Von backmarket.de beantwortete Beschwerde. | 287 Views | 23.11.2019 | 22:16 Uhr
geschrieben von Olga Marks

backmarket.de (Paris)

Garantieabzocke

Anfang April 2019 habe ich einen gebrauchten iPhone 6 bei Back Market "refurbished" gekauft. Die Firma wirbt offiziell mit Back Market 36 Monate Garantie!

SCHLAGWORTE

Das Gerät war nach nicht einmal 7 Monaten bereits kaputt, die Software funktionierte nicht richtig. Als ich die Ware reklamierte, bekam ich Folgende Antwort:

"Sehr geehrte Frau M., wir bedauern, dass Sie ein bei uns gekauftes Produkt bemängeln. Leider müssen wir Ihre Reklamation jedoch zurückweisen. Wir als Händler sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht, Ihnen ein voll funktionsfähiges Gerät zu liefern. Dieser Anspruch steht Ihnen bei Geräten in den Qualitätsstufen "Neu", "Wie Neu" und "Sehr gut" 24 Monate nach Lieferung Ihrer Bestellung zu. In den Qualitätsstufen "gebraucht", "Stark gebraucht" haben Sie 12 Monate nach Lieferung diesen Anspruch. Jedoch gibt es eine wesentliche Einschränkung: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss eines Kaufvertrages wird angenommen, dass ein Fehler von Anfang an bestand.

Somit wären wir in der Pflicht, Ihr Gerät spätestens nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen (Softwareupdates gelten nicht als Reparatur), gegen ein gleichwertiges Gerät zu tauschen. Nach Ablauf dieser sechs Monate geht die Beweislast, dass der Fehler von Anfang an vorlag, auf Sie als Kunden über. Als Nachweis kann ein Reparaturbericht eines vom Hersteller zertifizierten Reparaturdienstleisters innerhalb des ersten halben Jahres nach Lieferung dienen. Bisher liegt uns ein solcher Beleg nicht vor.

Wir bieten Ihnen gerne an, uns einen solchen Nachweis nachzureichen, sollte er Ihnen zur Verfügung stehen. Anschließend können wir Ihren Fall gerne erneut auf Ihren eventuell bestehenden Anspruch prüfen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass ohne einen Nachweis kein Gewährleistungsanspruch besteht. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Gerät kostenpflichtig reparieren zu lassen. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Auftrag, bei dem eine kostenpflichtige Reparatur nicht durchgeführt wird, eine Bearbeitungspauschale an den Reparaturdienstleister zu zahlen ist."

Das heißt, wenn man dort ein Gerät kauft, kann man keine Fehlerbehebung 7 Monaten nach dem Kauf erwarten, nur kostenpflichtig reparieren lassen? wozu gibt's den die "Garantie"?

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Meine Forderung an backmarket.de: Erstattung des Kaufpreises oder kostenlose Reparatur oder ein Ersatzgerät


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
26.12.2019 | 15:24
Firmen-Antwort von: backmarket.de
Abteilung: Care

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung. An erster Stelle möchten wir uns natürlich für die Umstände entschuldigen und nehmen noch einmal gerne Stellung zu Ihrer Anmerkung.

Die deutsche restliche Gewährleistung unterliegt bei refurbished Geräten der Beweislastumkehr, die in der Tat angibt, dass der Käufer nach 6 Monaten vorlegen muss, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Diese Beweise können vom Händler angefragt werden, sollte erst nach den ersten 6 Monaten eine Beschwerde gestellt werden und der Händler dem Fehler nach nicht sicher sein kann, dass dre Fehler nicht einem Selbstverschulden vorliegt.

Sie können ganz einfach ein Gutachten erstellen lassen um dies dem Händler zu unterlegen und so die Reparatur anzufordern. Dies passiert nur in den seltensten Fällen und gilt zur Prüfung der Gewährleistung. Wir schauen uns den Fall aber natürlich sehr gerne noch einmal und würden Sie hierzu bitten uns Ihre Bestellnummer zukommen zu lassen.

Danke im voraus und beste Grüße,

Das Back Market Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.12.2019 | 19:50
von Olga Marks noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch bei mir hat die Firma nicht gemeldet


26.12.2019 | 18:44
von Olga Marks | Regelverstoß melden
Hallo,

vielen Dank über die nach über einem Monat und mehreren Nachfragen doch noch erfolgte Rückmeldung.

Mir ist aber leider nicht damit geholfen, dass Sie nochmal die Garantie im gesetzlichen Sinne definieren und auch der nach 6 Monaten stattfindender Beweislastumkehr ist hier an falscher Stelle erwähnt. Sie als Unternehmen werben ja mit der 36-monarigen Garantie, also liegt auch die Beweislast nach Paragraph 443 abs. 2 BGB auch so lange bei Ihnen. Sie können nicht mit 36 Monaten werben und nur die gesetzliche Garantie von 6 Monaten anbieten, das ist rechtswidrig und nennt sich Abzocke.
Ich werde mich auch juristisch vertreten lassen, allerdings mit sehr viel höherer Resonanz und ggf. Pressebeteiligung, wenn die Angelegenheit nicht binnen von 3 Wochen ab sofort gerechnet nicht erledigt ist, sprich keine Rückzahlung des kompletten Preises stattfindet.
Die von Ihnen angefragte Bestellnummer lautet: 2633199.

27.12.2019 | 14:01
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Puh, wenn sogar der Anbieter schon Gewährleistung und Garantie durcheinander bringt, darf man wohl Absicht unterstellen.

30.12.2019 | 09:56
von Olga Marks noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.01.2020 | 16:02
von Olga Marks noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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