Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1851 Views | 31.07.2010 | 13:37 Uhr
geschrieben von Mi. Si.

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom beauftragt Inkasso zu Eintreibung des Neukundenbonus

Auch mir will Flexstrom den Neukundenbonus i. H. v. € 125 nicht anerkennen, da ich innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt habe. Ich habe ordentlich zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt (u. a. wegen Preiserhöhung der Grundgebühr um ca. 60% im ersten Belieferungsjahr).

SCHLAGWORTE


Auf eine geänderte Schlussrechnung warte ich nun schon seit Monaten. Nach der zweiten Mahnung habe ich den Schlussrechnungsbetrag abzgl. des Bonus überwiesen.

Nun habe ich ein Inkassoschreiben der Firma Syllego Inkasso GmbH, Berlin erhalten. Dieses soll im Auftrag von Flexstrom den Neukundenbonus zzgl. Zinsen, Auslagen, Kontoführungsgebühren und Inkassokosten eintreiben. Auch wird darauf hingewiesen, dass meine Daten in einer Wirtschaftsauskunftsdatei gespeichert werden, so dass zukünftiger Schaden bei mir entstehen kann.

Ist das alles noch rechts- und sittenkonform? Aus gleichartigen Beispielfällen (Internet), weiß ich, dass mir der Bonus zusteht. Wie sollte ich reagieren?

Freundliche Grüße

M. S.

(Flexstrom Vertragsnummer 900000969229)

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Neukundenbonus €125


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


31.07.2010 | 19:52
von ??? | Regelverstoß melden
Hallo,

da Ihre Schlussrechnung eine Zahlung Ihrerseits an die Firma Flexstrom beinhaltet und Sie eigenmächtig dieser die 125 € Neukundenbonus abgezogen haben, ohne dass diese in der Schlussrechnung berrücksichtigt war, ist es generell richtig, dass Sie hierfür Mahnungen und Inkasso erhalten.

Aber da Ihrerseits, berechtigter Weise eine Reklamation vorliegt, die es verlangt, dass die Firma Flexstrom Ihnen eine korrigierte Schlussrechnung mit dem Neukundenbonus erstellt, wäre es das mindeste, dass Ihnen hier eine Mahnsperre gesetzt wird. Sie sollten bei dieser Firma anrufen und eine Mahnsperre verlangen und danach sofort einen Anwalt aufsuchen, hierrauf reagieren solche Firmen in der Regel eher, als wie auf einen einfachen Kunden, der nur damit droht.

08.08.2010 | 14:38
von Mi. Si. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat eine Schlussrechnung inkl. Bonuserstattung erstellt.


08.08.2010 | 14:41
von Mi. Si. | Regelverstoß melden
Hallo,
da kann ich Ihnen nur antworten, dass ich sowohl schriftlich als auch mündlich mehrmals eine berichtigte Schlussrechnung verlangt habe. Flexstrom beharrte aber darauf, dass der Kundenbonus nicht erstattet wird. Deshalb habe ich, wie beschrieben, nach mehreren Wochen nur den Restbetrag überwiesen. Freundliche Grüße Mi.Si.

15.01.2012 | 18:19
von M. G. | Regelverstoß melden
Ich bin in derselben Situation, habe Flexstrom mehrere Male um eine korrigierte Schlussrechnung gebeten, was jedesmal abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich den Restbetrag ohne den mir zustehenden Bonus überwiesen und nun ebenfalls eine Rechnung des besagten Inkasso Unternehmens erhalten. Hat irgendjemand weitere Erfahrungen gesammelt? Da ich keine Rechtschutz habe zögere ich etwas mit dem Anwalt!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!