Immergrün Energie (Köln)
Fristgerechte Kündigung nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 21805025736
Der bestehende Stromlieferungsvertag wurde ordnungsgemäß zum 31.05.2019 gekündigt.
Per E-Mail und per Brief, mit Datum 10.04.2019
Auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung nicht ausgeführt wurde, da die 6 Wochen Kündigungsfrist zur Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht eingehalten wurde.
Aus meiner Sicht ist dies nicht richtig.
Versorgungsbeginn war der 1.06.2018 und in der Vertragsbestätigung ist nicht explizit ein anderer Vertragsbeginn genannt.
Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass der Vertragsbeginn gleich Versorgungsbeginn ist und die Kündigung somit fristgerecht vorliegt. Dies ist allgemeingültige Praxis für Versorgungsverträge aller Art und ein Abweichen davon hätte explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden müssen.
In der Vertragsbestätigung ist kein Vertragsbeginn genannt und das Datum der Vertragsbestätigung vom 28.05.2018 kann somit nicht als Vertragsbeginn gelten.
18.04.2019 | 15:33
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Mir scheint so, als wenn man darauf spekuliert, dass nur ein geringer Teil der Kunden sich beschwert. Für mich ist dieses Geschäftsgebaren nicht in Ordnung.