Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 143 Views | 07.07.2019 | 12:16 Uhr
geschrieben von Jenny Toll

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Unzumutbare Abzocke/ VNR Verlag

Bestell-/Kundennummer: 94-041708-55

VNR Verlag letzte Zahlungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Ihrer "letzten Zahlungsaufforderung" machen Sie einen Betrag für eine angebliche Inanspruchnahme einer Serviceleistung gegen mich geltend. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen haben. Alle zugestellten Materialien (Gesundheit/Erziehung sowie Lernen und Fördern) werden ungelesen entsorgt. Ich möchte keine weiteren Materialien von Ihnen erhalten.

Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein. Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung. Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen. Stellen Sie sämtliche Forderungen bitte umgehend ein.

Auffallend sind auch die Häufigkeit der Beschwerden gegenüber Ihrem Unternehmen.

Beste Grüße

Jenny Toll

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Einstellung der Forderung, Löschung meiner Daten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.07.2019 | 08:50
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Online Marketing

Sehr geehrte Frau Toll, vielen Dank, für Ihre Rückmeldung. Ich habe mir Ihr Kundenkonto angesehen. Bisher lag uns keine Reklamation vor. Die ersten Rechnungen wurden fristgerecht bezahlt. Ihre scharfe, negative Stellungnahme überrascht uns daher. Ein Abonnement wurde schriftlich bestellt, das andere in unserem Onlineshop. Beide bereits im Januar 2019. Auf die Kosten und Bezugsbedingen weisen wir hin. Zudem haben Sie ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Das Ihnen die Ausgaben nicht zusagen, finden wir schade. Sie haben uns das aber bisher nicht mitgeteilt. Lediglich die Kündigung wurde Ende Mai hinterlegt, bereits ausgelieferte Ausgaben stellten wir in Rechnung. Beide Abonnements sind beendet. Sie erhalten keine weiteren Ausgaben. Die offenen Rechnungsbeträge habe ich storniert. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine Nachricht an: dialog spider monkey fid-verlag.de senden. Viele Grüße aus Bonn, Gabriele.

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.07.2019 | 09:00
von Jenny Toll gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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