Durch Elektrizitätswerke Düsseldorf gelöste Beschwerde. | 103 Views | 18.11.2021 | 14:57 Uhr
geschrieben von Roland Graunitz

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG (Düsseldorf)

Preiserhöhung und Kündigung trotz Preisgarantie

Preisgarantie nicht eingehalten.

Ab 01.06.21 habe ich einen Gasliefervertrag mit den Elektrizitätswerken Düsseldorf.
Laufzeit über 12 Monate mit 12 Monaten Preisgarantie. Ende September wurde mir eine drastische Preiserhöhung angekündigt zum 01.11.21. Auf meinen Hinweis auf die Preisgarantie bis 31.05.22 haben mir die Elektrizitätswerke Düsseldorf zum 16.11.21 den Vertrag gekündigt.

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Meine Forderung an Elektrizitätswerke Düsseldorf AG: Weiterführung des Vertrages bzw. Schadenersatz aufgrund Nichteinhaltung der Preisgarantie und damit verbundenem Wegfall des zugesagten Bonus.


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Kommentare und Trackbacks (3)


25.11.2021 | 19:04
von Roland Graunitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Elektrizitätswerke haben mir angeboten, meine Mehraufwendungen während der Grundversorgung zu tragen. Die habe ich aber nicht, weil ich nach der Kündigung schnell wieder einen neuen Vertrag hatte. Kein Wort zur Preisgarantie und zum Vertragsbruch. Ich werde nach Ablauf der eigentlichen Laufzeit meinen Schadenersatz geltend machen.


10.12.2021 | 23:23
von Roland Graunitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich einen neuen Vertrag habe um nicht die teure Grundversorgung zu zahlen, was ich der Firma bereits mitgeteilt habe, wird mir die Fortsetzung des Vertrages bis 31.05.22 angeboten. Das geht jetzt aber nicht mehr. Auf ein nicht akzeptables Vergleichsangebot habe ich meinerseits ein Vergleichsangebot gemacht. Bisher ohne Reaktion.


21.12.2021 | 17:41
von Roland Graunitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Vertragsweiterführung war nun nicht mehr möglich, weil ich gezwungenermaßen einen neuen Vertrag abgeschlossen habe. Mein Vergleichsangebot wurde jedoch angenommen und die Zahlung geleistet.




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