145 Views | 09.09.2020 | 12:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3131711

Reinhold Riel Immobilien GmbH (Sylt/OT Westerland)

In meinen Augen unseriöses Verhalten der Reinhold Riehl GmbH

Unvollständige Geldrückzahlung bei Stornierung wegen Corona.

Reinhold Riel Immobilien GmbH leistet unvollständige Rückzahlung bei Corona.

Ein gebuchter Urlaub in Westerland/Sylt musste aufgrund der Inselsperrung durch Corona im April storniert werden.

Der Vermieter, die Reinhold Riel Immobilien GmbH, behält trotz nicht erbrachter Leistung eine sog. Vertragsgebühr ein. Die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung wird nach zweifacher Rückfrage getätigt.

In Corona-Zeiten noch Profit orientiert zu arbeiten und Feriengästen Gebühren anzulasten, ist alles andere als korrekt und keinesfalls rechtens.

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Meine Forderung an Reinhold Riel Immobilien GmbH: Rückzahlung der Vertragsgebühr.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


16.09.2020 | 13:39
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meldet sich nicht, mittlerweile dürfen die Beschwerden nicht mal mehr direkt an Reinhold Riel Immobilien GmbH weitergeleitet werden, wurde seitens derer untersagt.


30.09.2020 | 15:08
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort der Firma, meine Forderung bleibt weiter bestehen


21.10.2020 | 20:07
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Lösung, da sich die Firma nicht meldet, ich bleibe dran und bestehe weiter auf Rückzahlung




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