Durch Carglass endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 667 Views | 22.04.2019 | 08:06 Uhr
geschrieben von Fabian S.

Carglass GmbH (Köln)

Carglass fordert nach beglichener Rechnung weitere 150,00€

Bestell-/Kundennummer: 30304335

Carglass fordert nach beglichener Rechnung weitere 150,00€, obwohl vorher ein anderer Betrag verabredet war

Sehr geehrte Damen und Herren

SCHLAGWORTE

Hier ein Erfahrungsbericht über die FA Carglass. Einfach sehr ärgerlich, ich hoffe einfach, dass dieser Ärger anderen Kunden erspart bleibt. Hier meine Antwort auf eine Zahlungsaufforderung:

Bezugnehmend auf die Zahlungsaufforderung vom 27.03.2019 von Carglass über die Forderung von weiteren 150,00€ gilt folgendes festzuhalten:

  1. Mir wurde in einem Telefonat mit Carglass am 3.03.19 um 14:30 Uhr gesagt, dass man sich mit meiner Haftpflichtversicherung in Verbindung gesetzt habe und ich eine Selbstbeteiligung von 150,00€ in meinem Schadensfall zu entrichten habe. Darauf hingewiesen, dass meine Selbstbeteiligung jedoch 300,00 € betrage, hieß es seitens des Mitarbeiters, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handele, weswegen nur 150,00 € Selbstbeteiligung fällig seien.
  2. Unter diesen Voraussetzungen ließ ich den Schaden am 11.03.2019 wie vereinbart von Carglass beheben. Es folgte eine Rechnung, in der ich die vereinbarte Summe von 150,00€ bezahlte.
  3. In einem Schreiben vom 27.03.19 fordert mich Carglass nun auf, weitere 150,00€ zu zahlen mit der Bemerkung, dass dies „sicher ihrer Aufmerksamkeit im hektischen Alltag entgangen sei“.
  4. Nein mir ist keine Zahlungsaufforderung entgangen, weil es bislang keine gegeben hat!
  5. In einem Telefonat vom 1.04.19 wurde mir dann gesagt, man habe die Information, dass sich meine Selbstbeteiligung auf 150,00€ beliefe per „online- Auskunft“ von meiner Versicherung erhalten. Dies habe sich jedoch als nicht richtig erwiesen, weshalb ich nun weitere 150,00 € überweisen solle.
  6. HUK24 sagte in einem Telefonat vom 1.04.19, dass meine Selbstbeteiligung 300,00€ betrage und Sie sich nicht vorstellen können, wie Sie in Ihrer „online-Auskunft“ aber auf die Information gestoßen sind, dass es 150,00€ betrage. Generell bestünden keine Informationen darüber, welche Informationen in einer derartigen „online-Auskunft“ weitergegeben würden.
  7. Ich habe meinen Schaden jedoch nur unter der Voraussetzung der vereinbarten Kosten von 150,00€ Selbstbeteiligung bei Ihnen beheben lassen. Für die von Ihnen nun nachträglich erhobenen Kosten von 150,00€ sehe ich nun keine Grundlage meinerseits, jedoch eindeutig organisationstechnische Versagen.
  1. Zitat E-Mail (Firma Carglass) : „die Kollegen vor Ort haben eine GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherer) Abfrage gemacht, um die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung abzufragen. Hier wurde den Kollegen seitens der GDV eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00€ gemeldet. Diese wurde dann auch in die Rechnung übernommen.

Wäre uns von der GDV mitgeteilt worden, dass Sie eine Selbstbeteiligung über 300,00 € haben, hätten die Kollegen diese selbstverständlich auch in der Rechnung ausgewiesen. Hier sind wir von der Richtigkeit der in die GDV eingespeisten Informationen abhängig. “

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Laut Aussage des GDV dürften generell seitens der GDV keine Information über Selbstbeteiligungssummen aus rein datenschutzrechtlichen Gründen herausgegeben werden. Wie kann es dann sein, dass seitens der GDV eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00€ gemeldet worden sei, wie hier von Frau Mertens behauptet wird?

Unter diesen Voraussetzung ist eine Rückerstattung der weiteren von Carglass geforderten 150,00€ von Ihnen angemessen, da hier eindeutig organisationstechnische Versagen vorliegt, die ich nicht zu verantworten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Carglass GmbH: Rückerstattung der weiteren von Carglass geforderten 150,00€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (16)


22.04.2019 | 20:21
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben in der Teilkasko also eine Selbstbeteiligung von €300? Das ist zwar möglich, wäre aber zumindest eher unüblich.

22.04.2019 | 22:21
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Also Selbstbeteiligung ist in der Vollkasko 300 und in der Teilkasko 150€! Man sagte mir erst wie gesagt es handele sich um einen Teilkaskoschaden weshalb nur 150€ fällig seien. Diese Information war offensichtlich falsch!

23.04.2019 | 06:23
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Glasschäden sind immer (außer man verursacht selbst einen Unfall und die Scheibe bricht) Teilkaskoschäden. Entsprechend beträgt ihre SB nur €150.

Wie ist der Schaden denn entstanden? Steinschlag? Dann ist das eindeutig ein Teilkaskoschaden und die Auskunft ihrer Versicherung ist falsch.

23.04.2019 | 08:25
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Ja es war ein Steinschlag und erst war ja auch von 150€ SB Teilkasko die Rede. Und später hieß es dann plötzlich von der Fa Carglass dass weitere 150€ fällig wären. Dieses Verhalten kommt einem wirklich höchst widersprüchlich und unseriös vor!

23.04.2019 | 08:51
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Das ist aber ein Problem mit ihrer Versicherung. Normalerweise unterzeichnen sie bei Carglass eine Abtretungserklärung. Die Versicherung zahlt dann an Carglass. Sie bezahlen nur die Differenz an Carglass, sprich die SB.

Fragen sie bei ihrer Versicherung nach, ob und was sie gezahlt hat. Vergleichen sie die Summe mit dem Rechnungsbetrag von Carglass. Hat die Versicherung weniger als Rechnungssumme - €150 gezahlt, klären sie bei der Versicherung, was das soll. Hat die Versicherung aber Rechnungssumme - €150 gezahlt, kann auch Carglass nicht mehr als €150 von ihnen verlangen.

23.04.2019 | 13:13
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Zitat: „Hat die Versicherung aber Rechnungssumme - €150 gezahlt, kann auch Carglass nicht mehr als €150 von ihnen verlangen. “ Genau so ist es, die Versicherung hat 150€ gezahlt. Jedoch reagiert ja leider die FA Carglass nicht auf die Stellungnahme und droht nun aktuell mit einem Inkassounternehmen sollte die Zahlung nicht bis 25.4 eingegangen sein.

23.04.2019 | 13:40
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nein, die Versicherung hat keine €150 bezahlt (es sei denn die Gesamtkosten der Reparatur lagen bei genau €300). Ihre Selbstbeteiligung liegt bei €150. Ihre Versicherung zahlt also den gesamten Rechnungsbetrag von Carglass (auch wenn dieser €1064,88 beträgt) BIS auf €150 - die sie selbst zahlen.

Es ist doch relativ einfach: Lassen sie sich von ihrer Versicherung bestätigen, was diese an Carglass gezahlt hat. Das zeigen sie dann Carglass und fertig.

23.04.2019 | 18:33
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Hier nochmal die beiden Abrechnungen, von der Kaskoversicherung und der FA Carglass
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1 reclabox beschwerde de 435566 teaser 2 reclabox beschwerde de 435566 teaser


23.04.2019 | 18:49
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ok, die Versicherung meint lt. Abrechnung, sie hätten €300 Selbstbeteiligung vereinbart. Warum es €300 und nicht €150 muss ihnen die Versicherung erklären.

Carglass hat hier vollkommen richtig gehandelt. Carglass will von ihnen nur die Differenz zu dem, was ihre Versicherung nicht gezahlt hat. Das ist vollkommen in Ordnung.

Warum ihnen zuerst €150 SB verauskunftet wurden, ist eine andere Frage. Dennoch sind letztlich sie als Kunde für die Gesamtkosten haftbar. Und es rechtlich auch ihre Aufgabe, sich über die korrekte Selbstbeteiligung zu informieren.

Es mag unschön gelaufen sein, aber Carglass ist hier vollkommen im Recht.

Ein Tipp: Auch ich hatte schon einen Teilkaskofall bei Carglass. Ich habe zuerst meine Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Dort habe ich eine Schadenssumme bekommen. Und ebenfalls wurde ich über meine tatsächliche Selbstbeteiligung informiert, die aufgrund einer Besonderheit in meinem Vertrag NIEDRIGER als ursprünglich vereinbart war.
Melden sie den Schaden in einem zukünftigen Fall also zuerst ihrer Versicherung. Das vermeidet Missverständnisse.

23.04.2019 | 19:17
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Ja aber die Tatsache mir am Telefon eine falsche Auskunft zu geben und ich dann unter einer falschen Prämisse zu einer Carglassfiliale gelotst wurde kann man als gezielte Desinformation werten. Warum müssen also Kunden solchen unlauteren Mitteln zum Opfer fallen? Ich kann also nur nochmal vor dieser Art von Irreführung warnen! Wem wahrheitsgemäße Auskünfte und Seriosität also ein Anliegen sind kann sich kaum auf diese Art von Geschäftsgebaren einlassen wollen!

23.04.2019 | 19:35
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ja, ich kann ihnen da nicht komplett widersprechen. Sofern ihre Versicherung die Abfrage der SB freigegeben hat, können Reparaturwerkstätten über die sogenannten GDV-Abfrage auch die Höhe der Selbstbeteiligung ermitteln.

Ob ihre Versicherung diese Daten freigegeben hat, weiß ich natürlich nicht. Falls nicht, hat Carglass eine falsche, da erfundene Auskunft erteilt. €150 SB ist halt der übliche Wert. Dann hätte man sie aber darauf hinweisen müssen, dass diese Angabe nur geschätzt ist.

Falls ihre Versicherung die Daten freigegeben hat, könnte es noch sein, dass hier falsche Daten ins System eingepflegt wurden. Das könnte passieren, wenn sie kürzlich ihre SB von €150 auf €300 erhöht haben.

Diese beiden Szenarien sind für mich denkbar.

Vielleicht fragen sie ihre Versicherung, ob die Abfrage der Höhe der SB für die Datenbank des GDV freigegeben ist und welche Höhe der SB dort weitergemeldet wurde. So können zukünftig ähnliche Situationen vielleicht vermieden werden.

25.04.2019 | 10:53
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Anstatt sich Carglass zu den vorgetragenen äußert bzw. inhaltlich darauf eingeht werden jedoch unverfrorene Drohungen in Form von Mahnrechnungen verschickt. Man droht bereits mit Inkassounternehmen. Möchte man sich als Kunde wirklich so behandeln lassen?
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1 reclabox beschwerde de 435660 teaser


25.04.2019 | 18:27
von Fabian S. | Regelverstoß melden
Interessanterweise datiert ein neuerliches Antwortschreiben, was ich heute von der FA Carglass erhielt, vom 21. Juni 2016. Passt aber, was die sonstigen Erfahrung mit dieser Firma angeht, gut ins Bild. Man macht sich über Genauigkeit offensichtlich nicht viel Sorgen, und auch über das falsche Datum hinaus ist die Bereitschaft und Mühe etwas nicht wie eine wenig individuell zugeschnittene Antwort aussehen zu lassen, offensichtlich sehr begrenzt. Es handelt sich offenbar um einen Serienbrief, den in dieser Form sicherlich schon viele Kunden erhalten haben. Nicht weiter verwunderlich, dass auch der restlichen Inhalt wenig authentisch wirkt!
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1 reclabox beschwerde de 435692 teaser 2 reclabox beschwerde de 435692 teaser


25.04.2019 | 19:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Was erwarten sie denn noch? Um Entschuldigung hat man sie gebeten. Der technische Hintergrund des ganzen Verfahrens wurde ihnen erläutert. Eine Übernahme der €150 ist lt. Carglass aufgrund rechtlicher Hürden nicht möglich. Ob das stimmt oder nicht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Können sie es?

Also was erwarten sie nun noch? Was soll Carglass ihrer Meinung nach tun?

Falsche Auskunft hin oder her - es ist ihre Aufgabe als Vertragspartner ihrer Versicherung, über die grundlegenden Eckpunkte ihres Vertrages informiert zu sein. Und die Höhe der SB ist ein wichtiger Eckpunkt.

Carglass hat eine falsche Auskunft gegeben - offenbar nach bestem Wissen. Und sie haben versäumt, ihren Versicherungsvertrag zu kennen oder wenigstens vorher mit der Versicherung zu sprechen und fragliche Punkte zu klären. Es ist nämlich durchaus üblich, der Versicherung einen Schadensfall zu melden. Dann wäre das Missverständnis vermieden worden.

29.04.2019 | 08:31
von Fabian S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.05.2019 | 21:09
von Fabian S. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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