116 Views | 23.02.2023 | 18:56 Uhr
geschrieben von Jens Grulke

Jura Power GmbH & Co. KG (Neumarkt)

Endabrechnung mit falschem Arbeitspreis

Wir haben für 2022 die Endabrechnung erhalten, bei welcher ein vollkommen anderer Arbeitspreis pro kWh als 2022 beauftragt zugrunde liegt.

SCHLAGWORTE

Der Hinweis von Jura Power auf die AGB und diese wären Vertragsgrundlage haben wir als Endkunden nicht akzeptiert. Müssen wir auch rechtlich nicht. Unser Auftrag über Check24 beinhaltetet einen Preis pro kWh 0,29 EUR.

Als Abrechnungsgrundlage sollen nun nach täglichem Börsenpreis pro kWh 0,44 EUR zugrunde liegen. Vollkommen absurd und nach Rücksprache mit unserem RA nicht zulässig.

Wofür einen Jahresvertrag mit Preisbindung, wenn man nach AGB die Katze im Sack kauft und der tägliche Börsenpreis an der Strombörse zugrunde liegen soll.

Vertragsgrundlage ist der Auftrag, solange kein weiterer explizit vorliegt. Netter Versuch.

Auch merkwürdig, das Unternehmen hatte Mitte 2022 die Abrechnung auf PayPal umgestellt? Komisches Geschäftsgebaren. Tel nicht erreichbar.

E-Mailfach für Reklamationen voll. Sehr unseriös.

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Meine Forderung an Jura Power GmbH & Co. KG: Endabrechnung nach Vertragsgrundlage.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.03.2023 | 12:03
von Jens Grulke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Reagiert nicht und Reklamationsfach laut Mailsystem überfüllt.


07.04.2023 | 14:07
von Jens Grulke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anbieter stellt sich dumm. Faselt irgendwas von seinen AGB, die weder die Grundlage des Angebotes noch eines im Nachhinein beauftragten Angebotes waren. Schlichtungsstelle Berlin bislang auch ohne Erfolg. Alle Fristen gewahrt. Gibt's dann halt eine vom Gesetzgeber auf den Deckel. Eigentlich sollte man die zuständigen Mitarbeiter wegen des Versuchs anzeigen, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Hoffe, es wird ihnen bald vom Gesetzgeber das Handwerk gelegt.




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