Unitymedia BW:
Falschberatung und Urkundenfälschung
Unitymedia BW:
Angebotsminderung
Unitymedia BW:
Bestätigung Widerruf wird verweigert
Unitymedia BW:
Keine Behebung der Störung
Aber nicht vergessen, drei Monate vorher noch mal mit Einschreiben und Rückschein kündigen, sonst läuft´s wieder ein Jahr weiter.
1). Der Vertrag wurde noch mit Firma 'Ish' abgeschlossen.
2). Die AGB von Unitymedia (ein Jahr Kündigungsfrist) wurde NIE an uns weitergeleitet.
3). Nach dem Kündigungsschreiben haben die Mitarbeiter von Unitymedia zu meinen Eltern telefoniert und gesagt, dass die Kündigung ist ab 28. Februar wirksam.
4). Die AGB von Unitymedia kann man NICHT auf der Produkseite für Kabel-International (Russischen-Packet) finden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.