Durch PVZ Pressevertriebszentrale gelöste Beschwerde. | 118 Views | 04.02.2021 | 23:33 Uhr
geschrieben von Dagmar Singer

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

PVZ arbeitet mit dubiosen Methoden

Bestell-/Kundennummer: 5058842013

Ich wurde unverlangt angerufen (eigentlich auch schon ein illegaler cold call), wobei der wahre Zweck, ein Abo zu generieren, natürlich hinter einer sog. "Umfrage" verschleiert wurde.

SCHLAGWORTE

Als Dank wurde mir die Lieferungen einiger Exemplare der "Frau im Spiegel" angeboten.

Über die Fortführung als kostenpflichtiges Abo wurde ich ebenso wenig informiert wie über ein Widerrufsrecht oder die AGB. PVZ behauptete nach einem Telefonat dreist, mir eine Mail geschrieben zu haben. Das ist schlichtweg falsch, ich habe keine Mail oder auch einen Brief erhalten. Ich habe dennoch alles mir mögliche getan, um die unbestellte Lieferung zu stoppen, mich an den Verlag per Mail und dreimal telefonisch gewandt. Dort behauptete man, ich sei in ihrem System gar nicht als Abonnent erfasst und ich solle die Annahme der Zeitschrift gegenüber dem Zusteller verweigern. Dann erhielt ich plötzlich eine Mahnung vom 14.01.21 mit einer Mahngebühr, ohne dass irgendjemand vorher Kontakt zu mir aufgenommen hätte. Schließlich wurde mir dann noch mitgeteilt, mein Widerspruch sei eingegangen, aber wegen der Fristüberschreitung müsse ich nun noch bis zum November 2021 die Zeitschrift beziehen und natürlich bezahlen. Ganz offensichtlich versucht die PVZ oder aber ein Mitarbeiter des beauftragen Call Centers (Hallo You) illegale Abschlüsse zu generieren, indem sie potentiellen Kunden einen Vertrag einfach ohne deren Wissen und Zustimmung unterschieben.

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Einstellung der Lieferung, Stornierung des angeblichen Vertrages.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.02.2021 | 12:07
von Dagmar Singer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
PVZ hat nach massiver Beschwerde und juristisch fundiertem Widerspruch und Anfechtung des untergeschobenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB den Vertrag storniert und auf alle Forderungen verzichtet.




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