Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 258 Views | 09.10.2023 | 21:38 Uhr
geschrieben von Meike Ohl

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes-Shop verweigert Paketausgabe gegen Führerschein

Ich habe meinen Personalausweis im Urlaub vergessen, muss nun mein Paket vom Hermes-Shop in der Aral Tankstelle abholen.

Sie akzeptieren meinen Führerschein nicht, da sie "laut Schulung" andere Anweisungen hätten. Andere Hermes-Shops (auch in Schreibwarenläden) akzeptieren den Führerschein auch, im Internet steht es genauso, dass Hermes auch den Führerschein akzeptiert. Der deutsche Führerschein gilt als offizielles Nachweisdokument der Identität und das Paket ist mein Eigentum!

Bis Donnerstag, 12.10.23, benötige ich den Inhalt meines Paketes (bis dahin muss ich es auch abgeholt haben)!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Paketausgabe durch Vorzeigen meines Führerscheines


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.10.2023 | 10:14
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Meike Ohl,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ein Führerschein kann als Ausweisdokument leider nicht akzeptiert werden. Die Sendung kann mit einem Personalausweis, Reisepass, oder einer Vollmacht ( https://www.myhermes.de/service/vollmacht/) abgeholt werden.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


10.10.2023 | 20:13
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich finde bei Hermes direkt nur die Angabe, dass eben gerade kein Führerschein akzeptiert wird. Über den genauen Grund dafür kann ich nur spekulieren. Vor der Abgabe eines Pakets muss ein geeigneter Identitätsnachweis geführt werden. Ansonsten würde Hermes bei Ausgabe des Paketes an einen anderen Empfänger haftbar sein. Zum Nachweis der Identität ist natürlich auch ein Führerschein durchaus geeignet. Auf diesem ist keine Adresse vermerkt. Das ist bei einem Reisepass aber natürlich auch so.

Rein rechtlich dürfte Hermes hier auf der sicheren Seite sein. Welche Unterlagen Hermes vom Empfänger verlangt, legt Hermes selbst fest. Der Absender, der ja letztlich derjenige ist, der Leistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt, akzeptiert diese Bedingungen, wenn er mit Hermes versendet.

11.10.2023 | 21:20
von Meike Ohl | Regelverstoß melden
Ich habe ausserhalb dieser Beschwerde telefonischen Kontakt zu Hermes aufgenommen. Das Gespräch war unmöglich, da die Dame zwar die deutschen Vokabeln verstand, aber nicht den Zusammenhang. Beim Wort "Führerschein" fragte sie: Wollen sie Fahrschule? Sie wiederholte nach meinen Erklärungsversuchen stupide den Satz: Sie brauchen Personalausweis, so steht hier.

So wird einem wirklich gar nicht geholfen, ich war sehr enttäuscht! Ich bin absolut dafür, dass sich jeder bestmöglich absichert, um Missbrauch zu verhindern, aber es muss ja auch mit einem anderen offiziellem Nachweisdokument als dem Perso im Fall der Fälle möglich sein, sein Eigentum aus dem Hermes-Shop zu bekommen. Da muss Hermes sich wirklich noch eine Lösung einfallen lassen!

18.10.2023 | 22:18
von Meike Ohl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte ein Telefonat mit Hermes (ich habe dort angerufen!), die Dame verstand zwar deutsche Vokabeln, aber nicht den Zusammenhang. Sie wiederholte einfach nur stupide "Sie brauchen Personalausweis, so steht hier". Hier wurde mir also gar nicht geholfen.
Viel später erhielt ich eine Mail, in der es ebenso drinstand, anbei noch die Anmerkung, ich könne ja jemand anderes zur Abholung des Paketes bevollmächtigen, es würden aber nur offizielle Hermes-Vollmachten akzeptiert, nicht komplett handgeschriebene (die Zeit drängte, & ich hatte keinen Drucker zur Verfügung). Schlussendlich hat dann jemand anderes das Paket für mich abgeholt, der auch einen Drucker besitzt.
Von Hermes' Seite aus gab es aber keinerlei Hilfe oder Lösungsangebote! Schon schwach. Bei mir war es mehr Glück dass ich das dann so regeln konnte.


02.11.2023 | 14:50
von Meike Ohl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!