Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 358 Views | 25.01.2011 | 22:24 Uhr
geschrieben von Gaby Griese-heindl

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Schlussrechnung und Rücküberweisung

Bestell-/Kundennummer: Kdnr. 3531762

Selbst wenn ich nun dumme Kommentare ernte, aber ich weiß nicht, wie oder wo noch. Seit 01.11. warte ich auf eine Schlussrechnung und damit auch auf Rückzahlung der Kaution und eine Guthabenerstattung, da ich ja laut Vertrag nur 10/12 zu zahlen habe.

SCHLAGWORTE

Ich bin eine jener Kunden, die 2009 eine Kaution in Höhe von 200Euro und Vorkasse für ein Jahr geleistet haben.

Mittlerweile habe ich mehrfach per E-Mail angefragt, wurde aber stets vertröstet und habe mehrfach ca. eine Stunde an der Hotline verbracht.

Nachdem ich mich seit heute nicht mehr im Kundenlogin einloggen kann, bin ja auch tatsächlich kein Kunde mehr, habe ich heute am Telefon zumindest die Auskunft erhalten, dass die Schlussrechnung auf dem Weg sei, ich ein evtl. Guthaben, das der freundliche Herr nicht einsehen konnte, natürlich ausbezahlt bekäme und dass die Bundesnetzagentur keinerlei Handlungsbedarf sehe. Ich könne also beruhigt sein.

Nun hoffe ich wirklich, dass ich mir den Gang zum Anwalt sparen kann.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Schlussrechnung, Rückzahlung Kaution


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Kommentare und Trackbacks (8)


26.01.2011 | 12:56
von Thomas Dürmeyer | Regelverstoß melden
Da gibt es keine dummen Kommentare. Das ist ja offenbar das normale Verhalten dieser Firma. Selbst wenn dir eine Zusage gegeben wurde, kann ich dir nur empfehlen:
1. alles schriftlich per Post
2. geh zu einem Anwalt und lasse die Firma in Verzug setzen
3. Natürlich mit den üblichen Zinsen und ggf. Übernahme der Anwaltskosten.
4. Erspare dir die Hotline. Das kostet nur dein Geld!

Viel Glück!

03.02.2011 | 05:44
von Gaby Griese-heindl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kein Geld, Schlussrechnung lautet 314 Euro Guthaben. Hoffe, es kommt bald.


08.02.2011 | 08:35
von A. Müller | Regelverstoß melden
Mir geht es genauso, schau mal hier:
de.reclabox.com/beschwerde/37213-teldafax-troisdorf-erwarte-rueckzahlung

09.02.2011 | 21:40
von Jens Schneider | Regelverstoß melden
Sofern das genaue Guthaben (bis auf den Cent genau) bekannt ist, könnten Sie auch einen Mahnbescheid beantragen.
Da hat Teldafax eigentlich keine andere Möglichkeit mehr, als zu zahlen.

So werde ich es auf jeden Fall nach Ablauf meiner Fristsetzung machen. Meine Geduld ist nämlich mittlerweile auch am Ende!

12.02.2011 | 07:09
von Gaby Griese-heindl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax hat am 01.02. eine Mail geschrieben, dass man sich um Auszahlung des Betrags innerhalb der nächsten paar Tage kümmern würde. Bisher habe ich keinen Geldeingang. Hoffe weiter, dass die Firma auf meine gestrige Nachfrage per E-Mail reagieren wird und das Geld nächste Woche kommt.
Aber immerhin ist ja was in Bewegung.
lg
Gaby Griese-Heindl


20.02.2011 | 00:33
von Gaby Griese-heindl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich ja eine Mail erhalten hatte, dass ich das Guthaben baldmöglichst auf mein Konto überwiesen bekäme, habe ich heute endlich, tatsächlich, nach weiteren zwei Anfragemails an Teldafax, den Eingang von 314 Euro Guthaben aus der Schlussrechnung auf meinem Konto.

Ich wünsche allen anderen Betroffenen den gleichen guten Ausgang und bedanke mich dafür bei den Verantwortlichen von Teldafax.
Kunde werde ich sicherlich nie wieder, wünsche aber, dass die Firma evtl. mal positiver in den Medien erscheint.
Lg
Gaby Griese-Heindl


17.03.2011 | 10:58
von O. Marzog | Regelverstoß melden
Ich warte auch auf angekündigtes Geld aus der Abschlussrechnung.
In der Abschlussrechnung steht auch, dass man denen seine Bankverbindung mitteilen soll. Über Telefon oder über das Kundenportal.
Am Telefon werde ich seit Tagen vertröstet und in das Kundenportal komme ich nicht mehr rein, da ich ja kein Kunde mehr bin.

Wie soll das jetzt funktionieren?

21.11.2011 | 18:05
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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