281 Views | 11.04.2024 | 16:40 Uhr
geschrieben von Friedrich Klapdor

HANS IM GLÜCK Franchise GmbH (München)

Polizeieinsatz im Burger-Grill-Restaurant

Gültiger Gutschein wurde nicht akzeptiert. Geschäftsführer rief die Polizei. 20,-- € Entschädigung

Unser erster Besuch bei der Burger-Kette "HANS IM GLÜCK" endete damit, dass der Geschäftsführer unseretwegen die Polizei rief.

SCHLAGWORTE

Wir wollten aus unserer Lidl-App einen Gutschein über 5,-- € einsetzen, der aber laut Geschäftsführer ungültig war.

Da wir uns nach zahlreichen falschen Unterstellungen und langen Diskussionen geweigert haben, auf den 5-€-Gutschein zu verzichten und wir uns eindeutig im Recht sahen, rief der Geschäftsführer die Polizei. Wir sind weder ausfällig noch laut geworden und haben auch nicht randaliert. Die Polizei wies auf den zivilrechtlichen Weg hin.

Das Ganze können wir nur als absolut beschämend, stressvoll, und zeitaufwendig für uns beschreiben.

Die Antwort von "HANS IM GLÜCK" dazu lautete u. a., dass sie sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Sie erklärten uns, dass durch einen technischen Fehler ohne Frage die Schuld auf deren Seite gelegen habe. Sie boten uns daher zwei erneute Gutscheine über 5,-- € und als Wiedergutmachung für die absolut unglückliche Situation vor Ort eine 20-€-Glückskarte an.

Wir waren demnach absolut unschuldig gewesen, und der Fehler für das Problem lag somit nicht bei uns.

"HANS IM GLÜCK" bietet uns also als Entschädigung für einen Polizeieinsatz mit allen negativen zeitaufwendigen Begleiterscheinungen einen 20-€-Gutschein!

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.04.2024 | 19:38
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn man die angebotene Entschädigung ablehnt, sollte man vielleicht aber auch dazu schreiben, was man stattdessen fordert. Was ist also eine angemessene Entschädigung?

Wegen eines Fünf-Euro-Gutscheins die Polizei zu belästigen, ist natürlich ein starkes Stück. Und der Vorwurf geht an beide Parteien, sowohl an das Restaurant als auch an den Kunden. Es sei vielleicht daran erinnert, dass ein Geschäftsinhaber natürlich selbst entscheiden darf, wen er bedient oder wen nicht. Wenn er einen Gast nicht bedienen möchte oder nicht so bedienen möchte, wie der Gast das erwartet, kann der Gast das natürlich kritisieren, sich aufregen und innerhalb gewisser Schranken auch artikulieren. Der Gast kann aber vom Geschäft nicht verlangen, eine bestimmte Dienstleistung zu bekommen.

Also um es kurz zu machen, wenn das Restaurant irgendeinen Gutschein nicht akzeptieren will, dann ist das eben so. Und wenn entsprechende Argumentation seitens des Kunden nichts nützt, hat dieser zwei Möglichkeiten: Auf den Gutschein zu verzichten und sein Essen zu bekommen oder das Restaurant zu verlassen.

Weigert der Kunde sicher aber zu gehen - trotz wahrscheinlich erfolgter Aufforderung, das Restaurant zu verlassen - muss er sich nicht wundern, wenn die Polizei kommt. Andererseits ist es natürlich in höchstem Maße unangemessen vom Restaurant, wegen so einer Lappalie die Polizei zu rufen. Auch hier wurde offenbar der Bogen weit überspannt. Vorbehaltlich natürlich, dass der hier geschilderte Sachverhalt sich auch tatsächlich so zugetragen hat. Sollte ein Kunde in einer solchen Situation irgendwann aggressiv werden oder sich eben partout weigern, das Geschäft wieder zu verlassen, dann kann es durchaus vom Geschäft angemessen sein, die Polizei zu rufen.



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