Hermes Germany GmbH (Hamburg)
So verliert man seine Kunden.
Bestell-/Kundennummer: Sendungs-Nr.: 01357117834349
Ich habe gewagt, wichtige Akten, die bis 31.12.2010 in Berlin eingegangen sein sollten, am 26.12.2010 mit Hermes loszusenden.
Bis zur Hermes-Niederlassung Berlin-Süd hat die Zustellung auch hermestypisch geklappt.
Seit 29.12.2010 (am frühen Morgen) hängt die Sendung nun aber in der besagten Niederlassung und kommt nicht in die Zustellung.
Aufgrund der Wichtigkeit der Akten habe ich natürlich schon vor dem Versand darüber nachgedacht, andere Versanddienstleister zu wählen. Aus folgenden Gründen habe ich dennoch mit Hermes verschickt:
1.) Die Regellaufzeit wird auf der Webseite von Hermes mit zwei Werktagen angegeben (www.myhermes.de).
2.) Auf der Webseite des Unternehmens findet sich eine Entschuldigung für Verzögerungen. Diese ist aber so formuliert als seien Probleme Vergangenheit. Ich bin daher davon ausgegangen, dass der Betrieb wieder normal läuft.
3.) Bis dato war ich mit Hermes immer zufrieden.
Es ärgert mich sehr, dass die Sendung auch heute nicht zugestellt wurde und dass ich einen Verlust im vierstelligen Euro-Bereich in Kauf nehmen muss.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mehr noch ärgert mich das Verhalten des Hermes-Kundenservices:
Ich habe gestern Abend mit einem Herrn K. gesprochen, der zugesichert hat, die Sendung werde auf alle Fälle heute zugestellt.
Ein Anruf am heutigen Tage hat ergeben, dass gestern keinerlei Eil-Vermerk eingetragen wurde. Eine Zustellung sei auch heute nicht mehr möglich. Letztlich wurde aber wieder das gleiche Versprechen gemacht.
Bedeutet das, der Kundenservice belügt (vorsätzlich?) Kunden? Mir scheint der Kundenservice zu versuchen, Schadensminimierung durch Beschwichtigung statt durch Prozessoptimierung zu betreiben.
Ungeschickter kann jedenfalls ein Unternehmen nicht kommunizieren. Ich bin sehr enttäuscht und erwarte
1.) Erstattung der vergeblichen Versandkosten
2.) Erstattung der Kosten für den Alternativversand als Verzugsschaden
3.) Entschädigung wie bei einem Verlust der Sendung
Langfristig bleibt wohl nur die Möglichkeit, auf zuverlässigere Dienstleister für den Paketversand zurückzugreifen, v. a. wenn es um wichtige Unterlagen geht.
04.01.2011 | 13:14
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern sehr, dass es Anlaß zur Beanstandung unseres Service gab. Wir möchten Sie bitten, Ihre Reklamation per E-Mail an
info-pakethermes-europe.de
zu senden. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift inklusive Rufnummer, sowie die Auftragsnummer an. In die Betreffzeile bitte "ReclaBox ID 36242" eintragen.
Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Solche Sachen verschickt man per Kurier. Wäre zwar teurer, dafür jedoch sicherer!
Die Forderungen sind in diesem Fall eher lustig als realistisch.
Anders ausgedrückt: Im Nachhinein ist man - wie Alex - immer schlauer und kann sinnvolle Ratschläge geben. Der Kunde muss sich aber auf die vollmundigen Versprechungen der Versanddienste hinsichtlich der Laufzeit verlassen können, solange er nichts Gegenteiliges hört.
Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen realistisch.
Da ich gewerblich viel über Hermes versende, weiß ich, dass die Lieferzeit von 2 bis 5 Tagen variieren kann. Meine Ware erreicht die Kunden meist innerhalb von 2-3 Werktagen, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
Zu dem selbsternannten Juristen hier im letzten Post: Deine Paragraphen kannst Du gerne behalten, die brauche ich nicht, weil ich erst nachdenke, bevor ich handle. Ist auf Dauer stressfreier!
2. Die Haftung erfolgt nach dem Frachtrecht (HGB) und nicht nach dem BGB, dort ist die Haftung für "Verspätungen" auf die dreifache Fracht festgesetzt.
=> Hermes wird im Rahmen der Kulanz die dreifache Fracht erstatten und wer was termingebundenes versenden will, nutzt einen Kurier und zahlt entsprechend.
MERKE: Manchmal ist Geiz nicht geil.
Die Antwort ist ungenau. Bei den geschilderten Falschauskünften haftet der Frachtführer auch nach §§ 280 I, 241 II BGB - und das unabhängig von der HGB-Haftung.
Es fehlt bei ihren Argumenten nämlich das wichtigste:
*) ich war zu geizig einen anderen Anbieter auszwählen.
Bedauerlich finde ich es nur, falls Hermes tatsächlich bezahlt haben sollte.