Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 230 Views | 14.03.2019 | 21:16 Uhr
geschrieben von Wolfgang Lang

Immergrün Energie (Köln)

Grundpreiserhöhung mehr als verzehnfacht

Bestell-/Kundennummer: 27011A1313

Laut Endabrechnung steigt der Jahres-Grundpreis von 39,72 € auf 416,62 €

Nachdem ich aus allgemeiner Unzufriedenheit bei Immergrün fristgerecht zum 01.03.19 kündigte, bekam ich schon am 11.03.19 eine Endabrechnung per E-Mail zugeschickt. Trotz eines Minderverbrauchs von knapp 200 kWh und einer Gutschrift wie im letzten Jahr, sollte ich auf einmal nachzahlen.

Nach Einsicht der Abrechnungen konnte ich einen gewaltigen Sprung beim Grundpreis von 39,72€ brutto/Jahr auf 416,62€ brutto/Jahr feststellen.

Ich kann ihre Erhöhung des Grundpreises nicht nachvollziehen und lasse hier auch keine Kostensteigerung bei den Gesamtkosten gelten. Ich zweifele die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an.
Somit ist die Erhöhung laut § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

Zusätzlich möchte ich hier auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hinweisen. Auch hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig beurteilt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Grundpreiserhöhung und Erstellung einer korrigierten Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2019 | 10:12
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2019 | 22:13
von Wolfgang Lang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles zur vollsten Zufriedenheit gelöst!




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