697 Views | 29.12.2010 | 20:57 Uhr
geschrieben von Gisela Schulze

FlexStrom AG (Berlin)

Vertragswidrige Abschlagsrechnung nach nicht vereinbartem Tarif

Bestell-/Kundennummer: 900001254208

Ich habe ebenfalls ein vorbezahltes Strompaket, Tarif 2400er Partner FlexStrom Online Only, mit zwölf Monaten Laufzeit und zwölf Monaten Preisgarantie seit 01.03.2010 (Vertragsbestätigung vom 06.01.2010 dieses Jahres). Auch mein Schreiben vom 13.12.2010, begann so: mit diesem Schreiben erhalten Sie die Abschlagsrechnung für die Energielieferung ab 01.03.2011. Gleichzeitig informieren wir sie für die Konditionen für das kommende Belieferungsjahr. Ihr GEWÄHLTER Tarif: 2400er Partner Region 13.

SCHLAGWORTE

Diesen Tarif hatte ich nicht gewählt und er wird mir einseitig aufgezwungen. Statt bisher 463,20 EUR soll ich excl. des Bonus aus dem Vorjahr in Höhe von 95,00 EUR 751,44 EUR zahlen. Eine Ermittlung ist dem Schreiben nicht beigefügt. In der Hotline wartete ich vergebens. In meinem FlexStromKundenbereich ist diese Abrechnung ebenfalls nicht hinterlegt. Auf meine mehrere e-Mails mit Bitte um Berichtigung, bekam ich nur nachstehende Antwort:

"Als Ihr Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Strompreis für Sie zu erzielen. FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt. Eine weitere Belastung der Bürger lehnen wir strikt ab.

Zum 1. Januar 2011 steigt jedoch die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) um rund 70%. Dies ist eine staatliche Festlegung, auf die FlexStrom keinen Einfluss hat. Dennoch ist es uns gelungen, die Kostensteigerung nicht vollständig an Sie weiter zu geben, sondern den Preisanstieg für Ihr kommendes Vertragsjahr so gering wie möglich zu halten. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis."

Ich habe kein Verständnis für die einseitige Vertragsänderung! Ich weise Sie im Vorfeld darauf hin, dass ich keinerlei Information zu Preisänderungen - schriftliche per Post oder per e-Mails, von Ihnen bekommen habe.

Auf diesem Wege bitte ich Sie im Kundenbereich meinen wirklich gewählten und immer noch aktuellen Tarif 2400er Partner FlexStrom Online Only einzutragen, um auch im Voraus die mögliche Fehler in der baldigen Abschlussrechnung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Schulze

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Abschlagsrechnung auf Basis des von mir gewählten Tarifs 2400er Partner FlexStrom Online Only


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


30.12.2010 | 11:07
von J. G. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Schulze,

es handelt sich bei dem Ihnen vorliegenden Schreiben nicht um eine "einseitige Vertragsänderung", sondern (rechtlich betrachtet) um ein Angebot seitens FlexStrom. Das Angebot wird von Ihnen automatisch angenommen, somit beidseitig vertragsrelevant, wenn Sie nicht fristgerecht zum Ablauf des aktuellen Bezugsszeitraumes kündigen oder rechtzeitig mit FlexStrom individuelle Konditionen für das neue Belieferungsjahr vereinbaren (letzteres ist bei FlexStrom wohl nur theoretisch möglich). An der Prozedur ist nichts auszusetzen, es ist mitnichten vertragswidrig.

Sollten Sie unter Einhaltung der achtwöchigen Kündigungsfrist kündigen, erhalten Sie mit der Kündigungsbestätigung seitens FlexStrom in der Regel die Möglichkeit, eine kostenlose 0800-Nummer anzurufen und sich ein günstigeres Angebot unterbreiten zu lassen. Doch auch dieses wird erfahrungsgemäß deutlich über dem Lockangebot liegen, welches Sie zu FlexStrom geführt hat, sowie über den günstigsten Preisen des jeweiligen Grundversorgers.

Wenn man nicht auf die Masche von FlexStrom reinfallen möchte, bleibt in der Praxis nur fristgerecht zu kündigen und sich rechtzeitig einen neuen Versorger zu suchen. Die Kündigung sollte übrigens vorzugsweise auf mehreren Versandwegen parallel erfolgen, so z. B. per Standardbrief und E-Mail ("Kündigung" und Vertragsnummer in den Betreff, da nur dieser in der automatischen Zugangsbestätigung wiedergegeben wird). FlexStrom und Einschreiben ist so eine Sache.

MfG

30.12.2010 | 19:36
von Herta Margarete | Regelverstoß melden
Übrigens hatte ich einmal mit dem Vergleichsportal Verifox wegen Flexstrom telefoniert und die so gute Bewertung bei Verifox bemängelt, da bot man mir an, mich zu unterstützen, falls der Vertrag über Verifox geschlossen wurde.
Am besten scheint aber bzgl. Flexstrom, sich jemanden in Berlin zu suchen, dann bevollmächtigen und h i n s c h i c k e n.
Flexstrom hat jetzt ein sehr bombastisches Gebäude mit sehr vielen Beratungsplätzen. Als ich das Haus gesehen habe, war klar, dass der Konzern viel Geld braucht, um die Immobilie zu bezahlen. Vorher um die Ecke in der Einem Straße war man sicher nur eingemietet. Also, nochmal mein Tipp, jemanden h i n s c h i c k e n, der nicht locker lässt.

06.01.2011 | 17:52
von Gisela Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Frage kam noch keine Antwort.


11.01.2011 | 18:36
von ReclaBoxler-6423425 | Regelverstoß melden
Lieber J. G,
vielleicht haben Sie auch Recht und dieses Schreiben ist rechtlich betrachtet? Nur ein getarntes Angebot für das kommende Belieferungsjahr. Aber mit welcher Frechheit getarnt: „Ihr gewählter Tarif“. Nach dieser Einleitung sehen doch nur Wenige so genau folgende darauf Zahlen an!
Übrigens bekam ich auf meine mehrere Aufforderungen, für das noch laufende Belieferungsjahr, die wirklich gewählte Tarifkonditionen bestätigt, mit Begründung „uns liegt ein Systemfehler vor“, jedoch sind die falsche Daten immer noch im Kundenbereich als aktuelle erfasst.

24.01.2011 | 21:31
von Gisela Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.02.2011 | 18:52
von Gisela Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.04.2011 | 18:18
von ReclaBoxler-2812877 | Regelverstoß melden
Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",

„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“

auf der Internetseite der Stiftung Warentest.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!