Durch Clarissa Nabinger gelöste Beschwerde. | 899 Views | 23.08.2021 | 10:02 Uhr
geschrieben von Tanja Rühl

Clarissa Nabinger (Wattenheim)

Ignoriert Kunden nach mangelhafter Leistung

Bestell-/Kundennummer: Re-Nr. 2021094

Meine Hofeinfahrt wurde mit Natursteinen beschichtet und die Mauer verputzt sowie gestrichen.

SCHLAGWORTE

Dabei wurde die Einfahrt in einem hellen Grau gestaltet. Als optische Highlights wurden ein Ornament sowie ein Weg in Dunkelgrau gestaltet. Die Leistung wurde am 02.07.2021 erbracht - nach Androhung des Rücktritts vom Vertrag per Mail.

Am 07.07.2021 kam Frau Nabinger vorbei, um ein paar Stellen nachzubessern, an denen sich die Steine vermischt hatten. An diesem Tag sicherte sie mir mündlich zu, weitere Mängel zu beseitigen. Bis ich aus dem Urlaub zurück bin (17.07.2021), sei alles fertig.

Am 19.07.2021, 26.07.2021 und am 29.07.2021 habe ich sie per WhatsApp gefragt, wann sie die restlichen Ausbesserungsarbeiten durchführen wird. Ich erhielt keine Antwort. Auf meine Anrufe am 26.07.2021, 27.07.2021, 28.07.2021 und am 29.07.2021 hat sie ebenfalls nicht reagiert.

Am 02.08.2021 habe ich ihr schließlich eine Frist zur Nachbesserung bis zum 17.08.2021 gesetzt. Auch hierzu habe ich bislang keine Antwort erhalten.

Nun zu den wichtigsten Details: Die Mängel.

1. Ich habe den Weg in einer gleichmäßigen Breite (80 cm) vorgezeichnet. Rechts und links vom Weg habe ich jeweils 20 cm entfernt Löcher für Solarleuchten vorgebohrt. Da Frau Nabinger scheinbar die Metallschienen nicht richtig biegen konnte, ist der Weg teilweise sehr ungleichmäßig, ich würde schon sagen "klobig" geworden. Da manche Löcher dadurch zu nah am Weg waren, hat sie diese - bis auf eines - verschlossen. Das offen gelassene Loch, welches zu nah am Weg liegt, hat sie bis heute trotz Zusicherung nicht verschlossen.

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2. Stattdessen wurde ein Loch verschlossen, welches nicht zu nah am Weg lag. Das merkte ich leider erst, als ich das Loch in einem angemessenen Abstand nachbohren wollte und dabei mit dem Bohrer in das alte Loch abgerutscht bin.

3. Beim Ornament haben sich an einer Stelle von ca. 1x1 cm bereits die Steine abgelöst.

4. Es sind sehr viele Unebenheiten, Kleberreste und unsauber verarbeitete Stellen vorhanden, welche einer Nachbesserung bedürfen. Alle paar Meter entlang des Weges finden sich solche Stellen, sodass der Weg m. E. am besten komplett erneuert und dabei auch gleichmäßig gestaltet werden sollte.

Fotos und Videos sind leider zu groß, um sie hier hochzuladen, aber vorhanden.

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Meine Forderung an Clarissa Nabinger: Beseitigung der Mängel, bestenfalls Neugestaltung des Weges


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


30.08.2021 | 10:43
von Tanja Rühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Frau Nabinger ignoriert mich weiterhin. Ich habe ihr eine zweite Nachbesserungsfrist per Einschreiben bis 09.09.2021 gesetzt.


13.09.2021 | 11:59
von Tanja Rühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Frau Nabinger ignoriert mich weiterhin. Die Frist ist ergebnislos verstrichen. Ich setze Frau Nabinger per Einschreiben eine letzte Frist bis 11.10.2021. Sollte diese Frist ebenfalls ergebnislos verstreichen, werde ich einen Gutachter und einen Anwalt auf ihre Kosten beauftragen.


04.10.2021 | 13:07
von Tanja Rühl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang hat Frau Nabinger sich immer noch nicht gemeldet.


06.10.2021 | 12:39
von Madita Rahm | Regelverstoß melden
Kann ich leider eins zu eins unterstrichen.
Auch bei mir meldet Sie sich mitten im Bau seit zwei Monaten nicht mehr & ignoriert jeglichen Kontaktversuch.
Und auch bei mir sind Mängel zu korrigieren, welche durch Frau Nabinger und ihre Angestellten entstanden sind.
Aber mir sind die Hänge gebunden.

09.01.2022 | 16:55
von Tanja Rühl | Regelverstoß melden
Nachdem mein Anwalt die Mängel gerügt hat, erfolgte eine Reaktion durch die Anwältin von Frau Nabinger. Ihre Argumente gehen allerdings stark an der Realität vorbei. Derzeit strebt mein Anwalt ein selbständiges Beweisverfahren an.

23.01.2024 | 17:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


23.01.2024 | 17:58
von Tanja Rühl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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