feab48acb35f53ae67aa47f7dd07ab&datei=gerichte/by/agmuenchen/19/1513_IN_219_19/2019_01_30__12_06_27_Sicherungsmassnahmen.htm

09.02.2019 | 15:53
von Andreas Remenz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat nicht mal nötig, die Kunden über die Insolvenz zu informieren, muss man aus den Medien erfahren.
Das sind Geschäftsgebaren wie im Frühkapitalismus und das ist keine Marktwirtschaft mehr. Wenn das ein Beispiel für die Zukunft ist, dann gute Nacht. A. R.


25.02.2019 | 16:45
von Andreas Remenz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch der Beauftragte eines insolventen Unternehmens sollte soviel Anstand haben, seine Kunden zu informieren.
Nicht einmal die Insolvenz wird dem Kunden mitgeteilt, dies erfährt man nur über die Medien.
Anstand und Arbeit mit dem Kunden auf Augenhöhe gehören wohl der Vergangenheit an.
A. Remenz




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