Durch Tchibo direct gelöste Beschwerde. | 1396 Views | 03.08.2010 | 13:58 Uhr
geschrieben von Marc Bur

Tchibo direct GmbH (Hamburg)

Tchibo versucht Versandrisiko auf Kunden zu übertragen

Ein online bei tchibo.de bestelltes Paket ist nicht eingetroffen. Nach zuvorigem Hinhalten des Kundenservices, das Paket werde sicher noch eintreffen, ergab eine Nachforschung letztendlich, dass das Paket von der DHL bei einer mir unbekannten Person abgegeben wurde.

Tchibo (bzw. ein schlecht informierter und nicht rechtlich geschulter Mitarbeiter im Kundenservice) vertritt nun die Ansicht, es läge eine Unterschrift vor und ich als Kunde habe nun nachzuforschen bzw. den Fall mit dem Versandunternehmen zu klären.

Dies widerspricht allerdings geltendem Recht, nach dem der gewerbliche Verkäufer auch für die Fehler des Versandpartners einzustehen hat. Eine Mail mit Bitte um kompetente Klärung des Sachverhaltes blieb eine Woche lang unbeantwortet.

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Meine Forderung an Tchibo direct GmbH: Lieferung der bestellten Waren, Entbinden des Anpruches auf Bezahlung der verschwundenen Waren


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Kommentare und Trackbacks (5)


03.08.2010 | 16:01
von Marc Bu | Regelverstoß melden
Dennoch ist die Rechtslage eindeutig - im Fernabsatzgeschäft haftet der Versandhandel bis zum Zeitpunkt des Eintreffens der Ware beim Kunden. Dieses Recht lässt sich auch nicht durch AGB ausschließen. Somit ist die zitierte Passage zwar interessant, aber unerheblich.

04.08.2010 | 11:16
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
 spider monkey MArco Bu: Soweit alles richtig, jetzt aber das große ABER: Laut Dhl bzw. Tchibo wurde das Paket geliefert in Ihren, natürlich alles rein theoretisch, rechtlichen Zugriffsraum. Sie müssen nun beweisen, dass Sie diese Person nicht kennen oder diese Person das Paket nicht hat.

05.08.2010 | 10:12
von ReclaBoxler-8842342 | Regelverstoß melden
Oder eine eidesstattliche Versicherung ablegen.

05.08.2010 | 15:35
von Gert Mitleid | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Hamburger
Falsch. Tchibo muss erneut liefern. Was mit dem anderen Paket passiert, kann Marc Bur egal sein, Tchibo weiß doch, dass er es nicht hat. Beweisen muss er gar nichts.

09.08.2010 | 16:50
von Marc Bur gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tchibo hat in einer erneuten Mail sich für die nicht zugestellte Ware entschuldigt und trägt jetzt doch das Versandrisiko.




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