Robben & Wientjes OHG (Berlin)
Frechheit! Kaution einbehalten wegen altem Schaden!
Jetzt komme noch eine neue hohe Rechnung i. H. von € 500!
Am 23.09.2020 vom 10.10 Uhr - 14:50 Uhr habe ich einen Transporter bei Robenn&Wientjes angemietet.
Die Fahrt war ganz normal und ich hatte keinen Unfall. Bei der Rückgabe wurde mir aber informiert, dass das Auto beschädigt war. Der Mitarbeiter zeigte mir einen alten ziemlich große Unfallbereich an der rechten Seite des Wagens. Jeder sieht aber das, dass die Unfallspuren veraltet sind.
Der Mitarbeiter suchte lang mit ihren Kollegen im Computer und sagte, dass es in der Akte keinen Unfall für diesen Wagen geben würde. Er fragte mich, ob ich ein Photo vor der Fahrt gemacht habe. Ich war erstmalig bei Robenn&Wientjes und wusste nicht, dass man vor der Fahrt einen Photo von alten Schäden machen sollte.
Ich musste Stunden lang warten und wollte dann die Polizei anrufen. Der Mitarbeiter am Tisch sagte mir, die Polizei dürfen nicht zum Wagen kommen, da der Wagen im einen privaten Bereih stehe. Meine Kaution € 150,-- wurde einbehalten und ich sollte auf das Formular einen Unfallbericht ausfüllen, was ich danach nicht gemacht habe.
Am 19.11.2020 bekam ich ein SMS von R& W und wurde aufgefordert, den Unfallbericht abzugeben. Danach habe ich den Bericht per E-Mail geschickt, wobei ich keinen Unfall angegeben habe. Heute, am 21.11.2020, kommt eine Rechnung mit Forderung i. H. von € 500,-- und ist zahlbar innerhalb von fünf Tagen bis 26.11.2020.
Was für eine Frechheit!
21.12.2020 | 11:17
Abteilung: Unfallabteilung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bei der Rücknahme wurde das Fahrzeug überprüft und ein Neuschaden am Schweller des Fahrzeugs festgestellt. Dafür gibt es eindeutige und objektive Hinweise. Um sicher zu gehen, dass es sich bei festgestellten Schäden um Neuschäden handelt, überprüfen wir zusätzlich unser elektronisches Erfassungssystem auf bereits vorliegende Datensätze. Hierzu gab es bisher keine Einträge. Ein Schaden dieser Größenordnung mit Verformung und Lackabschürfung wird durch uns nicht übersehen.
Für die vollständigen Schadensunterlagen, Beweissicherungsfotos, Gutachten und weitergehende Informationen, wenden Sie ich bitte an unsere Unfallabteilung per E-Mail: unfallrobben-wientjes.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Robben & Wientjes Autovermietung
Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.
Viel Erfolg!
Sollte vom Gericht ein Mahnbescheid gegen Sie kommen einfach Widerspruch ankreuzen und ans Gericht zurück schicken. Dann müssen die Abzocker Beweis vor Gericht antreten. Aber meist kommt es nicht soweit. Die erheben meist keine Klage gegen Sie.
Sollten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten erheben Sie Widerspruch dann muss diese Firma gegenüber dem Gericht Beweis antreten. Und das können die nicht.
Viel Erfolg!