innogy SE (Essen)
Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit, Widerspruch Kündigungsfrist
Bestell-/Kundennummer: 2059030912
Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit, Widerspruch Kündigungsfrist
Am 05.12.2018 habe sie mir per Schriftstück bestätigt, dass ich einen Vertrag über die Gaslieferung "Erdgas-Stabil" bei Ihnen abgeschlossen habe mit Lieferbeginn 31.01.2019. Als ich nun am 08.12.2019 fristgerecht kündigen wollte, musste ich mit Erstaunen feststellen, dass Sie den Vertrag schon um 1 Jahr verlängert haben, da ich 1 Monat vor dem 27.11. hätte kündigen müssen, weil für Sie der 28.11.2018 als Vertragsbeginn gilt (Verivoxwauswahl).
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass bei Ihnen der Vertragsbeginn ungleich dem Lieferbeginn ist, und nicht - wie in der Branche üblich - beides gleichzeitig beginnt.
Auch auf dem beiliegenden Schriftstück steht nur der Lieferbeginn am 31.01.2019, die Vertragslaufzeit von 12 Monaten, kein Datum zum Vertragsbeginn. Bei einem Lieferbeginn am 31.01.2019 und einem Einmalbonus nach 12 Monaten Lieferzeit, bei einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr, konnte ich diesen Bonus also ohne Vertragsverlängerung nie erhalten?
Wenn ich hier mal Ihre eigenen AGBs zitieren darf, "Ablauf des ersten Lieferjahres (= Ende der Erstlaufzeit)"
Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach folgenden Regelungen.
- a) Einmalbonus
Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr besteht. Der Bonus wird unmittelbar nach Ende des ersten Lieferjahres auf das Bankkonto des Kunden überwiesen. innogy benötigt dafür die Angabe einer gültigen Bankverbindung des Kunden.
Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres (= Ende der Erstlaufzeit) durch den Kunden aus einem von ihm zu vertretenden Grund beendet, entfällt die Bonuszahlung.
Eine Kündigungsbestätigung habe ich von Ihnen am 18.12.2019 bekommen mit Kündigung zum 27.11.2020.
Mir war zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass Sie Ihre Kündigungsregelungen so widersprüchlich auslegen, sonst hätte ich den Vertrag niemals unterschrieben. Man sollte einmal rechtlich prüfen lassen, ob hier nicht eine Täuschung des Verbrauchers vorliegt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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