Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 93 Views | 01.05.2019 | 08:50 Uhr
geschrieben von Heidi Thurm

primastrom GmbH (Berlin)

Betr. Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 7890066124

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Es reicht uns langsam

Ich schreibe im Auftrag meiner 78jährigen Schwägerin. Sie ist aus Altersgründen von Hassfurt nach Gera in eine Seniorenresidenz gezogen. Folge dessen ist sie ab den 1.12.18 bei dem vorhandenen Stromanbieter. Leider hatte sie versäumt, bei primastrom rechtzeitig zu kündigen.

Am 25.02.19 ist eine schriftliche Kündigung an primastrom geschickt worden.

Ein Restbetrag von 78,50 Euro musste noch entrichtet werden. Dieser wurde vom Konto abgezogen. Leider hat Frau S. den gleichen Betrag nochmals an primastrom überwiesen.

Ich bitte hiermit nochmals die Kündigung anzunehmen, eine Endabrechnung zu senden, sowie den zu viel überwiesenen Betrag auf das Konto von Frau S. zurück zu überweisen. Man kann nicht nur gute Noten wegen angeblicher Freundlichkeit verlangen, man soll auch dahinterstehen! Sollte diese Angelegenheit nicht bis 30.04.19 erledigt sein, gehe ich in die Öffentlichkeit.

Ein Restbetrag von 78,50 Euro musste noch entrichtet werden. Dieser wurde vom Konto abgezogen

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Endabrechnung, Rücküberweisung von 78,50 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.05.2019 | 15:20
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 01.05.2019 und teilen Ihnen mit, dass uns für Ihre Befassung mit der Angelegenheit bislang keine Vollmacht vorliegt.

Daher bitten wir um Herreichung einer Sie legitimierenden Vollmacht. Nach Vorlage kommen wir unaufgefordert auf Sie zurück. Vielen Dank.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.05.2019 | 16:52
von Heidi Thurm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.05.2019 | 19:24
von Heidi Thurm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist immer noch nicht gelöst. Erneuter Anruf am 22.5., wie immer super
freundlich, alles in Bearbeitung, aber das Jahr wurde nicht mitgeteilt.




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