LVM Versicherung (Münster)
Schadensregulierung verweigert
Bestell-/Kundennummer: Schadennr. 2187-153.805/8
Vor knapp 2 Jahren haben wir unser Häuschen im Außenbereich bezogen und eine Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschäden bei der LVM abgeschlossen. Da dieses ja eine "landwirtschaftliche" Versicherung ist, haben wir gedacht, mit einem Objekt im Außenbereich ist man dort richtig aufgehoben!
Im Mai 2018 wurden wir dann von unserem Nachbarn darauf hingewiesen, dass nach starken Regenfällen ein Teil der Mauer, die unsere Grundstücke trennt eingestürzt sei. Nach Grenzstein und Aussage des Nachbarn, ist diese Mauer in unserer Verantwortung.
Nur gut, dass Du eine Versicherung gegen Elementarschäden hast, dachte ich, und habe den Schaden in unserer zuständigen LVM Agentur gemeldet. "Kein Problem" hieß es dort - selbst ein paar Fotos gemacht und der Schaden wurde gemeldet.
Kurze Zeit später kam dann der Gutachter, der ohne großartig hinzusehen (meiner Laienmeinung nach) entschieden hat, dass es kein Versicherungsschaden sei. Die Mauer (ca. 60 Jahre alt) hätte so angeblich gar nicht gebaut werden dürfen. Sie hätte dem Erddruck nachgegeben und deswegen nicht versichert.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mit diesem Ergebnis waren wir nicht zufrieden. Also Rücksprache mit dem Agenturmitarbeiter, was man machen könne. Dort sagte man mir, ich solle mich über den Ombudsmann beschweren. Hier hat man sich leider auch auf die Aussage des Gutachters verlassen, und für die Versicherung entschieden.
Also, habe ich mich noch mal beim Kundenservice der LVM beschwert und den Vorgang nochmals geschildert. Erstaunlicherweise kam dann die Aussage, dass eine Kulanz nicht möglich sei, da ich den Fall zum Ombudsmann gegeben hätte. Außerdem sei die Schadensumme anhand der vorliegenden Angebote von 2 GaLa-Bauern (kurzfristig eingeholt) zu hoch für eine Kulanz. HAHAHA kann ich da nur sagen.
Kulant wäre gewesen, zumindest einen Teil zu erstatten!
So wie es gelaufen ist, hat man den Eindruck, dass wir bewusst in die "Falle" Ombudsmann geschickt wurden, damit man bei der LVM gar nicht erst über eine Kulanzregelung nachdenken muss.