FlexStrom AG (Berlin)
Veräppelung von FlexStrom in der Abrechnung!
Bestell-/Kundennummer: 900001027701
Werte FlexStrom AG!
Mit Empörung erhielt ich vor kurzem Ihre Abschlussrechnung in die Händen - und sehr entsetzt bin ich über Ihre Art und Weise, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen! Nicht nur, dass Ihr so genannter "Kundenservice" keiner ist, weil auf Emails und normale Briefe ohne Einschreiben konsequent NICHT geantwortet wird - nein, es kommt noch fetter: Sie ziehen meiner Meinung nach Ihre Kunden nach Strich und Faden über den Tisch! Dass ich damit nicht allein da stehe, beweist das Forum auf der Webseite
de.reclabox.com/firma/133-FlexStrom-AG
sowie ein Bericht des WDR über die Geschäftspraktiken der Flexstrom AG, den Sie sich gern im Internet anschauen können unter
Ich habe letztes Jahr einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen, zum Tarif "Winteraktion Partner 2400" - Nr. 900001027701. In Ihrer Vertragsbestätigung (19.01.2009) steht wortwörtlich:. sowie in Fußnote 1: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit der ersten Jahresrechnung".
Ihre Abrechnung ist in zwei Punkten rechtswidrig (ich möchte in diesem Zusammenhang sogar von Betrug sprechen):
1. Ich soll eine Nachzahlung von 86,10 Euro Grundgebühr bezahlen. In Ihrer Vertragsbestätung steht GANZ KLAR, dass die Grundgebühr von 5 Euro im Paketpreis enthalten ist. Als Werbeflyer getarnt wird einem dann nach drei Monaten eine Erhöhung der Grundgebühr von 5 Euro auf 7,90 Euro aufgedrückt - das ist rechtswidrig: Laut Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist in Ihren Geschäftsbedingungen.
Auf meine empörte Email daraufhin wurde NICHT geantwortet, auf normale Briefe ohne Einschreiben wird ebenso konsequent von FlexStrom NICHT reagiert. Deshalb dieser Brief jetzt als Einschreiben an Sie!
2. Es steht ebenso klar in meiner Vertragsbestätigung, dass ich meinen Aktionsbonus mit der ersten Jahresrechnung erhalte. Kein Wort davon, dass man diesen nur erhält, wenn man den Vertrag um ein Jahr verlängert. Vorzeitig gekündigt habe ich nicht, sondern exakt zum Ende des ersten Bezugsjahres. Dieses wurde also zeitlich eingehalten, somit steht mir der Bonus von 125 Euro zu. Im Bericht der Verbrauchersendung "Markt", gesendet vom WDR und einzusehen auf
teilen Sie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, dass der Bonus im ersten Jahr gezahlt wird. Ich fordere diesen Bonus umgehend ein!
Ernsthaft erschrocken war ich darüber, dass Sie die unberechtigte Nachzahlungsforderung von meinem Konto abgebucht haben. Ich habe Ihnen nie eine Einzugsermächtigung erteilt! Sollten Sie das nochmal tun (denn ich habe den Betrag umgehend zurückbuchen lassen), werde ich meinen Anwalt einschalten.
Ich finde es wirklich traurig, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen. Ich war ernsthaft der Überzeugung, man könnte FlexStrom mit bestem Gewissen weiterempfehlen, was mir unter diesen Umständen aber nicht mehr gelingen will. Schade!
Die Tarifbestandteile Ihres gewählten Tarifs Winteraktion 2400er Partner sind:
Ihr Arbeitspreis: 0,152 Euro/kWh
Ihre Grundgebühr: 5,00 Euro/ Monat
Ihr Aktionsbonus: 125,00 Euro
Der Inhalt des Schreibens ist ganz augenscheinlich ein Standardtext:
"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2010, in dem Sie um Korrektur der Schlussrechnung aufgrund des fehlenden Bonus bitten. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und an unsere Abrechnungsabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.
Um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, haben wir uns dennoch entschieden Ihnen den Bonus zu gewähren. Dies geschieht allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Sie erhalten umgehend eine Korrekturrechnung mit Ausweisung Ihres Bonus.
Da Sie unser Schreiben nach Ihren Angaben nicht erhalten haben, haben wir aus Kulanz unsere Preisanpassung gelöscht. Aus diesem Grund werden wir Ihren Verbrauch für den Zeitraum bis zur Anpassung gültigen Konditionen abrechnen.
Unsere Abrechnungsabteilung und unsere Buchhaltung wurden über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Rechnungskorrektur sollten Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.
Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben."
Da kommen mir gleich ein paar Fragen auf:
1. Welche ERNEUTE Prüfung? Wurde da etwa schon mal geprüft (meine Emails und normaler Brief), mir aber nicht geantwortet, so nach dem Motto, sitzen wir das Ganze einfach mal aus?
2. Wenn mir laut Ihrer AGB angeblich kein Bonus zusteht, wieso wird er mir dann doch gewährt? Doch ganz augenscheinlich, WEIL ICH IM RECHT BIN.
3. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - na klar - sonst kämen ja auch sämtliche anderen Kunden darauf, dass sie im Recht sind - was sie aber sowieso sind!
FAKT IST: Ich habe innerhalb weniger Tage zwei Mahnungen erhalten. Die korrigierte Abrechnung ist noch nicht bei mir eingetroffen. In dem Standardschreiben ist auch keine Rede davon, dass die mir zu Unrecht in Rechnung gestellten Grundgebühren storniert werden. Ich warte ab.
Bis jetzt ist noch keine Zahlung auf meinem Konto eingegangen. Da ich davon ausgehe, dass hoffenntlich noch viele andere Kunden von FlexStrom auf die Barrikaden gehen und eine korrekte Abrechnung mit Bonusauszahlung einfordern, rechne ich damit, dass ich noch viele Wochen auf mein Geld warten muss. Solange gebe ich meine Beschwerde nicht als gelöst frei.