24 Views | 10.04.2022 | 19:03 Uhr
geschrieben von Thomas D. Wagner

Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG (Schwabach)

Strenge rechtliche Gewährleistung

Garantie wenig Wert.

Ich habe vor anderthalb Jahren eine Brille bei Apollo gekauft. Bereits nach nicht mal einem Jahr brach der Bügel aus der Marc O'Polo Brille.

SCHLAGWORTE


Da ich inzwischen umgezogen bin, ging ich zu einem Apollo in der neuen Stadt. Dieser verwies mich, auf den Apollo, bei dem ich die Brille gekauft hätte (wie ich hinterher erfahren hatte, lag das daran, dass es eine Marc'o Polo Gestell habe, was irgendwie speziell bei Apollo ist und aufwändiger für die Filiale). In der Zwischenzeit hatte ich schwerwiegende Verletzungen und lag vier Wochen im Krankenhaus mit anschließender Reha, sodass ich erst ein halbes Jahr später in meinen alten Apollo kam, indem mir dann offenbart wurde, dass generell auch der Apollo in meiner neuen Stadt (Hanau) hätte alles "regeln" können.

Der Witz war, dass ich bereits beim Kauf über die Scharniere gesprochen hatte, da diese für mich häufig die Sollbruchstelle darstellen und mir die Bedenken damals ausgeredet wurden, dass die sehr stabil seien und es ja sonst auch die Garantie gäbe.

Man eröffnete mir, dass man sich quasi nur noch streng nach der gesetzlichen Gewährleistung richte und bei gröberen Schäden nur innerhalb eines halben Jahres regulieren würde. Nach den zwei Jahren würde man sich quasi auf die Beweislastumkehr berufen und mir damit vorwerfen, dass ich den Schaden schuldhaft verursacht habe und sich damit aus der Gewährleistung herausschleichen.

Ich finde das inakzeptabel.

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Meine Forderung an Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG: Neues Gestell - bzw. Reparatur des Bügels.


 
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