Durch IMO Autopflege endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 134 Views | 20.07.2020 | 23:41 Uhr
geschrieben von Dieter Berg

IMO Autopflege GmbH (Mülheim an der Ruhr)

Zierleiste beschädigt an der Seitenscheibe des Mercedes B200

Ich war am 30.05.2020 gegen 13:00 Uhr zum Autowaschen mit meinem Fahrzeug (Mercedes B200) in der IMO Waschanlage Mönchengladbach, Künkelstr. 63.

SCHLAGWORTE

Nach Beendigung des Waschgangs stellte ich auf dem Trockenreinigungsplatz fest, dass die Zierleiste unterhalb des rückwärtigen Seitenfensters teilweise abgerissen war. Dies habe ich dem örtlichen Betreiber sofort angezeigt und eine schriftliche Meldung (auf Vordruck der IMO Wasch, Nr.: 296068) verfasst und mir den Sachverhalt vom Betreiber gegenzeichnen lassen.

Diese Meldung wurde mit Kostenvoranschlag per Einschreiben/Rückschein an die IMO Autopflege GmbH in Mülheim gesandt und um finanziellen Ersatz gebeten.

Eine Antwort/Stellungnahme habe ich nicht erhalten. Und auch keinen geldlichen Ersatz. Am 23.06.2020 habe ich an die fehlende Beantwortung erinnert. Ohne Erfolg.

Telefonanrufe werden sofort aufgelegt.Es ist wohl so, das es bei dieser Firma um Verweigerung von Schadenersatzanspruch geht. Ich werde jetzt einen Mahnbescheid ausfertigen und der IMO zustellen lassen.

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Meine Forderung an IMO Autopflege GmbH: 145,00 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


28.07.2020 | 07:39
von Dieter Berg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen zeigt keine Reaktion


11.08.2020 | 09:27
von Dieter Berg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 05.08.20 erhielt ich ein Schreiben der Imo mit Ablehnung eines Schadenersatzes.
Begründung: An dem Schadentag seien mehr als 100 Fahrzeuge gereinigt worden, ohne das es zu Schäden gekommen sei. Das Fahrzeug sei aus 2005 und die Zierleiste könne schon vorher auf Grund des Alters sich nicht mehr sicher fest mit dem Fahrzeug verbunden gewesen sein!
Eine Regulierung wird deshalb abgelehnt!

Ich selbst habe dazu eine ganz andere Auffassung. Die Zierleiste ist mit dem Untermaterial nicht nur verklebt sondern auch verkrallt.
Ein Ablösen kann nur durch äußere Krafteinwirkung erfolgen. Ich bin auch der Meinung das das Risiko einer zufälligen Beschädigung mit Annahme der Bearbeitung des Fahrzeugs auf die IMO Selbsthaftung übergeht. Dies Haftung lasse ich z. Zt. überprüfen.




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