Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 29 Views | 08.04.2024 | 10:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1384951

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON reagiert nicht auf Widerspruch der Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 232076728540

Nach Erhalt (07.03.2024) der fehlerhaften Abschlussrechnung ließ ich E.ON am 11.03.2024 folgenden Widerspruch zukommen:

SCHLAGWORTE

Hiermit möchte ich Ihrer Schlussrechnung vom 07.03.2024 zum Vertragskonto 232076728540 widersprechen.
Der Zählerstand betrug am 31.01.2024 50.147 kWh. Als ich den Zählerstand online mitteilen wollte, konnte ich dies nicht tun, da mein Grundversorger (Bayernwerk Netz GmbH) den Zählerstand angeblich bereits an sie übermittelt hatte.

In der Schlussrechnung gehen sie aber von einem geschätzten Zählerstand (50.451 kWh) aus. Das sind 304 kWh, die sie mir zu viel berechnet haben!

Sie haben folgenden Fehler in Ihrer Abrechnung: falsche Verbrauchszahlen (Zählerstand 50.451 anstatt 50.147).

Ich bitte Sie, die Rechnung zu korrigieren. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 01.04.2024

In einem standardisierten Antwortschreiben wurde eine schnellstmögliche Beantwortung versprochen.

Heute ist der 07.04.2024, und ich habe bis jetzt keine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende Rückzahlung zuviel gezahler Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.04.2024 | 10:53
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-1384951,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox. Es tut uns wirklich leid, dass wir Ihr Anliegen bisher nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben.

Wir haben Ihre Rechnung gerade gern für Sie korrigiert. Ihre neue Rechnung ist in Kürze bei Ihnen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.04.2024 | 13:22
von ReclaBoxler-1384951 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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