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109 Views | 10.09.2019 | 20:16 Uhr
geschrieben von Micha Schneider
Bestell-/Kundennummer: G2171005484
Trotz außerordentlicher Kündigung wg. Hausverkauf und Umzug in eine Wohnung reklamiert Immergrün einen Nichterfüllungsschaden. Immergrün bucht trotz rechtzeitigem Entzug der Abbuchungserlaubnis ab und belastet Kunde mit den dadurch bedingten Kosten
- Immergrün hat meinem Wunsch auf vorzeitige Kündigung mit der E-Mail vom 18.05.2019 zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Immergrün aus Kulanz gehandelt hat. Andernfalls hätten diese die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen. Daher ist aus meiner Sicht Immergrüns Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig (ich erinnere außerdem an den § 254).
Alle diesbezüglich erwünschten Unterlagen (Notarvertrag, Mietvertrag aus dem hervorgeht, dass der Hausbesitzer den Energieversorger bestimmt) wurden mehrfach vorgelegt.
Der "Nichterfüllungsschaden" soll (ohne detaillierte Erläuterung, wie es zu diesem Betrag kommt) 109,9580 Euro (+MwSt. = 130,85 €) betragen.
- In meiner E-Mail am 28.04.2019, in der ich meinen Gasvertrag zum 31.05.2019 wg. Hausverkauf und Umzug in eine Wohnung gekündigt habe, habe ich Immergrün ausdrücklich und schriftlich darauf hingewiesen, dass deren Einzugserlaubnis zum 31.05.2019 erlischt. Immergrün hat trotzdem versucht, zu einem späteren Zeitpunkt von meinem Konto unberechtigterweise Geld einzuziehen. Die Folgekosten betrugen 6,1008 Euro (+MwSt. = 7,27 €) und werden mir angelastet und eingefordert.
- Seit meiner Kündigung am 28.04.2019 meines Gasvertrags wg. Hausverkauf zum 31.05.2019 und Umzug in eine Wohnung, bei der der Hausbesitzer den Energieversorger bestimmt, habe ich Immergrün am 19.05., 18.06., 26.06., 22.07., 10.08. und 21.08 per E-Mail über diese Tatsache informiert und die von Immergrün gewünschten Unterlagen: Vertrag Hausverkauf/Mietvertrag vorgelegt. Immergrün hat sich zu meinen Darlegungen nie explizit geäußert sondern nur Rechnungen und Mahnungen verschickt.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Immergrün soll die Nachzahlungsforderung in Höhe von 138,12 Euro einstellen
ofortantwort
13.09.2019 | 14:35
Firmen-Antwort von:
Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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