66 Views | 22.06.2019 | 06:43 Uhr
geschrieben von Aneta Brach

Yello Strom GmbH (Köln)

Erfahrungen mit Yello Strom

Bestell-/Kundennummer: 3100366107

Erfahrungen mit Yello Strom

SCHLAGWORTE

Am 01.12.2018 bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Bereits Ende November habe ich mich für einen Vertrag bei Yello Strom entschieden. Ich habe den relativ teuren Vertrag Strom Plus gewählt, da in diesem ein iPhone 6 s enthalten war und mein Handy gerade den Geist aufgegeben hatte.

Mein Stromvertrag wurde mir von Yello am 29.11.2018 mit einer Laufzeit bis zum 26.12.2020 bestätigt. Vertragsnummer war die 701002588536 Kundennummer die 3100366107. Ich habe Yello online die Zählernummer meines Stromzählers mitgeteilt und dachte, damit sei alles in Ordnung.

Nachdem Yello dann aber im Dezember keinen Abschlag von meinem Konto abbuchte, habe ich entsprechend nachgefragt. Als Antwort erhielt ich folgendes Schreiben:

Hallo Frau Brach,

vielen Dank, dass Sie sich bei mir melden.

Bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit.

Der Netzbetreiber lehnt den Lieferbeginn immer wieder ab.

Sie sind zum 1. Dezember 2018 in die Wohnung eingezogen.

Es kann möglich sein, dass der Vormieter seinen Stromvertrag für diese Wohnung mit dieser Zählernummer noch nicht gekündigt hat.

Die Zählernummer ist dann belegt und kann nicht weiter gegeben werden.

Haben Sie die Möglichkeit sich darüber Informationen einzuholen?

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Meine Recherche beim Vermieter ergab, dass die Vormieterin den Stromanschluss abgemeldet hatte. Ich selbst bin aus einem 100 km entfernten Ort zugezogen, und hatte zuvor in einem Haus gewohnt, und war damals bei einem anderen Energieanbieter. Der dortige Anschluss wurde vom Hausbesitzer übernommen. Inzwischen erhielt ich eine Rechnung vom örtlichen Grundversorger, der Rheinhessischen Energieversorgung, für meine neue Wohnung. Mit dieser hatte ich jedoch zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag abgeschlossen, da ich ja bereits vor meinem Einzug den Vertrag mit Yello abgeschlossen hatte.

Dies alles habe ich dann sowohl Yello wie auch zur Information dem örtlichen Grundversorger mitgeteilt. Die Stromversorgung wurde zwar geliefert, aber es wurden keine Abschläge von Yello abgebucht. Ebenso wurde das iPhone 6 s nicht geliefert. Stattdessen erhielt ich am 20. Februar folgende Nachricht von Yello

Liebe Brach Aneta,

wir freuen uns, dass Sie auf die gelbe Seite wechseln möchten und Strom von Yello bei Ihnen einziehen soll.

Für Ihren Auftrag haben wir natürlich unser Bestes gegeben. Leider klappt Ihr Wechsel zu Yello nicht. Das tut uns sehr leid. Falls in der Vergangenheit Ihre Stromanbieterwechsel immer glatt gelaufen sind, möchten wir Sie bitten, es noch einmal mit Yello zu probieren und einen neuen Vertrag mit uns abzuschließen. Wir freuen uns auf Sie.

Viele Grüße
vom Yello Team

Daraufhin habe ich Yello mitgeteilt, dass ich bereits im November zu Yello Strom gewechselt bin und mir dies auch mit schriftlicher Auftragsbestätigung mitgeteilt wurde.

Daraufhin erhielt ich am 21.02.2019 folgende Mitteilung

Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen - zurzeit dauert die Bearbeitung aber leider etwas länger als gewohnt. Deshalb bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.

Viele Grüße

M. W.

vom Yello Team

Nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits erhielt ich dann am 01.03.2019 folgende Nachricht

Hallo Frau Brach,

schön, dass Sie sich bei mir gemeldet haben.

Bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit.

Ihr Vertrag wurde storniert. Wenn Sie möchten, nehme ich einen neuen Auftrag entgegen.

Dieser muss dann aber auf Herrn D. B. laufen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Natürlich war ich über diese Nachricht sehr verwundert. Zum einen kann ein bestehender Vertrag nicht einfach grundlos von einer Seite storniert werden. Und, was mich noch viel mehr ärgert, dass sich ein Unternehmen erdreistet, zu entscheiden, ob in einem Haushalt der Ehemann oder die Ehefrau Vertragspartner des Stromlieferanten ist. Dies habe ich auch dem Unternehmen mitgeteilt, und weiter auf die Einhaltung des Vertrags mit mir als Vertragspartner bestanden. Mein Schreiben vom 20.02.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben meinen Auftrag am 28.11.2018 mit Auftragsbestätigung vom 29.11.2018 bestätigt. Es ist sicher unsere Entscheidung, ob der Stromvertrag mit dem Energielieferanten von mir oder meinem Ehegatten geschlossen wird. Diese Entscheidung obliegt uns und nicht dem Stromanbieter. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf §20 des EnWG, das eine Diskriminierung verbietet.

Wenn es nach Vertragsabschluss zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Stromlieferanten der Vormieterin gekommen ist, so sind diese nicht durch mich oder meinen Ehegatten verschuldet. Wir haben zu keinem Zeitpunkt mit einem anderen Stromanbieter einen Vertrag abgeschlossen, da wir uns auf die von Ihnen erteilte verbindliche Auftragsbestätigung verlassen haben.

Da wir in den folgenden Wochen auch keinen Widerruf des vor unserem Einzug erteilten Auftrags erhalten haben, sind wir davon ausgegangen, dass die Belieferung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften spätestens nach drei Wochen durch Sie erfolgt. Wir bestehen auf den mit Ihnen am 29.11.2018 geschlossenen Vertrag zu den bekannten Bedingungen. Weder sehe ich eine Notwendigkeit, einen neuen Auftrag an Sie zu erteilen, noch den Vertrag auf meinen Ehemann umzuschreiben. Ich glaube, dass beide Partner in einer Ehe gleichberechtigt sind, sollte inzwischen auch bei Ihrem Unternehmen bekannt sein. Wir bitten Sie die Angelegenheit baldmöglichst zu klären, um weitere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Sollten wir bis zum 15.03.2019 nichts von Ihnen hören, würde ich mich gezwungen sehen, den Sachverhalt durch meinen Anwalt klären zu lassen.

Freundliche Grüße

Aneta Brach

Eine Antwort erhielt ich am 04. März. 2019

Hallo Frau Aneta,

prima, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Aufgrund eines derzeit erhöhten E-Mail Aufkommens dauert die Bearbeitung zur Zeit ein wenig länger.

Dafür kann ich mich nur bei Ihnen entschuldigen.

Sehr gern habe ich für Sie in Ihrem Kundenkonto nachgeschaut.

Laut unseren Unterlagen hat Ihr Netzbetreiber bereits zwei Mal den Vertrag abgelehnt.

Ich denke, Sie sollten sich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung setzen und den Vorgang dort klären.

Wenn Sie wissen, warum der Vertrag abgelehnt wurde, können Sie sich gern bei mir wieder melden

und ich nehme für Sie einen neuen Vertrag auf.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda spider monkey yello.de. Von Montag bis Samstag sind wir von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr immer gern persönlich für Sie da.

Am 15. März habe ich auf dieses Schreiben geantwortet und auch der Rheinhessischen, die niemals mein Netzbetreiber war, eine Kopie meines Schreibens gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

weder ich noch mein Ehemann haben mit dem Verteilernetzbetreiber zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen, aber mit Ihnen. Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, dass Sie diesen Vertrag stornieren, aus Gründen die ein Dritter zu vertreten hat. Ich habe die Sache inzwischen an unseren Anwalt weitergeleitet, der sich sicher kurzfristig in dieser Angelegenheit mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Freundliche Grüße

Aneta Brach

Am 28. März kam dann folgendes Schreiben von Yello. Man beachte die Anrede

Hallo Herr Brach,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider sind wir immer auf die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers und ggf. Voranbieters gebunden. Wenn uns die Zustimmung nicht vorliegt, kann keine Belieferung mit unserem gelben Strom erfolgen.

Wir haben uns mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt und versucht Ihre Belieferung zu klären, leider ohne Erfolg. Ich bedaure Ihnen keine positive Rückmeldung geben zu können.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda spider monkey yello.de. Von Montag bis Samstag sind wir von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr immer gern persönlich für Sie da.

Dieses Schreiben habe ich am gleichen Tag beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Info und Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit. Wir haben den bisherigen Schriftwechsel an unseren Anwalt weitergeleitet, der sich in dieser Angelegenheit nun mit der Rheinhessischen auseinandersetzen wird. Da diese ja wahrheitswidrig behauptet, es bestünde ein Vertrag mit uns werden wir auch prüfen, wie weit hier eine Anzeige nach § 263 StGB in Frage kommt.

Freundliche Grüße

Aneta Brach

Die nächste E-Mail kam dann am 03. April 2019

Hallo Frau Aneta,

selbstverständlich helfe ich Ihnen gern weiter.

Der geschlossene Vertrag mit Ihnen ist storniert. Damit ich Sie umfassend beraten kann, bitte ich Sie mir Ihre Telefonnummer mitzuteilen und ab wann Sie zu erreichen sind.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda spider monkey yello.de. Von Montag bis Samstag sind wir von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr immer gern persönlich für Sie da.

Viele Grüße nach Ingelheim

Auch diese E-Mail wurde am gleichen Tag beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

der mit Ihnen geschlossene Vertrag kann nicht einseitig und wegen Gründen, die ein Dritter zu vertreten hat, storniert werden. Ich habe einen korrekten Vertrag mit Ihnen im November 2018 abgeschlossen, auf den ich weiterhin bestehen werde. Bisher hat sich die Rheinhessische Energieversorgung geweigert, den Anschluss freizugeben und behauptet, es bestünde ein Liefervertrag zwischen meinem Ehemann und dem Grundversorger. Dies war jedoch niemals der Fall.

Wie bereits erwähnt, habe ich in dieser Sache bereits einen Anwalt eingeschaltet, dessen Tätigkeit ich bisher noch verhindert habe, da ich hier auf eine außergerichtliche Klärung im Sinne aller Beteiligten gehofft habe. Da diese offensichtlich nicht möglich ist, werde ich diesen nun beauftragen, hier tätig zu werden. Mir ist im Grunde gleich, wer letztlich für die Situation verantwortlich ist.

Fest steht jedenfalls, dass ich fristgerecht einen Stromliefervertrag mit Yello Strom abgeschlossen habe und zu keiner Zeit ein Liefervertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen wurde. Die Probleme die nun bestehen sind somit nicht von uns zu vertreten, sondern allenfalls zwischen Ihnen und dem Grundversorger zu klären. Nach telefonischer Auskunft ist dieser auch bereit, den Zähler rückwirkend an Yello Strom freizugeben. Ich persönlich habe nachweislich alles unternommen, um hier auf eine Lösung hinzuwirken. Da die ungeklärte Situation aber nicht länger hinnehmbar ist, ist die anwaltliche Klärung angemessen. Eine Kopie dieser Nachricht geht an den Grundversorger, Rheinhessische Energieversorgung. Freundliche Grüße Aneta Brach

Am 12 April meldete sich dann wieder Yello

Hallo Frau Brach,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie uns Ihren Arger über das nicht Zustandekommen Ihres Stromvertrages mitgeteilt haben.

Wir haben eine Einzugsmeldung an Ihren örtlichen Netzbetreiber gesendet und von diesem eine Ablehnung erhalten. Einen Stromzähler können wir nur dann beliefern, wenn wir eine positive Anmeldung zur Netznutzung erhalten haben.

Aus den genannten Gründen ist Ihr Vertrag nicht zustande gekommen.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda spider monkey yello.de. Von Montag bis Samstag sind wir von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr immer gern persönlich für Sie da.

Am 15 April habe ich mich dann erneut an Yello gewandt

15.04.2019, 12:54 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen und auch der Rheinhessischen mehrfach und immer wieder mitgeteilt, dass ich die Belieferung durch Yello Strom wünsche. Dies ist bereits im November 2018, also vor unserem Einzug geschehen. Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Rheinhessische Stromversorgung mit einer Belieferung beauftragt. Aus diesem Grund sieht weder mein Anwalt noch ich eine Veranlassung, uns mit der Rheinhessischen Stromversorgung in Verbindung zu setzen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information, die sie auch gerne an die Rheinhessische Energieversorgung weiterleiten können, weiter geholfen zu haben

Freundliche Grüße

Aneta Brach

Am gleichen Tag erhielt ich folgende Antwort

Hallo Frau Brach,

leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, um mit Ihnen persönlich das Anliegen zu besprechen (uns ist Ihre Rufnummer nicht bekannt).

Aktuell stehen wir im Kontakt mit dem Vertrieb der Rheinhessische EW/Wasserversorgungs GmbH wegen Klärung Ihrer Belieferung durch Yello.

Der Vertrieb der Rheinhessische EW/Wasserversorgungs bittet um nochmalige ausdrückliche Bestätigung von Ihnen, dass sie die Belieferung durch Yello wünschen.

Bitte bestätigen Sie uns, dass die Herstellung der Belieferung durch Yello von Ihnen gewünscht wird. Antworten Sie direkt auf diese E-Mail.

Gern können Sie oder Ihr Anwalt sich auch mit dem Vertrieb der Rheinhessische EW/Wasserversorgungs persönlich in Verbindung setzen.

Für Ihre Unterstützung im Voraus vielen Dank.

Warum sollte ich nun einem Unternehmen, mit dem ich zu keiner Zeit in einem Vertragsverhältnis stand, ausdrücklich bestätigen, dass ich die Stromversorgung von dem Energieversorger wünsche, mit dem ich bereits ein halbes Jahr vorher einen 24-monatigen Liefervertrag abgeschlossen habe?

Am 29. April meldete sich dann die Rheinhessische mit folgendem Schreiben

Sehr geehrte Familie Brach,

nach Rücksprache mit Ihrem neuen Versorger Yello, haben wir den Zähler, wie gewünscht, zum 1.12.2018 freigegeben, so dass Yello Sie ab diesem Zeitpunkt

beliefern kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Am 10. Mai folgte dann ein Schreiben von Yello

Gute Tag Frau Brach,

Ihr Wechsel zu Yello hat geklappt! Nach mehrwöchigem und regem Austausch mit Ihrem örtlichen Netzbetreiber wurde der Belieferung ab dem 1. Dezember 2018 durch Yello letztlich stattgegeben.

Wie von Ihnen gewünscht, wurde die rückwirkende Belieferung zu den ursprünglichen Konditionen ab dem 1. Dezember 2018 durch Yello unter der Yello Vertragsnummer 70100492439 aufgenommen, die wir Ihnen hiermit nochmals bestätigen:

Arbeitspreis (brutto) : 26,17 Cent/kWh

Grundpreis (brutto) : 315,30 Euro / Jahr.

Ihr erster Abschlag ist am 3. Juni 2019 in Höhe von 81,00 Euro fällig.

Da seit Vertragsbeginn (am 1.12. / 1.1. / 1.2./ 1.3./1.4 und 1.5.2019) keine Abschlagszahlungen erhoben wurden, empfehlen wir Ihnen, Ihren laufenden Abschlag Ihrem Verbrauch so anzupassen, damit bei der Jahresrechnung zum

  1. November 2019 keine hohe Nachzahlung zu erwarten wäre.

Die Anpassung Ihres Abschlags können Sie gern auch selbst in Ihrem Kundenportal veranlassen.

Wir freuen uns, Sie als Kundin mit dem gelben Strom beliefern zu dürfen und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter beschwerde-yello-gf-ra spider monkey yello.de.

Natürlich wurde das iPhone 6 s, welches mir seit über einem halben Jahr vorenthalten wurde und dessen Wert entsprechend gefallen ist, aber bereits seit dem 01.12.2018 in den monatlichen Grundpreis eingerechnet ist, nicht geliefert.

Am 11.06.2019 habe ich dann Yello diesbezüglich angeschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit obigem Vertrag habe ich ein iPhone 6 s bei Yello Strom geordert. Bitte teilen Sie mir mit, wann das Gerät geliefert wird.

Meine Yello Kunden Nummer lautet 3100366107. Mein Vertrag läuft seit dem 01.12.2018 (!)

Freundliche Grüße

Aneta Brach

Winkeler Str. 7

55218 Ingelheim

Als Antwort erhielt ich am 12 Juni 2019 folgende E-Mail

Hallo Frau Brach,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte entschuldigen Sie die Verzögerungen.

Ihr iPhone sollte eigentlich bereits losgesendet worden sein.

Wir werden nun unseren Dienstleister Brodos dazu kontaktieren.

Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns per E-Mail unter immerda spider monkey yello.de. Von Montag bis Samstag sind wir von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr immer gern persönlich für Sie da.

Viele Grüße

Zwar hatte ich mir zwischenzeitlich bereits ein anderes Mobiltelefon gekauft, aber ich hoffte nun endlich diese Sache abschließen zu können

Am 14 Juni kam dann eine E-Mail von YELLO, die endlich mit über 6 Monaten Verspätung die Lieferung des iPhone 6 s ankündigte

Liebe Aneta Brach,

wir haben die Zahlung für Ihr neues Gerät erfolgreich abgebucht. Ihr Wunschgerät ist schon mit DHL Standard auf dem Weg zu Ihnen.

  1. Auftragsprüfung.
  1. Vertragsbestätigung.
  1. Abbuchung Zuzahlung.
  1. Versand Wunschgerät.

Wie versprochen können Sie nun mit der Trackingnummer 906494965642 jederzeit nachsehen, wo sich Ihr Wunschgerät gerade befindet.

Nachdem das iPhone aber dann doch nicht kam, habe ich einmal bei der Trackingnummer nachgesehen. Hier erhielt ich folgende Information

Brodos AG

Sendungsnummer 906494965642

Adressiert an: Dietmar Pfeifer, 55218 Ingelheim

Fr, 14.06.2019 14:08 --

Leider war eine Zustellung der Sendung heute nicht möglich, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte.

Fr, 14.06.2019 07:05 --

Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen.

Fr, 14.06.2019 02:55 Saulheim

Die Sendung ist in der Region des Empfängers angekommen und wird im nächsten Schritt zur Zustellbasis transportiert.

Do, 13.06.2019 22:31 --

Die Sendung wurde elektronisch angekündigt. Sobald die Sendung von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen.

Mi, 12.06.2019 21:29 Feucht

Die Sendung wurde an DHL übergeben und wird für den Weitertransport in die Region des Empfängers vorbereitet.

Die Sendung wurde von Yello also nicht an mich, Aneta Brach, sondern an einen D. P. adressiert, den es natürlich in unserem Haus nicht gibt. Somit hat DHL das Paket an den Absender zurückgesandt.

Ich habe daraufhin Yello am 14.06.2019 eine E-Mail gesendet, in der ich dem Unternehmen mitgeteilt habe, dass ich eine letzte Frist für die Vertragserfüllung bis zum 21.06.2019 einräume. Sollte bis dahin das iPhone welches Bestandteil des Vertrages ist, nicht geliefert sein, würde ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos wegen Nichterfüllung kündigen.

Wie zu erwarten, wurde weder das iPhone geliefert noch hat sich Yello zum Sachverhalt geäußert.

Hätte ich es nicht selbst erlebt, würde ich diese Geschichte nicht glauben.

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Meine Forderung an Yello Strom GmbH: Fristlose Kündigung des Vertrages


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Kommentare und Trackbacks (1)


29.06.2019 | 09:07
von Aneta Brach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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