Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 2790 Views | 07.01.2011 | 10:34 Uhr
geschrieben von Werner Hecker

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax akzeptiert keine Sonderkündigung nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 2569294

Ich habe am 16.11.2010 eine Kundeninformation erhalten, in der mir ein neuer Arbeitspreis zum 1.1.2011 für Strom angekündigt wurde. Am 19.11.2010 habe mir ich via Internet einen anderen Stromanbieter ausgesucht und mit dort einen Liefervertrag vereinbart.

SCHLAGWORTE

Am 30.11.2010 habe gegenüber Teldafax von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und dort per Telefax gekündigt. Danach habe ich per Email die Information erhalten, dass sich die Bearbeitung meines Schreibens verzögern könnte. Am 6.12.2010 erreicht mich daraufhin ein Schreiben in dem sich u. a. folgender Wortlautbefindet:

[Dennoch können wir verstehen, dass Sie unserer Preisanpassung widersprochen haben. Nach der Prüfung Ihres Anliegens, erkennen wir Ihren Widerspruch an und machen die Preiserhöhung in Ihrem speziellen Fall rückgängig. Ihren "alten Preis" sichern wir Ihnen für weitere 6 Monate mit einer kostenlosen Preisgarantie zu!]

Worauf ich folgendermaßen

[Offensichtlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass ich am 30.11.2010 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe. Wenn man unserer Landessprache mächtig und kein Legastheniker ist, kann man dies dem in der Anlage befindlichen Dokument (Kündigung Teldafax) entnehmen. Wenn sie jedoch, was ich vermute, die an sie gerichteten Schreiben bzw. Briefe unvollständig oder gar nicht lesen, dann erklärt sich auch das Antwortschreiben von Ihnen vom 3.12.2010. Ich bleibe bei meiner Kündigung. Den Zählerstand werde ich Ihnen am 1.1.2011 via Email übermitteln. Ich erwarte eine Endabrechnung zum 31.12.2010.]

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geantwortet habe und die Kündigung nebst Sendebstätigung per Email an Teldafax schickte.

Wie angekündigt habe ich am 1.1.2011 den Zählerstand übermittelt. Am 7.1.2011 erreicht mich jetzt folgende Email.

[Für die verspätete Beantwortung Ihres Anliegens möchten wir uns entschuldigen. Sie haben sich erneut auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen. Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht. Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden.

Ihren Widerspruch haben wir bereits anerkannt, daraufhin teilten Sie uns mit, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen aber auch nicht zu Ihrem alten Preis versorgt werden möchten. Ebenfalls verzichten Sie darauf, sich den neuen Preis durch eine optionale Preisgarantie zu sichern.

Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nun die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

Bei weiteren Fragen senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen unser Service-Team unter der Rufnummer 0180 / 400 10 20* an.
Jedes Jahr bringt neue Herausforderungen, die es zu meistern gilt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude und Kraft für ein wunderbares neues Jahr!

Sämtliche Versuche, das Unternehmen telefonisch oder per Telefax zu erreichen, sind bisher gescheitert.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Bestätigung der Kündigung ggf. rückwirkend. Ich erwarte, dass TelDaFax sich um die Sache kümmert. Bis dahin Belieferung zum alten Preis.


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Kommentare und Trackbacks (8)


08.01.2011 | 20:02
von J. Dierks | Regelverstoß melden
Wir haben zum selben Zeitpunkt mit der selben Begründung zum selben Termin gekündigt. (Die Preiserhöhung wurde mit Datum 19.11. datiert und kam am 22.11. an, was bedeutet, dass diese genau am Tag der regulären Kündigungsfrist datiert wurden. Somit keine Chance mehr zur 'normalen' Kündigung.)
Unsere zwei Schreiben waren nicht ganz so emotionsgeladen und sind per Einschreiben mit Rückschein rausgegangen. Daraufhin haben wir Beide identische Schreiben zum selben Zeitpunkt wie oben erhalten.
Wenn diese Schreiben jetzt an Alle, die so gekündigt haben, gehen, ist klar, dass da keiner mehr am Telefon etc. erreichbar ist.

08.01.2011 | 20:55
von ReclaBoxler-4511694 | Regelverstoß melden
Das sind Standardschreiben und für alle gleich - Strom wie Gas!

Glaubt mir, da hilft nur sofort Kohle entziehen. Einzugsermächtigung kündigen und selber in die Hand nehmen, was der Laden bekommen soll, nur das baut Druck auf.

Viel Glück

09.01.2011 | 15:10
von Werner Hecker | Regelverstoß melden
Habe ich gemacht. Bis zu einer Klärung gibt es kein Geld mehr. Ich gehe davon aus, das sich das Unternehmen dann schon irgendwann melden wird.

09.01.2011 | 19:02
von ReclaBoxler-9919122 | Regelverstoß melden
Ihr wisst aber schon, dass es kein Sonderkündigungsrecht mehr gibt, bei Versorgern? Meines Wissens nach gibt es das nur in der Grundversorgung, also bei Vattenfall z. B. Von daher denke ich, dass man sich auf sehr dünnen Eis begibt.

14.01.2011 | 12:24
von Werner Hecker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax hat einer außerordentlichen Kündigung zum 28.2.2011 zugestimmt. Offensichtlich ist der Druck durch ein Medium wie die Reclabox auch für solche Servicedilettanten ungleich höher, als wenn man das ganze auf ordentlichem Wege macht. Schade, dennoch danke fürs Forum.


29.01.2011 | 19:59
von Diana Dallmann | Regelverstoß melden
Wir haben dasselbe Problem. Am 30.12.2010 nahmen wir von unserem Sonderkündigungsrecht per Preiserhöhung laut den uns vorliegenden AGB bei Vertragsabschluss Gebrauch.

Wir hatten aus folgenden Gründen gekündigt: 1. Preiserhöhung zum 1.02.2011. Laut den uns vorliegenden AGB § 8.3 besteht die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach Erhalt zu kündigen. Haben wir eingehalten.

2. Durch Internet- Foren erfuhren wir, dass TelDaFax seine AGB Mitte Dezember änderte. Deshalb kündigten wir laut §1.4 der uns vorliegenden AGB fristgemäß. Dort steht: Änderungen der AGB sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Haben wir aber nie von TelDaFax erhalten. Deshalb gelten diese auch nicht für uns.

3. Wir haben einen Vertrag über Einzug des Abschlages mit TelDaFax abgeschlossen. Dieser wurde von TelDaFax einseitig gekündigt. Wir sollten überweisen. Dies möchten wir aber nicht.

Heute kam ein Brief, dass Teldafax die Kündigung erst zum 30.11.2011 annimmt. Aber wir haben doch von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht (s. auch BGB).

Wir haben TelDaFax heute per Fax eine Frist bis 05.02.2011 gesetzt. Danach leiten wir rechtliche Schritte ein. Unser Grundversorger wird uns sicher unterstützen.
Wir fühlen uns im Recht und geben nicht auf. Wozu gibt es Verträge!

02.03.2011 | 12:21
von Michael Kühn | Regelverstoß melden
Hallo Frau Dallmann, mich würde mal interessieren, wie es bei Ihnen weiter gegangen ist mit den Kameraden von TelDaFax.

Bei mir ist heute der Standbaustein von Teldafax eingegangen, auf meine Sonderkündigung zum 01.04.11:
"hiermit nehmen wir zu Ihrem Schreiben vom 25.02.2011 an unsere Geschäftsführung Stellung und entschuldigen uns für die verspätete Beantwortung Ihres Anliegens.

Sie haben sich erneut auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen.
Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht. Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden. Ihren Widerspruch haben wir bereits anerkannt, daraufhin teilten Sie uns mit, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen aber auch nicht zu ihrem alten Preis versorgt werden möchten. Ebenfalls verzichten Sie darauf, sich den neuen Preis durch eine optionale Preisgarantie zu sichern.

Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir natürlich sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung. Bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit, werden Sie zu Ihren alten Konditionen weiter beliefert. Es wird bis dahin also keine Preisanpassung durchgeführt.

Durch die oben geschilderte Sachlage haben wir der Kündigung zum 31.01.2012 durch Ihren Folgelieferanten zugestimmt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiter helfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung."
Viele Grüße
M. Kühn

18.03.2011 | 09:20
von Monika Monkimaus | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

wir hatten die gleichen Probleme mit dem Sonderkündigungsrecht, aber wir haben es jetzt geschafft.

Nachdem wir ordnungsgemäß nach der Preiserhöhung gekündigt hatten, wurden wir auch mit diversen Standardantworten abgespeist, unter anderem, das Sonderkündigungsrecht bestehe nicht.

Ich habe gestern einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an Teldafax geschickt, (einfach über das Kundenportal) und siehe da, nach zwei Stunden hatte ich eine Bestätigung der Kündigung.

Hier der Link zum Musterbrief:
www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

Hier der Wortlaut:

Musterbrief „Aufforderung an TelDaFax zur Kündigungsbestätigung“

Absender (Kunde)

Adresse des Gasversorgers
(entsprechend letzter Abrechnung)

Ort, Datum
Kundennummer
Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie letztmals dazu auf, mir meine rechtswirksame Kündigung vom x. x.20xx zu bestätigen. Ich bin seit 20xx TelDaFax-Kunde und laut der mit mir bei Vertragsschluss vereinbarten AGBs steht mir ein Kündigungsrecht bei Preisänderung zu. Ich habe innerhalb der vereinbarten Frist meinen Vertrag mit TelDaFax wegen Preiserhöhung zum x. x.20xx gekündigt. Einer Änderung dieser AGBs oder neuen AGBs habe ich niemals ausdrücklich zugestimmt. Die Kündigung ist daher auf den Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werde ich keinerlei Zahlungen mehr an Ihr Unternehmen leisten. Es besteht aufgrund wirksamer Kündigung ab diesem Zeitpunkt kein Vertrag mehr zwischen uns, daher besteht auch kein Zahlungsanspruch mehr.

Melden Sie mich daher umgehend beim Netzbetreiber ab.
Wegen Schäden, die ich aufgrund einer eventuellen Verzögerung hinnehmen muss, werde ich Sie gegebenenfalls gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Ich verweise auf die gesetzliche Pflicht, mir die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Ich verweise weiterhin auf die aus § 41 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG resultierende gesetzliche Pflicht, einen Wechsel zügig zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Möglichkeit, einen Antrag wegen Pflichtverletzung nach § 65 EnWG auf Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) zu stellen.

Einer Schlussabrechnung sehe ich binnen einer Frist bis zum (ein Monat nach Vertragsende durch die Kündigung) entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Euch Allen viel Erfolg!
Mehr zum Thema TelDaFax geht nicht auf die Sonderkündigung ein - S4 - TelDaFax Energy - Infos beim Strom-Magazin.de auf www.strom-magazin.de



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