NOVASOL A/S (Hamburg)
Keine Rückerstattung nach unmöglichem Reisebeginn
Bestell-/Kundennummer: 0
Coronabedingte Grenzschließung verhinderte die Einreise nach Kroatien.
Wie bereits am 20.07.2020 mitgeteilt, Novasol ignoriert nach wie vor die meisten Kunden.
Eine Rückerstattung oder die diesbezüglichen Forderungsschreiben blieben bisher ohne Wirkung. Offensichtlich gehen die (Novasol) von dem Wissen aus, dass sich die meisten Kunden nicht durch Anwaltskosten zusätzlich belasten wollen.
17.12.2020 | 14:18
Abteilung: Reklamation
Sehr geehrter Herr Maucher,
wir bedauern ebenso, dass man nicht genau wusste, wann die Grenze zu Kroatien wieder geöffnet wird. Erst hieß es 01.06.20 dann war es letztendlich der 16.06.20:
Artikel im Internet:
Grenze zu Kroatien ab 16. Juni wieder offen
Dass man somit schlecht planen kann ist nachvollziehbar. Ihre Reise begann am 13.06.20 und somit hätten Sie doch noch reisen können. Aber wer ahnt dies. Sie haben sich daher entschlossen zu stornieren und zwar am 03.06.20. Damit eben solche Situationen nicht passieren, schreiben wir unsere Kunden seit April 2020 rechtzeitig vor Ihrer Anreise an und informieren sie über die Möglichkeit der Umbuchung 40 Tage vor Anreise und erwähnen aber auch, dass anschließend nur noch die Stornierung bleibt gem. unseren AGB. Auch wenn wir es nachvollziehen können, dass man stets bis zum Schluss wartet, ob eine Reise noch möglich ist, können wir nicht garantieren, dass dem so ist und daher schreiben wir die Kunden eben an, die dann selber die Entscheidung zu treffen haben. Die Stornierungsgebühren beziehen sich stets auf den Gesamtpreis, sodass eine Rückerstattung in Ihrem Fall leider nicht möglich ist, was wir sehr bedauern. Leider konnte das von Ihnen angemietete Ferienobjekt auch nicht wieder vermietet werden, z. B. an Einheimische.
Wir bedauern diesen Umstand.
Viele Grüße
Evi (Customer Service - Social Media)
Gruß
GM
Gruß GM
Gesundes neues Jahr
GM