266 Views | 13.07.2023 | 13:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3046651

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Unzufrieden mit dem Service

Es wurde im September 2022 ein Kaminofen gekauft und angezahlt, welcher im November 2022 geliefert werden sollte. Dies ist, trotz mehrmaliger Nachfrage, bis Juni 2023 nicht geschehen.

Als ich vom Kauf zurücktreten wollte, da meine Mutter (Käuferin) im Juni verstarb, wurde dies verweigert. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet, sondern als Schadenersatz einbehalten.

Es wurde explizit klargemacht, dass der Kaminofen nicht mehr genutzt werden kann. Auch eine Verrechnung mit anderer Ware im Wert der Anzahlung ist nicht möglich. Lediglich beim Kauf im GLEICHEN VERTRAGSWERT wird die Anzahlung verrechnet.

Ich persönlich finde es eine Schande, dass dies im Falle des Todes so gehandhabt wird. Ich kann absolut nachvollziehen, dass eine Schadenersatzforderung gefordert wird, wenn ohne ersichtlichen Grund vom Kauf zurückgetreten wird.

Aber so? Da sollte Kamine Hark nochmal über seine Vorgehensweise nachdenken.

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Erstattung Anzahlung.


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Kommentare und Trackbacks (5)


13.07.2023 | 14:39
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Schon allein durch die extreme Lieferverzögerung sehe ich Sie da rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite.
Sie haben ja wahrscheinlich mittlerweile mehrmals die Lieferung angemahnt, nachdem der eigentliche Liefertermin erfolglos verstrichen war.
Setzen Sie eine allerletzte angemessene Frist für die vollständige Vertragserfüllung, sprich Lieferung der Ware und treten Sie danach vom Kaufvertrag aufgrund der Nichterfüllung durch den Händler zurück.
Selbstverständlich muss dann auch die Anzahlung komplett erstattet werden.
Sollten Sie dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, muss der Händler auch diese Kosten erstatten.

20.07.2023 | 15:10
von ReclaBoxler-3046651 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.08.2023 | 16:55
von ReclaBoxler-3046651 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.08.2023 | 06:59
von ReclaBoxler-3046651 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.09.2023 | 13:14
von ReclaBoxler-8901751 | Regelverstoß melden
Wenn sie eine angemesse Nachfrist (konkretes Datum) für die Lieferung erteilt haben (nachweislich, also schriftlich) und Hark immer noch nicht geliefert hat, können sie vom Vertrag ohne Schadensersatz zurücktreten. Dies ist so gesetzlich geregelt. Holen sie sich ggf. Hilfe bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale. Die wissen Bescheid. Machen sie auf alle Fälle alles schriftlich. Idealerweise per E-Mail. Bei einem Einschreiben wird Hark vmtl. den Inhalt des Umschlags anzweifeln. Fax geht auch wenn ein Faxbericht erstellt wird (Versand OK mit Abbildung der 1. Seite)

Bitte dabei auf Worte wie „bitte“ verzichten, sondern klar fordern.



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