0 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Sabine Schaefer
Bestell-/Kundennummer: 634761
Am 20.12.2018 habe ich aufgrund der Preiserhöhung per E-Mail und Einschreiben gem. § 41 Abs. 3 EnWG von meinem Sonderkündigungsrecht mit Ablauf des 31.01.2019 Gebrauch gemacht.
Am 09.01. habe ich per E-Mail die Bestätigung der Kündigung angemahnt.
Bis heute, mehr als einen Monat nach der Kündigung, ist keine Reaktion erfolgt.
Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kundencenter ist nicht möglich.
Ich habe heute per Einschreiben meine erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen und meine Bank entsprechend informiert.
Sollte es zu weiteren Abbuchungen durch die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft kommen, werde ich diese zurückbuchen.
Ich erwarte unverzüglich die Kündigungsbestätigung.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Bestätigung der Kündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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