1428 Views | 01.06.2010 | 13:41 Uhr
geschrieben von Heiko Schönefeld

Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG (Hamburg)

Da war die Abo-Falle?

Es ist verpflichtend, klar und deutlich etwaige Kosten und auch Folgekosten anzuzeigen. Dies ist bei Winwin.de nicht gegeben. Nun prügle ich mich mit sämtlichen Inkasso (hier: Intrum Justitia) und Rechtsanwälten (hier: Adiuvo rechtsanwälte) rum.

SCHLAGWORTE

Folgendes ist passiert:

Ich habe bei Winwin.de teilgenommen. Nach sieben Tagen wurde der erste Betrag abgebucht. Da ich in der Zwischenzeit sehr sehr viel negatives über Winwin.de gelesen habe, machte ich von meinem Widerrufsrecht (14 Tage) Gebrauch. Ich bekam eine Bestätigung per eMail.

Da Winwin.de meiner mehrmaligen Aufforderung, den gezahlten Betrag zurückzuerstatten, nicht nachkam, widersprach ich dem Lastschrifteinzug und schrieb gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Einzugsermächtigung.

Eine Woche später kam dann eine Rechnung in Höhe von 215,76 Euro zuzüglich Rücklastschriftgebühren. Ich schrieb Winwin.de bzw. die Deutsche Preisausschreiben Service GmbH an und wies auf mein Widerrufsrecht hin, und dass ich mehrmals um Rückerstattung des Betrages bat.

Kurz darauf wurde erneut von meinem Konto abgebucht (die komplette Summe von über 220 Euro), die ich natürlich wieder zurückbuchte. Glechzeitig wies ich Winwin.de bzw. die Deutsche Preisausschreiben Service GmbH darauf hin, dass keine gültige Einzusermächtigung vorlag und der Vertrag zwischen mir und der Deutsche Preisausschreiben Service GmbH nichtig ist.

Keine Antwort.

Eine Woche später dann Post von Intrum Inkasso. Mittlerweile 300,00 Euro Forderung. Ich erklärte Intrum Inkasso mehrmals (mindestens fünf Briefe), dass es keinen Anspruch gibt, dass ich fristgerecht gekündigt hätte und die Rücklastschriften von der Deutsche Preisausschreiben Service GmbH selbst verschuldet wurden.

Keine Reaktion. Als Antwort erhielt ich immer und immer wieder einfach nur eine Zahlungsaufforderung. Mittlerweile war ich soweit, dass ich dem Inkassounternehmen schrieb, sie sollten doch einfach rechtliche Schritte einleiten, wenn sie der Meinung sind, dass die Forderung berechtigt ist.

Zwei Monate vergingen. Heute dann Post von Adiuvo Rechtsanwälte. Die Forderung beträgt nun 349,00 Euro und ich habe zehn Tage Zeit, zu zahlen. Mein Brief an die ist nicht unbedingt freundlich. Ich schrieb, wie schon 10000 mal zuvor, dass keine berechtigte Forderung besteht und die doch bitte direkt Anzeige erstatten sollen und mich jetzt nicht schon wieder Monate vollsülzen.

Dann noch zum ersten Punkt: Ich habe schlechte Augen und sah zum Beispiel die "24 Mindestvertragslaufzeit" unter dem Monatspreis gar nicht. Weil da einfach der klare Kontrast fehlt.

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Meine Forderung an Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (8)


01.06.2010 | 15:22
von ReclaBoxler-8911108 | Regelverstoß melden
Ganz tief im System versteckt und scheinbar nicht Teil eines abgeschlossenen Vertrages...

WIDERSPRUCHSRECHT:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG
Lagerstraße 36
20357 Hamburg
Fax (040 - 75 11 71 10)
oder E-Mail (support spider monkey winwin.de).

01.06.2010 | 15:22
von ReclaBoxler-3420282 | Regelverstoß melden
Wenn Sie Ihre Ruhe wollen, warum schreiben Sie denen dann immer wieder zurück? Werfen Sie die Schreiben in den Abfall und gut ist's. Sie müssen eigentlich erst reagieren, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und den wird es mit Sicherheit nicht geben.

01.06.2010 | 17:24
von ReclaBoxler-6914511 | Regelverstoß melden
Lustig zu lesen, was Henryk Broder aus der Mahnung (DPS - Deutsche Preisausschreiben) gemacht hat: www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

03.06.2010 | 05:10
von Heiko Schoenefeld | Regelverstoß melden
Ich habe, wie schon erwähnt, meinen Widerspruch fristgerecht an Winwin gesendet. Dieser wurde gekonnt ignoriert.

03.06.2010 | 10:56
von Heinrich Zintler | Regelverstoß melden
Also, man mag ja von WinWin halten, was man will, aber das Widerrufsrecht ist nicht "ganz tief im System" versteckt. Wenn ich mich an meine Anmeldung erinnere, wird man zuächst während des Anmeldevorgangs und dann auch noch in einer Mail, die man nach der Anmeldung bekommt, auf das Widerrufsrecht hingewiesen.

Wenn Sie eine Bestätigung für den fristgerechten Widerruf bekommen haben, sollte das doch alles kein Problem sein - schicken Sie denen doch einfach noch einmal die Bestätigung...

08.06.2010 | 16:46
von Heiko Schönefeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Heiko Schönefeld Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.06.2010 | 22:00
von Heiko Schönefeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Heiko Schönefeld Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.07.2010 | 07:45
von Heiko Schönefeld noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Heiko Schönefeld Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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