909 Views | 07.04.2010 | 17:34 Uhr
geschrieben von Dennis Zapfe

envacom Service GmbH (Walluf)

Verspätete Belieferung - doppelte Abbuchungen - Mahngebühren

Folgendes Anliegen habe ich telefonisch bereits mindestens drei Mitarbeitern vorgetragen, leider konnte mein Anliegen nicht geklärt werden, da die versprochenen Rückrufe ausblieben oder bei Rückfragen meinerseits keine Gesprächsnotizen hinterlegt waren.

SCHLAGWORTE

Zur Situation:
Am 01.11.2009 beauftragte ich Sie als Stromlieferant meiner neuen Wohnung. Am 18.11.2009 erhalte ich von Ihnen die Bestätigung für den Eingang meines Antrages. Bis 10.02.2010 erhielt ich keine weiteren Information von Ihnen betreff des Wechselstatus, ich frage per E-Mail an.

Sie teilen mir mit, dass in den vergangen drei Monaten keine Antwort vom Netzbetreiber eingegangen sei, der Vorgang werde geprüft. Am 16.02.2010 (also nur sechs Tage später) erhalte ich von Ihnen Nachricht, dass die Belieferung zum 27.10.2009 beginnt. Mein monatlicher Abschlag bis zur ersten Jahresabrechnung betrage 24 EUR.

Am 01.03.2010 nehmen Sie per Lastschrift eine Abbuchung in Höhe von 48 EUR vor (also das Doppelte der angekündigten 24EUR!). Am 03.03.2010 (also nur zwei Tage später) nehmen Sie eine erneute Abbuchung per Lastschrift von wieder 48 EUR vor. Mangels Deckung kann diese wiederum unangekündigte Transaktion nicht eingelöst werden.

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Am 08.03.2010 informieren Sie mich schriftlich über die Rücklastschrift, ich nehme telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und überweise am 15.03.2010 vereinbarungsgemäß die zweiten 48 EUR. Am 25.03.2010 erhalte ich von Ihnen eine erste Mahnung über 48 EUR zzgl. 15 EUR Rücklastschrift. Am 28./29. und 30.03.2010 nehme ich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf. Man werde den Vorgang mit der Buchhaltung prüfen. Ich erhalte keine Antwort.

Am 31.03 sende ich Ihnen diesen Text per E-Mail. Leider steht auch hierzu Ihre Antwort bzw. Rückruf bis zum heutigen Tag aus. Ich bin sehr wohl gewillt, die verfahrene Situation zu klären, bin aber nicht bereit, die Kosten der Rücklastschrift von 15 EUR zu tragen.

Die entstandene Situation ist vollständig Ihnen anzulasten! Zum einen hat die Kommunikation Ihres Unternehmens mit den Netzbetreiber nicht funktioniert – dadurch kam es zu einem Verzug um drei bis vier Monate. Zum zweiten haben Sie mich als Kunden nicht über die geplanten Abbuchungen informiert – Sie haben mich sogar falsch informiert!

Kundennummer: 107067

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Meine Forderung an envacom Service GmbH: Aufklärung über doppelte Abbuchungen, Verzicht von Rücklastschrift- und Mahngebühren, eine ANTWORT


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Kommentare und Trackbacks (6)


11.04.2010 | 12:17
von Dennis Zapfe | Regelverstoß melden
Envacom geht in die nächste Runde! Gemeldet hat sich das Unternehmen noch immer nicht, aber man hat eine erneute Abbuchung vornehemen wollen - ganze 96 EURO sollten es diesesmal sein!

16.04.2010 | 14:14
von Dennis Zapfe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.04.2010 | 14:23
von Dennis Zapfe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens Envacom. Der Vertrag wurde jetzt gekündigt.


01.05.2010 | 12:16
von Dennis Zapfe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Schreiben vom 30.3. wurde am 20.4 "bearbeitet" und daher mal wieder an die Buchhaltung weitergeleitet. Sonst keine Reaktion von Envacom.


26.05.2010 | 14:05
von Mario Müller | Regelverstoß melden
Der Ärger über die lange Wartezeit ist verständlich, allerdings sind die Abbuchungen vollkommen in Ordnung, da der Zeitraum von November bis Februar (vier Monate) nachgezahlt werden muß. 4 x 24 Euro ergibt genau die 2 x 48 Euro Abbuchungen.
Wieso also die Beschwerde?

30.05.2010 | 11:54
von Dennis Zapfe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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