169 Views | 23.02.2021 | 08:01 Uhr
geschrieben von Römhildt

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Rechtswidriger Rauswurf wegen WEG-Verwalterwechsel

Vertragspartner war unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Wegen Hausverwalter-Wechsel per 31.12.2020 wollten wir eprimo über den neuen Verwalter informieren - und erhielten die Kündigung.

Man könne (trotz gleich bleibender Lieferanschrift) nicht einfach die Rechnungsanschrift wechseln; wir müssten einen neuen Vertrag schließen.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Stellungnahme.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.02.2021 | 08:25
von C. S. | Regelverstoß melden
Ich sehe das nicht als rechtswidrigen Rauswurf. Hier wechselt der Vertragspartner und somit muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

23.02.2021 | 08:48
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Dass Sie einen neuen Vertrag abschließen sollen, ist schon völlig richtig. Neuer Vertragspartner, neuer Vertrag.

Sind Sie überhaupt Vermieter des Objekts? Wenn der Verwalter wechselt, muss das ja der Vermieter machen und ist verantwortlich.

16.03.2021 | 09:15
von Römhildt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein - kein Kontakt
(Arroganz: Wir wollen das so und nicht anders)




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