425 Views | 29.08.2010 | 21:21 Uhr
geschrieben von Susann Mißfeldt

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Hohe Kosten trotz nicht erbrachter Leistung

Im März dieses Jahres schloss ich mit Kabel Deutschland einen Vertrag ab, jedoch erst nachdem ein Medienberater den Fuß in meiner Tür hatte, in meine Wohnung drängen wollte und auf einen Vertragsabschluss beharrte.

SCHLAGWORTE

Laut des Medienberaters sollte ein Techniker mit den vereinbarten Geräten (Receiver und Smartcard) eine Installation durchführen. Eine Auftragsbestätigung erhielt ich nicht. Daraufhin ging ich davon aus, dass der Vertrag nicht zustande gekommen war, da ich auch keinerlei Geräte/Leistung erhalten hatte.

Im Juni wurden mir über 60 Euro vom Konto abgebucht. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Geräte bzw. Smartcard erhalten hatte, d.h. auch keinerlei Leistung, habe ich den Betrag zurück buchen lassen.

Ich verfasste ein Schreiben an Kabel Deutschland, in dem ich Ihnen meine Einwilligung einer Einzugsermächtigung entzog und den Sachverhalt schilderte und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte. Auf dieses Schreiben erhielt ich eine Antwort, in der stand, dass Sie mir die Geräte gerne WIEDER zuschicken würden. Die Geräte habe ich bis heute noch nicht erhalten, auch zu keinem früheren Zeitpunkt. Des Weiteren hat Kabel Deutschland weiterhin Beträge von meinem Konto abgebucht, obwohl ich ihnen schriftlich die Einwilligung schon entzogen hatte.

Auf ein weiteres Schreiben von mir, kam als Antwort nur eine Rechnung über 120 Euro und eine Mahnung. Ich betrachtete diese Rechung und Mahnung als gegenstandslos, da ich keine Leistung erhielt und dadurch ihre Seite des Vertrages nicht erfüllt wurde.

In einer Auftragsbestätigung, die ich erst auf Nachfrage im August erhielt, stand dass der Vertrag erst beginnt mit dem Tag der Installation. Diese erfolgte bis zum jetzigem Zeitpunkt noch nicht und somit kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Mittlerweile habe ich eine zweite Mahnung erhalten und eine Forderung über 125 Euro. Und die Androhung eines Inkassoverfahrens.

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.08.2010 | 15:47
von C. J. | Regelverstoß melden
Wenn kein Techniker bei Ihnen gewesen ist, besteht auch kein Vertrag mit Kabel Deutschland. Aber wenn die Medienberater Ihre TV Dose gewechselt haben, sieht es eventuell etwas anders aus.

01.09.2010 | 00:02
von Christoph Erler | Regelverstoß melden
Und wie kann ih daas zu Kabel sagen? Weil die Dose bei ihr nicht gewechslt wurde seit sie da wohnt. Kann man das irgendwie Förmlich ausdrücken? Pragraf oder sowas?

Und danke von uns für deine Antwort!

01.09.2010 | 00:44
von C. J. | Regelverstoß melden
Da gibts keinen Paragraphen.
Den Umbau von den Kabeldosen werden immer von lokal ansässigen Unternehmen vollzogen.

Nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben, haben sie alles getan, was Sie tun müssen.

War kein Techniker da, besteht auch kein Vertrag.
Sie haben Kabel Deutschland über den Umstand unterrichtet.
Ab dem Zeitpunkt liegt es in deren ermessen, wie es weiter geht.
Bei einem Mahnbescheid, dann einfach Widerspruch einlegen.

01.09.2010 | 16:49
von Christoph Erler | Regelverstoß melden
Danke für die schnelle Hilfe. :)



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