169 Views | 23.02.2021 | 08:01 Uhr
geschrieben von Römhildt
Vertragspartner war unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Wegen Hausverwalter-Wechsel per 31.12.2020 wollten wir eprimo über den neuen Verwalter informieren - und erhielten die Kündigung.
Man könne (trotz gleich bleibender Lieferanschrift) nicht einfach die Rechnungsanschrift wechseln; wir müssten einen neuen Vertrag schließen.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Stellungnahme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sind Sie überhaupt Vermieter des Objekts? Wenn der Verwalter wechselt, muss das ja der Vermieter machen und ist verantwortlich.
(Arroganz: Wir wollen das so und nicht anders)