CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Reiseabbruch wegen falscher Objektbeschreibung
Bestell-/Kundennummer: 3231968660
Ich wollte mal für wenige Tage nach Prag fahren. Gebucht hatte ich diese Reise über CHECK24. In Prag musste ich feststellen, dass die Objektbeschreibung nicht dem versprochenen entsprach.
So sind wir am Folgetag wieder nach Hause gefahren und ich hatte auch Bilder gemacht. Zu Hause habe ich versucht, die Reklamation bei CHECK24 anerkannt zu bekommen. CHECK24 stellt sich nun hin, meint, ich hätte bei booking.com gebucht und wollen alles denen aufbürden. Dabei bin ich gar kein registriertes Mitglied bei Booking.com. Ich kann gar nicht bei Booking.com buchen.
Da diese Reise CHECK24 für mich diese Reise bei Booking.com gebucht hat, sehe ich die Verantwortlichkeit bei CHECK24.
H. S.
09.10.2019 | 09:32
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Schuberth,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen für die vor Ort entstandenen Unannehmlichkeiten und die nicht zufriedenstellende Bearbeitung Ihrer Reklamation entschuldigen.
Gern werden wir Ihre Reklamation nochmals prüfen und uns per E-Mail bei Ihnen melden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Beste Grüße
Ines, CHECK24 Hotel
Vor Ort ließ sich nichts regeln?
Also man hätte ja z. B. auch bleiben können und anhand der dokumentierten Mängel im Nachgang eine Preisminderung erzielen können.
Sehr geehrter Herr Schuberth,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Reklamation ist derzeit bei uns in der Bearbeitung.
Eine separate Rückmeldung haben wir Ihnen bereits per Email zukommen lassen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Anna, CHECK24 Hotel
Sehr geehrter Herr Schubert,
es tut uns sehr leid, dass Sie mit unserer Bearbeitung nicht zufrieden sind. Leider lehnt Ihr Anbieter, trotz unserer Bemühungen, eine Erstattung ab. Da CHECK24 lediglich als Vergleichsportal agiert und Sie den Vertrag mit dem Anbieter eingegangen sind, sind uns hier leider die Hände gebunden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Anna, CHECK24
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Herr Schubert,
leider haben wir bis heute keine Rückmeldung von Ihnen auf unsere letzte Email vom 15.10.2019 erhalten.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen diese erneut zukommen lassen und möchten Sie bitten auf diese Nachricht zu antworten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Anna, CHECK24 Hotel
wie schon weiter oben angekündigt, habe ich mittlerweile die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, eingeschaltet. Wie ich mich belesen habe, ist schon einmal von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gegen Check24 ermittelt worden.
Offentsichlich kann sich Check24 hinter den laschen Deutschen Gesetzen so verstecken, dass sie die Leute abzocken können, ohne rechtlich belangt zu werden. Leider ist die Abzocke das Geschäftsmodell des Hauses Check24.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Herr Schubert,
gerne würden wir Ihnen weiterhelfen, nur leider haben wir bis heute keine Rückmeldung auf unsere E-Mail am 05.01.2020 bekommen.
Daher möchten wir Sie bitten, sich mit unserem Support in Verbindung zu setzten, damit wir mit Ihnen eine Lösung finden können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Laura, CHECK24 Hotel
Beschwerde ist noch nicht gelöst