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Durch pauldirekt gelöste Beschwerde. | 363 Views | 17.02.2011 | 13:38 Uhr
geschrieben von Monika Kleppmeier

pauldirekt GmbH (München)

Warte seit sechs Wochen auf Reperatur (Garantieleistung)

Bestell-/Kundennummer: T-LBYPH6ACQS-90

Ich hatte am 1.6.09 eine Medion Digitalkamera life bei Pauldirekt gekauft und diese meiner Mutter erst vor einigen Monaten original verpackt geschenkt. Da meine Mutter kaum fotografiert, kam die Kamera bisher nur ein einziges Mal zum Einsatz, dabei wurde festgestellt, dass Downloadkabel wohl einen Wackler hatte, Fotos konnten nicht (bzw. nur einmal auf den PC) geladen werden. Bei zweiten Fotografierversuch fiel das Batteriefach ab und war nicht mehr zu befestigen.

SCHLAGWORTE


Da sich alles innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befand, reklamierte ich bei Pauldirekt, bekam Anfang Januar meinen Rücksendeaufkleber und schickte die Kamera zurück. Zusätzlich zum Aufkleber erhielt ich noch eine Begleitmail, dass ich als Verbraucher ab dem siebten Monat nach Auslieferung der Ware die Beweislast für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe der Ware tragen würde und ich ggf. die Reparaturrechnung bezahlen müsste.

Das war schon wirklich unerhört, vor allem bekam ich bis heute keine Antwort auf meine Frage, wo ich denn dies nachlesen könnte, da mir meines Erachtens die gesetzliche zwei Jahres Gewährleistungsfrist zustehen würden.

Am 10.1. erhielt ich die Mitteilung, dass das Gerät zur Reparatur eingesandt wurde und ich es spätestens nach vier Wochen zurückerhalten würde. Jetzt sind sechs Wochen vergangen, ich habe nichts gehört und auf meine Mail vor zwei Tagen, wie lange es denn noch dauern würde, habe ich keine Antwort erhalten.

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Da meine Mutter kommende Woche Geburtstag hat und die Kamera auch benützen möchte, habe ich entweder um sofortige Lieferung der reparierten Kamera oder um Ersatzlieferung einer neuen Kamera gebeten. Und falls das auch nicht möglich ist, erwarte ich eine sofortige Rückerstattung des Kaufpreises, dann kann ich meiner Mutter zum Geburtstag wenigstens noch schnell eine funktionierende Kamera kaufen. Aber - keine Reaktion.

Erstens finde ich es unmöglich, wie pauldirekt hier versucht, sich um gesetzliche Garantieleistungen zu drücken, denn niemand kann vorschreiben, wann ich etwas verschenke. Sollten hier noch Kosten auf mich zukommen, dann bekommt das mein Anwalt.

Zweitens heißt es, eine Reparatur dauert bis max. vier Wochen und dann bekomme ich nicht einmal einen Hinweis, dass es länger dauert. Dann hätte ich sofort die Rückerstattung des Kaufpreises gefordert.

Drittens erwarte ich von pauldirekt, dass auf Reklamationen und Beschwerden sofort reagiert wird.

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Meine Forderung an pauldirekt GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises oder Lieferung der reparierten oder einer neuen Kamera bis 22.2.11.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.02.2011 | 12:14
Firmen-Antwort von: pauldirekt GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte pauldirekt Kundin,

wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit dem von uns gelieferten Produkt sind.

Vorab: die von Ihnen genannten Ausführungen zur Mängelhaftung (Gewährleistung), die Ihnen per E-Mail zugegangen sind, entsprechen der geltenden Gesetzeslage. Wir können leider nicht nachprüfen, ob ein Produkt erst nach mehr als sechs Monaten erstmalig in Betrieb genommen wurde oder nicht, insofern müssen wir bei Mängeln grundsätzlich ab Datum der Auslieferung rechnen.

Wir werden uns für Sie erneut nach dem Stand der Reparatur erkundigen. Wir nennen im übrigen grundsätzlich keine maximalen Fristen für eine Reparatur, weil diese je nach Hersteller variieren. Die genannten 4 Wochen wurden Ihnen mit dem Zusatz "in der Regel" oder "erfahrungsgemäß" mitgeteilt. Wir haben leider - bedauerlicherweise - keinen Einfluss auf die Dauer der Instandsetzung durch den Hersteller.

Wir hoffen, dass sich die Angelegenheit noch zu Ihrer Zufriedenheit lösen lässt, und werden dahingehend mit dem Hersteller in Kontakt treten.

Mit freundlichen Grüßen

pauldirekt Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2011 | 20:34
von Last Verteilung | Regelverstoß melden
Im "§ 476 Beweislastumkehr" steht geschrieben, was der Händler Ihnen mitgeteilt hat.

07.04.2011 | 13:58
von Monika Kleppmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles zu meiner Zufriedenheit geklärt - habe einen Teilbetrag des Kaufpreises zurückerstattet bekommen.




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