Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 105 Views | 25.10.2023 | 13:30 Uhr
geschrieben von Daniel G.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Preiserhöhung nicht angekündigt

Bestell-/Kundennummer: 242172564948

E.ON kündigt die Preiserhöhung mir nicht persönlich an, wie laut AGB vorgeschrieben, fehlinformiert mich darüber und behauptet hinterher, dass die Information der E.ON-Mitarbeiter falsch sei. Letztlich erfolgte keine weitere Antwort.

Ich bin ab 01.04.2023 bei E.ON in der Grundversorgung gelandet und war mit dem damaligen Preis von 30,84 Cent/kWh und 190,45 € Grundpreis/Jahr zufrieden.

SCHLAGWORTE

Kurze Zeit später erfuhr ich, dass es bei E.ON im Bereich NRW eine enorme Preisanpassung geben sollte.

Nach den AGB müsste mich E.ON gemäß § 6.2.1. über jede Preisanpassung informieren. Ich habe mit E.ON vereinbart, dass die gesamte Kommunikation über das Online-Kundenportal erfolgt. Damit war eine schnelle, kostengünstige und für jeden jederzeit nachvollziehbare Kommunikation möglich.

Als ich über die Medien von der Preisanpassung erfuhr und noch keine schriftliche Mitteilung erhalten hatte, habe ich bei E.ON angerufen und nachgefragt. Dort hat man mir versichert, dass ich 6 Wochen vorher schriftlich informiert werde. Mehr konnte man mir nicht sagen. Auch die Erhöhung aus den Medien wurde hier nicht konkret bestätigt.

Nachdem die 6 Wochenfrist zum 01.06.2023 bereits abgelaufen war, rief ich erneut an. Wieder wurde mir versichert, dass ich zum 01.06.2023 keine Erhöhung erhalte, da ich rechtzeitig vorher informiert werde. Sehr ungläubig fragte ich, ob ganz Essen bzw. ich als Einzelperson jetzt keine Erhöhung bekomme, der Rest von NRW aber schon.

Sichtlich verunsichert bat mich der Kollege, in der Leitung zu bleiben. Er fragte dann wohl seinen Teamleiter und bestätigte nochmals, dass ich definitiv informiert werde und mir keine Sorgen machen müsse. Als ich dann nach dem 01.06.23 in mein Kundenportal schaute, sah ich die Erhöhung in meinen Vertragsdetails. Vor dem 01.06.23 war das nicht zu sehen, es waren noch die alten Preise.

Also habe ich mich entschlossen, den Anbieter zu wechseln. Bis zum 18.07.23 war ich also noch bei E.ON und zahlte in dieser Zeit ca. 1,5 Monate für 226 kWh den erhöhten Arbeitspreis von 49,445 Cent/kWh und den reduzierten Grundpreis von 147,608 €/Jahr.

Da ich die Preisanpassung für unwirksam halte, weil die AGB eine Mitteilung verlangen, ergibt sich eine Differenz zu den alten Konditionen von 36,41 €. Diese Differenz sehe ich als meinen Schaden an, der aber nicht von mir verursacht wurde.

Dies habe ich E.ON mitgeteilt und prompt die Antwort erhalten, dass E.ON als Grundversorger nicht verpflichtet sei, mich über eine Preisanpassung vorher persönlich zu informieren. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2015 und begründen dies damit, dass Postwurfsendungen wohl 3 Monate im Voraus geplant werden müssten und der Grundversorger in der Preisgestaltung flexibel bleiben müsse. Allerdings hat man vor 8 Jahren noch nicht bedacht, dass wir heute ein E.ON Kundenportal haben, das all diese Probleme aus der Welt schafft und E.ON mir diese Mitteilung sehr wohl schnell und fast kostenlos hätte zukommen lassen können.

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Dennoch habe ich diesen Sachverhalt nicht weiter verfolgt, sondern sofort am 22.07.23 eine erneute Beschwerde über das Kontaktformular verfasst.

In dieser bezog ich mich dann darauf, dass mir zweimal telefonisch mitgeteilt wurde, dass E.ON mir die Preisanpassung definitiv schriftlich zusenden würde, ansonsten bliebe mein Preis gleich. Wenn ich sogar mehrfach nachfrage und mir auch auf mehrmaliges Nachfragen falsche Auskünfte erteilt werden, dann haftet E.ON hier für den daraus entstehenden Schaden. Diese Beschwerde wurde nicht beantwortet.

Später habe ich noch einmal telefonisch nachgefragt. Die Kollegin war sogar der Meinung, dass E.ON die Preisanpassung sehr wohl schriftlich hätte vornehmen müssen. Unabhängig davon teilte sie mir mit, dass mein Schreiben einfach nicht weitergeleitet wurde und somit auch keine Bearbeitung erfolgte. Hier ging ich noch von einem verzeihlichen Versehen aus.

Sie teilte mir mit, dass sie dies nun nachholen werde und ich in Kürze eine Antwort erhalten werde. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, sodass ich mich erneut telefonisch an E.ON gewandt habe. Mit Wartezeit dauerte das Gespräch fast 45 Minuten, da die Kollegin mir immer wieder falsche Informationen gab und dann wohl nochmal bei jemandem nachfragen musste.

Am Ende teilte sie mir dann genervt mit, dass meine Abrechnung völlig korrekt sei, E.ON bei ihrer Antwort bleibe und ich keine weitere Antwort bekäme. Die Nicht-Weiterleitung ist also kein Versehen gewesen, schätze ich. Auf meinen Einwand, dass die Kollegen das anders gesagt hätten, meinte sie: "Dann haben sich die Kollegen wohl geirrt".

Ich erwiderte, dass das in Ordnung sei, nur hafte E.ON eben für Falschaussagen der Mitarbeiter und mein Schaden sei eben die Preisdifferenz. Daraufhin meinte die Kollegin, dass ich mir dafür gerne einen Anwalt nehmen könne.

E.ON bleibt bei der schriftlichen Antwort vom 19. Juli 23 und hat dem nichts mehr hinzuzufügen. Bei allen Telefonaten habe ich zugestimmt, dass das Telefonat aufgezeichnet und abgehört werden darf. E.ON sitzt also auf Beweisen, die ich rechtlich gar nicht anfertigen darf.

Dass die Kollegen hier Falschaussagen gemacht haben, scheint aber - so zumindest im letzten Telefonat - ohnehin nicht bestritten zu werden.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich möchte die Differenz von 36,41 € zurückerstattet bekommen. Darauf habe ich einen Anspruch, weil es bei korrekter Information durch die E.ON-Mitarbeiter nicht dazu gek


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2023 | 13:30
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Daniel,

herzlichen Dank für Ihre ausführliche Schilderung.

Es tut uns leid, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben, weil Ihr Anliegen bisher nicht gut geklärt wurde. Es war auf keinen Fall unsere Absicht, Sie zu verärgern.

Wir haben Ihre Beschwerde nun genau an der richtigen Stelle bei uns platziert und unsere Kolleginnen und Kollegen um Prüfung und Bearbeitung gebeten. Diese melden sich so schnell wie möglich ausführlicher wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.11.2023 | 15:03
von Daniel G. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhalte den gewünschten Betrag als Kulanzgutschrift zurück. Die Beschwerde wurde also zu meiner Zufriedenheit gelöst.


04.11.2023 | 15:04
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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