Durch HARK gelöste Beschwerde. | 248 Views | 28.12.2023 | 23:00 Uhr
geschrieben von G. Blankenberg-Tessmar

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Unlautere Vertragsabwicklung, falsche Beratung, Lieferverzögerung

Bestell-/Kundennummer: 10286687

Wir haben im Februar 2023 einen Kaminofen im Studio Cottbus/Gallinchen gekauft.

SCHLAGWORTE

So lief unser Verkaufsgespräch ab:

Wir wollten eine Lieferung mit Montage durch Firma Hark. Dies sei allerdings erst im Frühsommer 2024 möglich. Wenn wir es früher und preiswerter haben wollten, dann würde dies ein befreundeter Ofenbauer quasi als Subunternehmer erledigen. Damit sei die Inbetriebnahme noch zur Vorweihnachtszeit möglich.

Dies und der angenehme Montagepreis des "Subunternehmers" überzeugten uns.
Aus dem Werkvertrag mit Montage wurde ein bloßer Kaufvertrag über einen Bausatz. Der "Subunternehmer" wurde vertraglich nicht erwähnt.

Wir erhielten beim Verlassen des Geschäftes lediglich die s/w-Kopie einer Visitenkarte auf einem A4-Papier, auf dem dann handschriftlich ein paar wenige Notizen für den "Kollegen" und für uns ein paar Preise notiert waren, was die Komplettarbeiten kosten sollten.

Unsere Skepsis wurde mit - das sei der übliche Ablauf, der Herr L. arbeite schon eine lange Zeit mit der Fa. Hark zusammen und komme auch einmal wöchentlich vorbei - abgeschmettert.

Natürlich wird man bei diesem Husarenstück in alle notwendigen Nettigkeiten gelullt. Dafür nimmt man sich bei Fa. Hark richtig Zeit, denn immerhin gehen ja gerade alle baulichen Probleme bei Gefahr auf den Kunden über und Firma Hark wird mit einem Federstrich von allen Risiken befreit. So wurde uns - entgegen besserem Wissens - vorsätzlich falsch versichert, dass der Subunternehmer alle technisch notwendigen Fragen klären wird. Wir haben darauf vertraut und uns über die tollen Festpreise gefreut.

Insbesondere haben wir auch vertraglich vereinbart, dass der Schornstein bereits im Sommer geliefert wird, damit der Wanddurchbruch und Schornsteinmontage vorab erfolgen kann und wir anschließend genug Zeit für die Nacharbeiten und das Vormauern einer nichtbrennbaren Wand hätten. Na ja, die getrennte Schornsteinlieferung ist nicht das Problem. Nur der verfolgte Zweck lässt sich nicht umsetzen, wenn es keinen "Subunternehmer" gibt und niemand zum Arbeiten kommt.

Von allem dem wusste der angebliche Subunternehmer nämlich nichts. Er erklärte uns stattdessen, dass er mit Fa. Hark und deren unzufriedenen Kunden nichts mehr zu tun haben wolle. Wanddurchbruch, Schornsteinmontage und Aufstellung des Kaminofens würde - wenn er es überhaupt macht - nur in einem einzigen Termin erfolgen und mit Sicherheit nicht zu den "Fantasiepreisen", die uns aufgeschrieben worden seien. Dass der Schornstein extra bereits im Sommer geliefert würde, sei unser Problem. Wie und wo wir den zwischenlagern, interessiere nicht. Wir hätten auch alle technischen Gegebenheiten zu klären und alle notwendigen Materialien dafür zu besorgen und bereitzustellen. Wenn wir eine nichtbrennbare Wand vor unserer Außenwand aus Holz errichten wollen, sei das unser Problem und könnten wir noch immer nach Aufstellung des Ofens nachholen. Dass wir dann hinter dem aufgestellten Ofen arbeiten müssten und dies bei einer Eckaufstellung sehr aufwändig bis unmöglich sei, insbesondere, wenn die Wand dann auch noch gefliest werden solle, sei alles nicht sein Problem.

Das war das erste Mal, dass wir von 40 % Schadenersatz bei Vertragsrücktritt Kenntnis nahmen.

Natürlich hatten auch wir sämtliche Vertragsbedingungen erst nach Unterschrift mit der Aushändigung des Durchschlages erhalten - aber zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr wahrgenommen. Wer ahnt solche AGB auf dem Durchschlag und wer liest diese nach Unterschrift noch durch?

Von einem derartig hohem Schadenersatz konnte man vorab nicht ausgehen. Das entspricht nicht der Lebenserfahrung. Daher halte ich allein aus diesem Grund die AGB für unwirksam. Aber das müssen die Gerichte beurteilen.

Doch damit nicht genug, ergab es jetzt natürlich auch Sinn, warum der technische Erhebungsbogen so vorsätzlich falsch ausgefüllt wurde. Unser Fokus lag im Gesprächsverlauf auf dem Nachvollziehen der wirksamen Schornsteinhöhe und dessen Bestellung. Wir waren nicht darauf vorbereitet. Wir beabsichtigten den Abschluss eines "Bauvertrages über die Lieferung und Montage eines Kaminofens mit Errichtung eines Außenschornsteins sowie Herstellung der brandschutzgerechten Wanddurchführung", doch befanden uns plötzlich in einem Bestellprozess für einen Schornstein, bei dem wir alle Maße bis ins Kleinste wissen bzw. berechnen mussten. Wir hatten mit einem Aufmaß vor Ort gerechnet. Auch sind uns (bzw. Kunden im Allgemeinen) die Höhen (Längen) der Schornsteinpakete nicht vertraut und mussten plötzlich Zu- und Abrechnungen sowie notwendige Verlängerungen zum Grundpaket nachvollziehen sowie über Fragen wie Wand- oder Bodenmontage des Schornsteins und dabei notwendige Teleskopstücke entscheiden. Und wer kennt schon genau Dachüberstand und Firsthöhe? Ab wo eigentlich gerechnet - ab Boden, ab Wanddurchbruch? Wo liegt der Wanddurchbruch eigentlich im Verhältnis zur Höhe des Kamins? Zählt das aufsteigende Kaminrohr mit zur Wirkleistung oder erst ab Schornsteineinleitung? Wo kann der Wanddurchbruch eigentlich erfolgen? Müssen für die Brandmanschette eigentlich Ständer aus dem Ständerwerk rausgenommen werden? Wollen wir das überhaupt? Können wir das vermeiden? Und wenn ja, wie weit verschiebt sich damit die Lage des Schornsteins? Wie hoch müssen wir dann den Schornstein über den First ziehen?

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Das waren alles Fragen, die uns eigentlich überforderten. Aber wir würden ja die Angaben nochmals prüfen und bei Bedarf korrigieren dürfen. Das könne ja alles noch angepasst werden. Und zur Not würde das der Subunternehmer in seinem Vor-Ort-Termin zur Baubesprechung klären.

Unnötig zu erwähnen, dass ein solcher Termin nie stattfand und die wiederholte Erwähnung eine böswillige Falschangabe des Verkäufers darstellt.

Während dessen wurden auf dem Erhebungsbogen vom Verkäufer noch flugs auch ein paar Kreuze beim Bodenaufbau gesetzt, die nicht der Bauausführung entsprechen. Alles nur, damit "die in Duisburg" keine dummen Fragen stellen. Der Kaminofen wiegt 275 Kg und damit weniger als die üblichen 300 kg/m² Flächenbelastung, die jeder Estrich tragen können muss, auch wenn eine Fußbodenheizung im Aufstellbereich entlangführt. Da könnten wir seiner jahrelangen Expertise ruhig vertrauen. "Na, wenn Sie aber sichergehen wollen, prüft das sowieso der Subunternehmer nochmals".

Es gibt nur keinen Subunternehmer in der Kette! Das Wort ist grob falsch.
Somit gehen auch diese "neuerlichen Beratungsmissverständnisse" vorsätzlich zu unseren Lasten.

Mittlerweile haben wir uns notgedrungen belesen, Maße besorgt, Besichtigungstermin mit dem Schornsteinfeger durchgeführt, Wanddurchbruch, Einbau der Brandschutzmanschette und Errichtung der Vormauer sowie Montage/Aufstellung des Schornsteins in Eigenleistung bewerkstelligt und die Brandschutzwand im Anschluss gefliest.

Nun warten wir nur noch auf den Kaminofen. Seit Feb. 2023 steht dieser mit unverändert 5 Monaten Lieferzeit im Internetauftritt der Fa. Hark. Mittlerweile ist Dezember.

Ach ja, da war ja noch ein circa-Vermerk auf dem Kaufvertrag. Mündlich sollte es Oktober, spätestens November werden, aber schriftlich wurde vorsorglich "circa Dezember" notiert - nur um sicherzugehen. "Circa" sei ja ohnehin nur der Zusatz, damit der Ofen früher geliefert werden kann, sobald er am Zentrallager eintrifft.
Einfach lächerlich - und nicht zu glauben, dass man auf so einen Humbug tatsächlich hereinfällt.

Das war dann der Moment, als wir im Internet die vielen Beschwerden über Monate des Lieferverzuges und die vielen Rechtsstreitigkeiten zur Kenntnis nahmen.

Bisher haben auch wir keine Antwort auf Anfragen erhalten - weder von unserem "Verkäufer" noch aus Duisburg. Die Hotline ist keiner Erwähnung wert.

Wir warten nicht so lange und werden bereits jetzt einen Anwalt einschalten. Dieser wird auch Schritte gegen den Verkäufer einleiten. Was hier läuft, hat nichts mehr mit "Dummenfang" zu tun. Das ist ein Geschäftsmodell, das auch den Verkäufer in die Haftung bringt. Egal, wie nachteilig die AGB für den Käufer ausgerichtet sind.

Wir wollen eine angemessene und inhaltlich haltbare Rückmeldung der Firma, eine kurzfristige Lieferung bis spätestens 31.01.2024, einen festen Liefertermin! Andernfalls Androhung des Rücktritts!

Immerhin entstehen uns auch Mehrkosten aus der fortgesetzten nicht reduzierbaren Gasliefermenge.

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Fester Liefertermin für den Kaminofen. Spätestens 31.01.2024.


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.01.2024 | 22:36
von G. Blankenberg-Tessmar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Lieferung wurde inzwischen für den 17.01.24 angekündigt. Eine Antwort erfolgte bisher nicht. Wenn der Kamin geliefert wurde, werde ich die Beschwerde schließen. Doch sollte jeder davor gewarnt sein, wie schnell aus Werkverträgen Kaufverträge mit üblen AGB ohne jegliche Rechte des Kunden werden.


18.01.2024 | 15:42
von G. Blankenberg-Tessmar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lieferung am 17.01. erhalten. Unschön sind die Abläufe und das unverständliche Schweigen, aber die Lieferung wurde nahezu fristgerecht erbracht, zumindest in Bezug auf die von vornherein lange Lieferzeit.




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