HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)
Unzufrieden mit dem Service
Es wurde im September 2022 ein Kaminofen gekauft und angezahlt, welcher im November 2022 geliefert werden sollte. Dies ist, trotz mehrmaliger Nachfrage, bis Juni 2023 nicht geschehen.
Als ich vom Kauf zurücktreten wollte, da meine Mutter (Käuferin) im Juni verstarb, wurde dies verweigert. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet, sondern als Schadenersatz einbehalten.
Es wurde explizit klargemacht, dass der Kaminofen nicht mehr genutzt werden kann. Auch eine Verrechnung mit anderer Ware im Wert der Anzahlung ist nicht möglich. Lediglich beim Kauf im GLEICHEN VERTRAGSWERT wird die Anzahlung verrechnet.
Ich persönlich finde es eine Schande, dass dies im Falle des Todes so gehandhabt wird. Ich kann absolut nachvollziehen, dass eine Schadenersatzforderung gefordert wird, wenn ohne ersichtlichen Grund vom Kauf zurückgetreten wird.
Aber so? Da sollte Kamine Hark nochmal über seine Vorgehensweise nachdenken.
Sie haben ja wahrscheinlich mittlerweile mehrmals die Lieferung angemahnt, nachdem der eigentliche Liefertermin erfolglos verstrichen war.
Setzen Sie eine allerletzte angemessene Frist für die vollständige Vertragserfüllung, sprich Lieferung der Ware und treten Sie danach vom Kaufvertrag aufgrund der Nichterfüllung durch den Händler zurück.
Selbstverständlich muss dann auch die Anzahlung komplett erstattet werden.
Sollten Sie dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, muss der Händler auch diese Kosten erstatten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Bitte dabei auf Worte wie „bitte“ verzichten, sondern klar fordern.